Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte um Rat immer noch Übernahme Fahrtkosten zum Arzt (Substitutionsbehdlg.) im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich möchte noch mal an meine Anfrage vom 12.02.11 erinnern wegen Übernahme der Fahrtkosten zum Arzt bei Substitutionsbehandlung. Die ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo,
ich möchte noch mal an meine Anfrage vom 12.02.11 erinnern wegen Übernahme der Fahrtkosten zum Arzt bei Substitutionsbehandlung. Die Widerspruchsfrist (bei KK) endet bald. Meine Fragen waren, ob mein Betreuter einen Rechtsanspruch auf Fahrtkostenübernahme hat? Außerdem wollte ich wissen, wer für die evtl. Übernahme zuständig ist - ARGE oder KK oder Sozialamt? Gruß indianerin |
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#2 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Hallo,
dass du keine Antwort bekommen hast, kännte daran liegen, dass die Fahrtkostenfrage hier im Forum schon so oft behandelt wurde. Erst am 07.02.2011 hatte carlos in diesem Thread http://www.forum-betreuung.de/rechts...sten-arzt.html diesen Fahrtkosten Transportkosten - Soziales & Recht - betanet Link gepostet, aus dem das Wichtigste hervorgeht. S. dort besonders unter Punkt 2.1. Die einschlägige Vorschrift ist § 60 SGB V. Ich würde sagen, ein Widerspruch macht grundsätzlich Sinn, aber viele Informationen hast du ja nicht geliefert. Z.B. wissen wir nicht mal, ob es um Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel oder etwas anderes geht und mit welcher Begründung die Kasse abgelehnt hat. Deine Anfrage wäre übrigens leichter zu lesen, wenn du die Erinnerung im Ursprungsthread gepostet und nicht gleich einen neuen eröffnet hättest. So muss man immer hin- und herspringen. |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Garfield,
danke für die Antwort und die Hinweise. Kenne mich mit Foren noch nicht so gut aus. Den § 60 SGB V werde ich mir gleich noch mal genauer anschauen. Ich beschreibe die Situation nochmal etwas genauer in der Hoffnung, jemanden hier zu finden, der einen ähnlichen Fall hatte und mir vielleicht sagen kann, wie er oder sie vorgegangen ist bzw. welche Erfahrungen er oder sie gemacht hat. Folgende Situation: Mein Betreuter muss 1x pro Woche in eine andere Stadt (ca. 30 km) zur Substitutionsbehandlung mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, da es in seinem Wohnort keinen zugelassenen Arzt für Substitutionsbehandlungen gibt. Er bezieht AlG II. Einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme habe ich an die Krankenkasse gestellt, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sie Fahrtkosten nur noch in schwerwiegenden Fällen oder ab Pflegestufe II übernehmen. Er hat zwar keine Pflegestufe und braucht auch keine. Meines Erachtens liegt jedoch ein schwerwiegender Fall vor. Da mein Betreuter bereits massive gesundheitliche Begleit- bzw. Folgeerkrankungen wegen seiner Opiatabhängigkeit hat und die Behandlung deshalb auf Dauer sein wird (sie geht auch bereits seit ca. 3 Jahren). Ohne Methadon würde er sofort wieder rückfällig werden und dies u. a. wegen einer Hepatitis-C-Erkrankung nicht lange überleben. Gleichzeitig habe ich die Kostenübernahme bei der ARGE beantragt. Mündlich wurde dies bereits abgelehnt. Was kann ich außer Einspruch einzureichen noch tun? Soll ich die Kohle noch beim Sozialamt beantragen? Wie soll ich den Einspruch noch begründen, hatte eigentlich schon alles Wesentliche benannt? Behörden sind echt nervig. ![]() Danke im Voraus Indianerin |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Indianerin
Zum Thema Widerspruch hat Garfield schon geantwortet. Und sonst: Wenn Dein Betreuter schon Schwerwiegende Folgeschäden durch seinen Drogenkonsum abbekommen hat, kann er ja vielleicht einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bekommen. Dazu gibt es dann auch das Beiblatt und ein Streckenverzeichnis. Damit kann er kostenfrei den ÖPNV benutzen. Andererseits: ich habe auch einen betreuten Politoxikomanen, der im Polamidonprogramm drin ist - oder zumindest irgendwo welches erhält. Wg. weiterer Gebrechen geht er am Stock und ist inkontinent - also auch schwer gebeutelt (auch was sein Katheder angeht). Dennoch ist er in der Lage 20 Kilometer zu den Plätzen des beliebtesten Drogenhandels zurückzulegen, wenn er sich mit Stoff versorgen will. In seinem Fall würde es mir nie in den Sinn kommen, ihm ein Transportmittel zu besorgen, weil er es trotz seiner Krücken nicht braucht! Für ein Gramm Pola gibts zwei in H. Ich hoffe für Deinen Betreuten, dass er sich ernsthaft zusammenreißt und keinem Beigebrauch frönt. Ein Betreuer ist nicht dafür da, einem Junkie die Pumpe aufzuziehen oder sonst in seiner Sucht zu unterstützen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Imre,
vielen Dank für die Antwort. Schwerbeschädigtenausweis habe ich beantragt. Merkzeichen G wird er nicht bekommen. Er hat "nur" Organschäden (hauptsächlich Leber natürlich - Hep C). Bewegungsapparat und Rest ist noch mehr oder weniger intakt - soweit ich weiß. Hab ihn erst vor Kurzem in Betreuung. Auf H. hat er (zumindest momentan) keinen Bock mehr. Er hatte sich bereits bevor er in so ein Programm gekommen ist, Methadon auf'm Schwarzmarkt gekauft (allerdings glaube ich - nur weil es billiger war). Da ich jahrelang im Suchtbereich gearbeitet habe, ist mir natürlich bewußt, dass das Hilfesystem (ob nun Betreuer oder Therapeut oder Sozialarbeiter) nicht dazu da ist, ihm seine Sucht zu erleichtern. Mein Betreuter ist clean zumindest vom H. Allerdings Beikonsum von THC. Da ich als AK die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten habe, dachte ich, dass ich alles was ihm zusteht bzw. zustehen könnte, beantragen müsse? Bin wahrscheinlich noch ein bisschen übermotiviert, liegt so in meiner Natur. Mal ganz davon abgesehen, gehe ich trotzdem in Widerspruch - mal sehen, was rauskommt. Ich finde es auch immer wieder erstaunlich, wie viel Energie ein Suchtkranker aufbringen kann, um an seinen Stoff ranzukommen und vor allem wie selbstzerstörerisch er dabei vorgeht. Wie sehr muss man sich eigentlich hassen, um sich soetwas anzutun? Nochmal, danke für die Unterstützung. Gruß Indianerin |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 533
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Hallo Indianerin,
ich würde in jedem Falle Widerspruch einlegen, und zwar mit der Begründung, dass zwingende medizinische Gründe vorliegen (s. § 60 I S.1. SGB V). Diese Gründe musst du dann natürlich schildern. Du hast sie hier ja schon beschrieben, der springende Punkt ist die lebensgefährdende Situation, die durch die Hepatitis C bei einem Rückfall entsteht, welcher ohne Teilnahme am Methadon-Programm nahezu unvermeidlich wäre. Ich würde an dem Punkt noch auf die Drogenkarriere des Betreuten eingehen, wobei ja schon seine Aufnahme ins Methadon-Programm zeigt, dass keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Du kannst auch Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren und ihn erst später begründen. Und hartnäckig bleiben. Krankenkassen lehnen gerne mit formelhaften, aber falschen Begründungen ab. Ich habe es in eigener Sache schon erlebt, dass zur Ablehnung einer Leistung ein höchstrichterliches Urteil herangezogen wurde, aus dem man das Gegenteil hätte herleiten müssen. Ich habe meinen Anspruch durchgesetzt, aber nur weil ich das Urteil Zeile für Zeile ausgewertet habe und mich nicht mit der Antwort des Sachbearbeiters begnügte, dem von seine Vorgesetzten eine der Kasse genehme, aber grundfalsche Interpretation des einschlägigen Urteils vorgelegt worden war. Dieser Bearbeiter musste im Verlaufe der Auseinandersetzung zugeben, dass er den Originaltext nicht kannte. Lass dir also genau begründen, warum die Lebensgefahr ohne Methadonprogramm aus der Sicht der Kasse keine zwingenden medizinischen Grund darstellt oder dass es das Programm auch wohnortnäher gibt. Wenn die Krankenkasse Rechtsvorschriften oder Urteile nennt, mit denen sie ihre Ansicht untermauert, prüfe diese in jedem Fall nach. GG |
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#7 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 55
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Hallo Garfield,
vielen Dank für den Tipp. Ich muss zugeben, ich lass mich von Behörden wahrscheinlich schon noch ein bisschen einschüchtern bzw. verunsichern. Die können aber auch überzeugend sein. Als ich noch in einem WH für Suchtkranke gearbeitet habe, hatten wir zwar auch mit den entsprechenden Behörden zu tun (Soziamt usw.), da hat man seinen Entwicklungsbericht ans Amt geschrieben und ich hatte da nicht einmal eine Ablehnung. Dazu fällt mir ein cooler Spruch ein: "Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren bald die Dummen die Welt." Grüße aus Thüringen. Indianerin |
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