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Lebensversicherung kündigen??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung kündigen?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute Ich habe eine zu Betreuende (85 Jahre). Sie ist wohlhabend und muss die Betreuerin selbst bezahlen. Nun schrumpft ...


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Alt 16.02.2011, 11:59   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
Standard Lebensversicherung kündigen??

Hallo Leute
Ich habe eine zu Betreuende (85 Jahre). Sie ist wohlhabend und muss die Betreuerin selbst bezahlen. Nun schrumpft dass Guthaben natürlich. Bald ist die 2600,- € Grenze errreicht.
Nun verfügt Sie noch über mehrere Lebensversicherungen. Müssen diese gekündigt werden?
Ich habe in einem anderen Fall schon mal erlebt, dass der Rechtspfleger gemeint hat Lebensversicherungrn werden nicht verbraucht, weil sie ja erst im Todesfall fällig werden.
Das stimmt schon, aber es stehen auch immer die aktuellen Rückkaufswerte dabei.
wahlsburg ist offline  
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Alt 16.02.2011, 12:31   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Ich habe in einem anderen Fall schon mal erlebt, dass der Rechtspfleger gemeint hat Lebensversicherungrn werden nicht verbraucht, weil sie ja erst im Todesfall fällig werden.
Hallo Wahlsburg,

dann solltest du das wohl nochmals konkret für diesen Fall mit dem Rechtspfleger besprechen.
Hier sind LV's kein geschütztes Vermögen und damit zum Vermögen zu zählen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 04.04.2012, 10:17   #3
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
Standard

(ja ... war schon 2011 ...)

Lebensversicherungen gehören nicht zum geschützten Vermögen.
Kündigungen derselben mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung.
Fara ist offline  
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Alt 04.04.2012, 12:41   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hier sind LV's kein geschütztes Vermögen und damit zum Vermögen zu zählen.
Kenne ich auch so.

Grundsätzlich können Betreute ggf. ihre LV's auch selbst kündigen bzw. zurückkaufen, dann erübrigt sich auch das Genehmigungsverfahren.

mfg
carlos ist offline  
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