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Schwer zu betreuen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwer zu betreuen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsmitglieder, im Vorfeld einer Betreuung habe ich nun wirklich einmal Lampenfieber. Die Vorbetreuerin hat mir geschildert, wie schwer die ...


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Alt 17.02.2011, 19:04   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 136
Standard Schwer zu betreuen

Liebe Forumsmitglieder,
im Vorfeld einer Betreuung habe ich nun wirklich einmal Lampenfieber.
Die Vorbetreuerin hat mir geschildert, wie schwer die Betreuung einer psychisch kranken Frau war, die ich gerade übernommen habe.
Anscheinend hat die Frau die konstruktive Zusammenarbeit mit der Betreuerin ständig unterlaufen, war nicht bereit eigenmächtige Handlungen nachvollziehbar weiterzugeben.
Die Frau kann nur per E.mail kontaktiert werden, ließ aber immer Bekannte und Freunde Instruktionen an die Betreuerin weitergeben...
Jetzt hat sie am Ende der Betreuung dem Amtsgericht eine detailliert Beschwerdeführung gegen die Betreuerin zukommen lassen, so dass die Frau überlegen muß einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Keine gute Vorraussetzung für eine Betreuungsübernahme.
Hier wäre m.E. ständig zu prüfen, ob die Betreuung überhaupt sinnvoll geführt werden kann.
Wr kennt sich denn mit so was aus ?
Viele GRüße
Dora
dora88 ist offline  
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Alt 18.02.2011, 05:57   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Dora,

Zitat:
Wr kennt sich denn mit so was aus ?
.....auf jeden Fall das Gericht.
Die Vorgänge dieser Betreuung sind jetzt dort doch bekannt und es soll weiter betreut werden weil anscheinend eine Notwendigkeit dazu besteht.

Ich kenne solche Fälle aus meiner Praxis auch. Da hilft nur: alles immer super gründlich, wie in Zeiten vor der Pauschale, dokumentieren, auf Distanz bleiben und trotzdem alles Notwendige erledigen. Ausserdem fast Viertel jährlich einen Sachstandsbericht ans Gericht schreiben so dass dort immer alle Infos ganz zeitnah vorliegen.
Wenn es irgendeinen Äger gibt, sofort Mitteilung Deiner "Gegenmassnahmen" ans Gericht, Schlusssatz ist bei mir immer: sollten gegen mein Vorhaben Einwände bestehen, dann bitte ich um eine kurze Nachricht. Das entlässt mich zwar nicht aus der Haftung aber hält die Stellungnahmen in Grenzen und verhindert Fragen wie: ja, aber warum haben sie denn nicht.......?

Schön ist so eine Betreuung nicht, aber davon gibts schon einige. Nur Mut also.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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