Dies ist ein Beitrag zum Thema Datenschutz im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Einen schönen guten Tag,
nun muss ich erst mal Dampf ablassen.......
Vielleicht sehe ich die Dinge ja zu eng , ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 6
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Einen schönen guten Tag,
nun muss ich erst mal Dampf ablassen....... Vielleicht sehe ich die Dinge ja zu eng , aber mich würde Eure Meinung interessieren. Meine Betreute hat im Dezember 2010 die Einrichtung gewechselt. Vor einigen Tagen stand mit Blumenstrauß bewaffnet eine Cousine dieser Betreuten in der alten Einrichtung um sie zu besuchen. Eine Betreuerin gab ausführlich Auskunft über den Wechsel der Einrichtung, die momentanen gesundheitlichen Beschwerden, dass sich die Betreute z.Z. in einer Fach-Klinik ( 30 km entfernt) befindet und es ihr sehr schlecht ginge, es auch mit den Finanzen Probleme gegeben hätte und sie wohl pleite sei. Desweiteren ging es um höchst private Angelegenheiten meiner Betreuten u.a. die vorherige ges.Betreuerin, die Gelder veruntreut hat usw. Die Cousine wohnt rund 600 km entfernt in Hessen und hat sich während der Zeit meiner Betreuung nie gemeldet und ich wusste auch gar nix von deren Existenz. Nach ihrer Rückkehr rief mich eben diese Cousine aufgeregt an und fragte ,was denn um Himmels Willen mit ihrer Cousine passiert sei, in der Einrichtung hätte man ihr ganz schreckliche Dinge berichtet und den mitgebrachten Blumenstrauß hätte sie in der Eirichtung gelassen. Auf meine Nachfrage in der Einrichtung, warum man der Dame nicht einfach nur meine Tel.Nr. und Anschrift mit dem Hinweis sich an mich zu wenden gegeben hätte, wurde ich belehrt "es sei ja schließlich Verwandtschaft" und da würde selbstverständlich Auskunft gegeben. Mein Hinweis auf Legitimation und das Recht auf Datenschutz und Persönlichkeitsrecht und Schutz der Privatsphäre wurde mit Erstaunen und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Ebenso der Hinweis, dass bei einer Cousine,eine Verwandte dritten Grades immer auch zu prüfen sei, obdie Auskunftsfreude denn überhaupt im Sinne der Betreuten sei. Den Blumenstrauß hat die Einrichtung übrigens für ihr Dienstzimmer behalten. Ich hätte es nett gefunden, wenn man mich angerufen hätte, um zu erfragen ob ich evtl. den Strauß mit in die Klinik nehmen könnte............ Sehe ich Die Dinge nun zu eng oder bin ich gar intolerant fragt sich die Friesin P.S. den letzten Kontakt zu der Cousine hatte meine Betreute übrigens vor 4 Jahren............. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
So engstirnig bist Du da nicht. Ich würde mir der Einrichtung deutlich Bescheid-stossen. So geht es wirklich nicht, dass persönliche und gesundheitsrelevante Dinge einfach herausposaunt werden. Löcher die Einrichtung doch mal, wie sie darauf kommt, dass es tatsächlich eine Verwandte der Betreuten ist. Name, Wohnort, Paßkontrolle, weitere Verwandte... - irgendetwas, womit die Einrichtung den Wahrheitsgehalt der Behauptung zur Verwandtschaft belegen kann. Du kannst der betreffenden Heimleitung ja auch anbieten, Deine Nachbarn über ihre letzen drei Partnerwechsel zu informieren - schließlich hat die Nachbarin ja behauptet, die Heimleitung sei ihre Cousine x-ten Grades. Dadurch wird ganz schnell deutlich, was da im heim für ein Mist produziert wurde. Ein höfliches Angebot derartige Sünden im Wiederholungsfalle der Heimaufsicht mitzuteilen, unterstützen die Lernfähigkeit des Heimpersonals ungemein ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
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Zitat:
Das ist von der Mitabeiterin in der Einrichtung ein grober Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz. § 4 BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Die Einwilligung ist nicht eingeholt worden und es gibt auch keine Gesetzesgrundlage nach der Verwandte Auskunftsberechtigt sind. Was in solchen Fällen gut hilft: Die Frage nach dem Datenschutzbeauftragten des Hauses. Wenn es keinen gibt die Aufsichtsbehörde informieren. Die Anschriften gibt es hier: Internetauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiter bis zu: Anschriften und Links Wichtig: Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von Daten sondern um den Schutz von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (Menschen). Gerade in beschützenden Wohnanlagen muss verhindert werden, dass Unbefugte hier Informationen sammeln. Sei es wieviel Fernseher wo stehen oder wie die Namen der Bewohner/-innen lauten. Auch Telefonlisten mit Bewohnernamen oder Zimmernummern dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. mahnt, Gerd -- |
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