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Vergütungsberechnung Kurzzeitpflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsberechnung Kurzzeitpflege im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ein B. hat 28 Tage in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim gelebt und ist von dort aus in eine ...


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Alt 19.02.2011, 16:24   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard Vergütungsberechnung Kurzzeitpflege

Hallo zusammen,

ein B. hat 28 Tage in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim gelebt und ist von dort aus in eine andere stationäre Pflege-Einrichtung umgezogen.

Jetzt frage ich mich, ab wann ich den B. als Heimbewohner abrechnen muss. Ich tendiere zu dem Zeitpunkt, als der B. in die dauerhafte stationäre Pflege übergegangen ist.

Liege ich da richtig

Gruß
Bodhi

Geändert von Bodhi (19.02.2011 um 16:36 Uhr)
Bodhi ist offline  
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Alt 19.02.2011, 16:36   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Bodhi,

ab dem Tag der regulären Heimaufnahme musst Du ihn als heimbewohner berechnen. In der Kurzzeitpflege kann man keinen Lebensmittelpunkt begründen.

Schönes WE, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.02.2011, 16:49   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 168
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Bodhi,

ab dem Tag der regulären Heimaufnahme musst Du ihn als heimbewohner berechnen. In der Kurzzeitpflege kann man keinen Lebensmittelpunkt begründen.

Schönes WE, Gruss.
Michaela
Ah ja, das Stichwort "Lebensmittelpunkt" gibt den Ausschlag.

Vielen Dank Michaela

Wünsche dir auch ein schönes WE

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 16.05.2012, 14:57   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Einem Kollegen von mir wurde jetzt die Vergütung zusammengekürzt, weil er seine Betreuer vorübergehend in einer Kurzzeitpflege untergebracht hatte und sie von dort aus ins Krankenhaus kam, in dem sie verstarb. Das Gericht ist jetzt der Meinung, dass ab Beginn der Kurzzeitpflege von Heimaufnahme aufzugehen sei, weil sie in ihr Haus nicht mehr zurückgekehrt ist - und dies, obwohl die Frage der Rückkehr mit dem Gericht erörtert wurde und Einigkeit darüber bestand, dass die Kurzzeitpflege der Stabilisierung dienen sollte, um dann wieder mit entsprechender Pflegeunterstützung zu Hause zu wohnen.

Da wird also offenbar nachträglich ein Lebensmittelpunkt konstruiert, der weder beabsichtigt noch bezweckt war. Mein Kollege hat zunächst Erinnerung eingelegt.

Allerdings scheint das hiesige Gericht sowieso etwas "durchzudrehen". Mein Kollege wurde auch angeschrieben, er möge bei einer Betreuten nachweisen, welche Verwandten es gibt, die möglicherweise zum Unterhalt bezüglich der Vergütungszahlung herangezogen werden könnten. Dabei setzt man sich über frühere Berichte, aus denen klar hervorgeht, dass und weshalb das - jedenfalls ohne gerichtliche Geltendmachung - nicht der Fall ist, hinweg. Als mein Kollege heute deshalb in einem Heim anrief, sagte ihm ein Mitarbeiter, er sei heute schon der fünfte Betreuer, der dies frage; man überlege inzwischen, ob man nicht ein paar Zimmer für die Richter freimachen solle.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 16.05.2012, 17:00   #5
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 238
Standard

Sitzt dort vllt. ein neuer Rechtspfleger? Einer, der mit Arbeit überhäuft wird und daher nicht die Zeit hat, alle Berichte aus den Vorjahren durchzuackern?
Ab und an passiert das hier auch mal ... Das geht auch nach einiger Zeit wieder weg

Wobie ich das mit der Vergütungskürzung auch nicht nachvollziehen kann ...
Fara ist offline  
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