Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimplatz und überzogener Dispositionskredit im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich habe eine Betreuung für einen älteren Mann übernommen, der momentan im Krankenhaus liegt. Er kann nicht ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2011
Beiträge: 4
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Hallo an alle,
ich habe eine Betreuung für einen älteren Mann übernommen, der momentan im Krankenhaus liegt. Er kann nicht mehr allein leben und muss daher in ein Pflegeheim. Sein Gesundheitszustand ist kritisch. Er hat eine Rente die knapp für den Heimplatz reichen würde. Er hat aber auch einen stark überzogenen Dispositionskredit. Ich habe in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der Bank und vermute, dass die Bank nun auf Ausgleich des Kredits besteht. Dann könnte er aber den Heimplatz nicht mehr bezahlen. Meine Frage ans Forum ist: übernimmt der Sozialhilfeträger in dem Fall die Heimkosten? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo marimaoon,
der Rat den ich dir jetzt gebe ist nicht wirklich schön. Wozu mit der Bank reden? Das ist glatte Zeitverschwendung, hole das Geld sofort komplett ab, eröffne ein neues Konto, leite die Rente um und dann rede mit der Bank über ratenweise Rückführung- wenn das rechnerisch überhaupt möglich ist. Schulden bei Banken sind für Sozialämter nicht unbedingt ein Grund in Vorleistung zu treten, da sehe ich schwarz. Und ob die Bank einer Einigung zustimmt die Zweifel in sich birgt tatsächlich auch an`s Geld zu kommen ist mehr als fraglich. Wenn Du meinem Rat folgst wird das Erstaunen erst mal gross sein, aber am wichtigsten ist die gesicherte Finanzierung des Heimplatz. Vie Erfolg, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Unabhängig davon, interessiert den Sozialhilfeträger nicht, ob irgendwo Schulden (wie der Dispo) bestehen... Die Rückzahlung muss man dann eben mal zurück stellen .... Sicherung der Lebenshaltungskosten sind wichtiger, als Schulden bezahlen. Wenn die Bank auf den Ausgleich bestehen sollte, bleibt nur : Bank wechseln. Viel wichtiger aber ist: sofort Rente auf ein anderes Konto, sonst könnte sie ja zum Dispoausgleich weg sein und steht nicht für die Heimkosten zur Verfügung. Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2011
Beiträge: 4
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Hallo Michaela, hallo Andre,
vielen Dank für die deutlichen Rückmeldungen. Für den Monat April habe ich bereits die Umleitung der Rente vom Rententräger direkt zur Pflegeeinrichtung veranlasst. Leider ist es so, dass die Rente für den Monat März bereits angewiesen wurde, also aufs Konto fließt. Da keine Bankkarte vorhanden ist, mußte ich der Bank die Betreuung sofort bekanntgeben um Einblick in die Kontosituation zu erhalten. Und wie ich vermutet hatte, befürchten die nun (zu Recht), dass der Ausgleich des Kontos gefährdet ist. Ich gehe davon aus, dass sie größere Überweisungen oder Abhebungen am Bankschalter nicht zulassen. Mit der Bankkarte am Automaten wäre es sicherlich unauffällig gewesen, die Rente in zwei kleinen Teilbeträgen abzuheben. Da es sich um eine echte Notlage und auch nur um die Übernahme der Heimkosten für nur einen Monat handelt, hoffe ich also doch dass der Sozialhilfeträger mitzieht. Geändert von marimaroon (27.02.2011 um 11:29 Uhr) |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo marimoon,
so ganz verstehe ich deine Argumentation nicht. Es besteht keine Pfändung und auch sonst erst mal nichts warum Du das Geld nicht abheben können solltest. Du solltest das schleunigst nachholen. Gruss Michaela
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