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Fallstricke beim Heimvertrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fallstricke beim Heimvertrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
nun muß noch die letzte Hürde genommen werden - der dauerhafte Heimvertrag! Dann wird der Hauptbetreuungsaufwand ja vom Heim übernommen ...


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Alt 20.02.2011, 21:42   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
Standard Fallstricke beim Heimvertrag

nun muß noch die letzte Hürde genommen werden - der dauerhafte Heimvertrag! Dann wird der Hauptbetreuungsaufwand ja vom Heim übernommen (Pflege, Arzt, Apotheke usw.) und wir müssen uns nur noch um den Rest kümmern.
Da ich denke, daß hier im Forum diesbezüglich bereits umfangreiche Erfahrungen vorliegen, möchte ich ein paar Punkte erfragen, die mir suspekt erscheinen:
1. das Heim möchte eine "Kostenübernahmeerklärung". Sprich, die VOLLEN Heimkosten werden vom Bewohner abgebucht, bis die Pflegekasse erstattet hat, sprich der Bewohner muß in Vorleistung gehen. Ist das überhaupt zulässig?
2. ist das reine Nagelschneiden für Hände und Fußnägel Regelleistung, muß also in den Heimkosten enthalten sein? Nur weitere Nagel- bzw. Fußpflege (Maniküre+Pediküre) sind Zusatzkosten? Im Heimvertrag ist meist nur das Nagelschneiden für die Hände aufgeführt, aber ob dies rechtmäßig ist?
3. Wäschekennzeichnung. Gern werden hier umfangreiche Kosten in Rechnung gestellt, aber hier steht:
Zusatzleistungen
sind mit den Heimkosten abgegolten und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden! Ist das noch aktuell?
Was meinen die Profis? Opa muß jeden Monat 260 Euro vom sauer Ersparten zuzahlen, deswegen möchten wir die Kosten gern auf das Nötige reduzieren, damit das Geld auch für das wesentliche reicht.
Bevollmächtigter ist offline  
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Alt 21.02.2011, 06:43   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Bevollmächtigter,

zu Deinen Fragen:
1.) Die Zahlung der Pflegekasse erfolgt fast automatisch, in der Regel ist diese Zahlung in der Heimkostenrechnung immer auch schon berücksichtigt.
2.) Das Nägelschneiden ist ein leidiges Thema und wird allenthalben diskutiert. Heime gebe dies gern auf Kosten der Bewohner an eine Fusspflegerin, Argument dabei ist oft Diabetes. Ich kämpfe inzwischen nicht mehr dagegen an, in den Hemen die ich belege ist die Fusspflegerin sehr nett, meine Betreuten geniessen das kleine Stück extra Zuwendung sehr, Fussmassage usw.
3.) Wäschekennzeichnung ist keine Extraleistung in dem Sinn, die Wäsche muss natürlich zuzuordnen sein. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Betrag in Höhe von ca 7 Euro.

Um welche wesentlichen Kosten handelt es sich denn bei Opa?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.02.2011, 10:01   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo Zusammen!

Wenn ich mich recht entsinne, gibt es die Möglichkeit, gerade im Falle von Diabetikern, die Fußpflege auf Rezept vom Hausarzt zu erhalten!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 21.02.2011, 12:35   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Zitat:
Zitat von Bevollmächtigter Beitrag anzeigen
Dann wird der Hauptbetreuungsaufwand ja vom Heim übernommen (Pflege, Arzt, Apotheke usw.) und wir müssen uns nur noch um den Rest kümmern.
Was meinst Du damit? Du bist nach wie vor verantwortlich für alle Bereiche. Als Angehöriger kann es sein, dass Du zu den Ärzten mit Opa fahren musst. Unter Umständen leistet dies das Heim, aber hier kann es zu Kosten (Taxi) kommen. Was denkst Du leistet das Heim an Betreuungsaufwand? Wenn Opa ins KH kommt, musst Du hin um z.B. eine OP zu genehmigen. Wenn ein Facharzt hinzugezogen werden soll, musst Du das wissen.

Also wir haben sicher ein gutes und engagiertes Haus für meinen Vater gefunden, aber trotzdem bin ich nicht aus der Verantwortung. Regelmäßige Anträge, Telefonate und Absprachen müssen eingehalten werden. Das Heim darf ja gar nichts entscheiden. Dies ist meine Aufgabe.

In einigen Heimen kann man die Namensschilder selber anbringen, in anderen Heimen nehmen sie dafür einen Obulus und in ausgewählten (auch in unserem) Heimen gehört dies zum Service.

Das Gleiche gilt für Toilettenartikel wie Badezusatz, Körpermilch, Zahnpasta u.s.w.

Fußpflege gehört sicher nicht zum Service. Die muss immer bezahlt werden. Auch Diabetiker. Da bekommst Du kein Rezept.

Allenfalls kannst Du versuchen, je nach Krankheit eine Zuzahlungsberfreiung für Arzt und Medi´s zu bekommen, damit er sparen kann.

Aber ich bin mal gespannt wie Du o.g. Aussage meinst.

Und bist Du jetzt Vollmachtsnehmer oder Betreuter?

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 21.02.2011, 12:42   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin Lisa!
Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen

Fußpflege gehört sicher nicht zum Service. Die muss immer bezahlt werden. Auch Diabetiker. Da bekommst Du kein Rezept.
Hmmmm....guckst Du doch mal hier...
Fußpflege für Diabetiker auf Rezept

Habe schon mehrfach gehört, dass das prima mit den KK klappt!!!
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 21.02.2011, 12:46   #6
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Hallo Superthor,

hmmh - das ist ja was ganz neues. Meinem Vater wurden schon 2/3 des Fußes wegen Diabetis amputiert. Da hat keiner eine Andeutung gemacht.

Super - werde ich mal in Angriff nehmen. Wenn es (irgendwann) klappt werde ich hier berichten.

@Themenstarter: Du siehst, die Betreuung und die Informationensuche hört auch nicht auf, wenn der B. ins Heim gekommen ist.

Danke Suoerthor und liebe Grüße

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 21.02.2011, 16:02   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
Standard

Mit dem Anmelden hier scheint das auch nicht so einfach...ca. beim 5. Versuch klappt es erst, sonst kommt immer "Vielen Dank für Ihre Anmeldung" und kurz danach wieder "Bitte melden Sie sich an"...und als ich endlich den Text fertig hatte und auf Absenden klickte, kam es schon wieder und der ganze Text war weg
Gibt es da irgendeinen einen Trick?
Also vielen Dank erst mal für die große Resonanz - 1.) und 2.) wäre geklärt - das Heim verzichtet auf die Kostenübernahmeerklärung! Oma muß also nicht Vorkasse leisten. Und Nagelschneiden an Händen und Füßen ist doch Regelleistung und muß nicht extra bezahlt werden! Also können wir auf die Fußpflege verzichten. Da werden wir mal nicht so sein und uns nicht um satte 25,- Euro fürs Kennzeichnen streiten. Die sind dann zum Glück nur einmalig.
Arzt kommt regelmäßig ins Heim und hat alle Unterlagen vom Hausarzt. Apotheke kommt auch ins Heim und bringt die Medikamente ohne Aufpreis mit. Kärtchen für die Zuzahlungsbefreiung ist auch schon da. Zudem befindet sich das Heim gleich neben dem Krankenhaus und unweit unserer Arbeitsstelle. Antrag für den Heimplatz ist bereits bei der Pflegekasse. Wir schauen 1x pro Woche vorbei und können so das nötigste (wie Kosmetik etc.) jederzeit mitbringen.
Nun fehlt eigentlich nur noch die Bankvollmacht, damit man ggf. etwas überweisen kann. Opa schafft das nicht mehr. Er muß jeden Monat 260 Euro für Omas Heimplatz zuzahlen von seinem Ersparten und hat selbst nur ganz wenig Rente. Deswegen wollten wir alle überflüssige Kosten reduzieren. Denn solange noch über 3214 Euro auf dem Konto sind zahlt das Sozialamt nichts und Pflegewohngeld gibts in Sachsen nicht.
Was sollte denn jetzt noch groß an Aufwand entstehen (außer wenn Oma mal ins danebenliegende Krankenhaus muß)?

Geändert von Bevollmächtigter (21.02.2011 um 16:04 Uhr)
Bevollmächtigter ist offline  
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Alt 21.02.2011, 20:09   #8
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 198
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Hallo Bevollmächtigter,

du kannst in Sachsen durchaus Wohngeld für Heimbewohner beantragen. Anträge gibts bei uns in der Stadt im Bürgerbüro oder halt in der Wohngeldbehörde.

Hab ich auch für einige Betreute!

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 22.02.2011, 07:59   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
Standard

hm...beantragen schon, aber auch bekommen? Ich hätte so gerechnet: Oma hat 600 Rente und Opa 900, das Heim kostet 860, also haben beide zusammen noch 640 Euro Einkommen verfügbar. Die Wohngeldstelle nimmt aber die Bruttorenten für die Berechnung, sagen wir rund 700+1000 geschätzt macht 1700 Euro - die Heimkosten werden aber gar nicht berücksichtigt!! Das ist der Unterschied zum Pflegewohngeld wie in NRW z.B.
Somit würde der Antrag abgelehnt, da beide ja über genügend Einkommen verfügen. Bin ich bei der Wohngeldstelle falsch beraten worden? Habe eine ganze Weile mit der Sachbearbeiterin diskutiert, aber erfolglos. Gibt es da noch eine Möglichkeit, auf die man sich berufen könnte?
Bevollmächtigter ist offline  
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Alt 22.02.2011, 14:36   #10
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 198
Standard

Ich kann dir nicht sagen,, ob was dabei raus kommen würde. Hab so einen Fall (ein Ehepartner zuhause, einer im Heim) noch nie gehabt. Aber wenn sie für den Wohngeldantrag zusammen gerechnet werden, dann muss ja auch die Miete der Wohnung mit berücksichtigt werden.

Und natürlich der Anteil der Wohnkosten im Heim.

Ich würde zumindest einen Antrag stellen und mir dann die Berechnung genau ansehen.

Sollte nix dabei rauskommen, hast du es wenigstens versucht. (Ich finde die Anträge recht übersichtlich und schnell auszufüllen)

Vielleicht kann ja auch hier noch jemand was zu dieser Konstellation sagen!

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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