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befristet betreung oder vollständige betreuung?? Vaterschaft??

Dies ist ein Beitrag zum Thema befristet betreung oder vollständige betreuung?? Vaterschaft?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, als erstes möchte ich gern wissen was ist der unterschied zwischen eine befristeten Betreuung und einer Betreung die ohne ...


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Alt 21.02.2011, 12:10   #1
Einsteiger
 
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Standard befristet betreung oder vollständige betreuung?? Vaterschaft??

Hallo,

als erstes möchte ich gern wissen was ist der unterschied zwischen eine befristeten Betreuung und einer Betreung die ohne Frist läuft??

eine andere Sache, bzw. Problem was ich habe ist folgendes:
Mein Lebenspartner, den ich berteue mit einer befristeten Betreuerbestellung, mit dem ich seit knapp 4 Jahren zusammen lebe, hatte am 20.1.11 einen Herzinfarkt und liegt nun im Koma, unsere Sohn wurde am 4.2.11 geboren, die Vaterschaftsanerkennung erfolgte noch nicht. wie kann ich mich verhalten das diese anerkennung rechtskräftig wird bzw. durch geführt wird??
Der eine sagt ich soll mich ans jugendamt wenden nur bin ich die Mutter des Kindes und die Betreuerin des Vaters, das jugendamt sagt ich soll eine Ergänzungspflegschaft für das Kind beim Gericht beantragen, das gericht sagt ich soll eine Feststellung zur Vaterschaft beantragen, Ja was soll ich denn nun Tun??

ein anderes problem, vom gericht wurde ein gutachter beauftrag ein gutachten über meine Partner zu erstellen, der gutachter fragt mich ob ich die betreuung weiterhin ausführen möchte, welches ich bejate. mein Partner ist noch verheiratet, hat aber seit 2006 kein kontakt zu seiner "noch"frau und hat dies auch nicht mehr gewünscht. das betreungsgericht kennt diese Situation von anfang an und hat mich zum betreuer bestellt, meine frage kann ich die betreung an die frau verlieren?? ich möchte mich gerne als betreuer um meinen Partner kümmern und möchte diese betreung auch nicht abgeben müssen, im moment bin ich nur befristeter betreuer.

Sabine
bine_1979 ist offline  
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Alt 21.02.2011, 21:46   #2
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Moin Sabine


Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
Hallo,

als erstes möchte ich gern wissen was ist der unterschied zwischen eine befristeten Betreuung und einer Betreung die ohne Frist läuft??
Das Gericht hat die Betreuung wahrscheinlich sehr schnell eingerichtet und vielleicht ist es möglich, dass Dein Lebenspartner wieder wach wird und seine Sachen selber regeln kann. Eine vorläufige BEtreuung endet automatisch an dem Tag, der im Beschluss dafür festgehalten ist. Da solltest Du darauf achten, dass Du einen Verlängerungsantrag stellst, wenn die Betreuung auch weiterhin notwendig bleibt. (Attest vom Arzt wg. Koma reicht da schon).

Eine endgültige Betreuung ist unbefristet und hört nicht von alleine auf, sondern nur dann, wenn das Gericht sie wieder aufhebt oder der Betreute verstirbt. auch hier wird im Beschluss ein Termin benannt. Bis zu diesem Termin muss das Gericht prüfen, ob die Betreuung weitergehen soll. Selbst wenn dieser Termin verstrichen ist und das Gericht noch keinen neuen Beschluss gefasst hat, bleibt die Betreuung bestehen, bis das Gericht den Beschluss gefasst hat (Hier ist der Unterschied zu einer befristeten Betreuung zu sehen, die an dem gesetzten Termin zu Ende ist).

Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
...unser Sohn wurde am 4.2.11 geboren, die Vaterschaftsanerkennung erfolgte noch nicht. wie kann ich mich verhalten das diese anerkennung rechtskräftig wird bzw. durch geführt wird??
Du kannst über eine Genanalyse die Vaterschaft bestätigen lassen.
Frag mal beim Gericht nach, ob Du als Betreuerin Deines Lebensgefährten für ihn in den Test einwilligen darfst. (Ich gehe mal davon aus, dass er die Vaterschaft anerkennen würde, wenn er es könnte)

Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
Der eine sagt ich soll mich ans jugendamt wenden nur bin ich die Mutter des Kindes und die Betreuerin des Vaters, das Jugendamt sagt ich soll eine Ergänzungspflegschaft für das Kind beim Gericht beantragen, das gericht sagt ich soll eine Feststellung zur Vaterschaft beantragen, Ja was soll ich denn nun Tun??
Typisch für Behörden:
Das Jugendamt ist zu faul , den A... oder die Finger zu bewegen
und das Gericht sagt: wir nicht, solange es aussergerichtliche Verfahren zu Lösung eines Problems gibt. Da wirst Du zum PingPongBall degradiert.
Davon abgesehen: Was willst Du mit einer Ergänzungspflegschaft, wo Du doch als Mutter des Kindes sowieso alle Dinge entscheiden kannst, die ein Ergänzungspfleger für Deinen Lebenspartner für diesen entscheiden kann. Will das Jugendamt, dass Du zwei mal unterschreibst?

Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
ein anderes problem, vom gericht wurde ein gutachter beauftrag ein gutachten über meine Partner zu erstellen, der gutachter fragt mich ob ich die betreuung weiterhin ausführen möchte, welches ich bejate. mein Partner ist noch verheiratet, hat aber seit 2006 kein kontakt zu seiner "noch"frau und hat dies auch nicht mehr gewünscht. das betreungsgericht kennt diese Situation von anfang an und hat mich zum betreuer bestellt, meine frage kann ich die betreung an die frau verlieren?? ich möchte mich gerne als betreuer um meinen Partner kümmern und möchte diese betreung auch nicht abgeben müssen, im moment bin ich nur befristeter betreuer.

Sabine
So wie Du die Sache schilderst, vermute ich mal, dass die Betreuung schon eine Weile läuft und der Gutachter seinen Bericht für die Umwandlung der Betreuung von einer befristeten in eine unbefristete zu schreiben hat. Wenn das Gericht die Sachlage von Anfang an kenn, dann hat es Dir die Betreuung nicht ohne Grund zugesprochen - und nicht seiner Frau, die er schon lange verlassen hat.
Der Gutachter hat Dich zu fragen, ob Du die Betreuung weiterführen willst (die Frage gehört zu seinen Pflichten). Dies wird er dem Gericht auch berichten. Wenn Du Deine Aufgabe bisher gut gemacht hat, wird das Gericht die Betreuung auch in Deinen Händen lassen. Und da ist ja ja auch hoffentlich gut aufgehoben. Also mach' Dir da nicht so große Sorgen drum.

MfG

Imre
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Alt 22.02.2011, 04:22   #3
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Der Zustand meines Partners passiert auf einen schweren Herzinfarkt, der heute 33Tage zurückliegt. Den Betreuerausweis hatte ich innerhalb von einer Woche.Es ging alles recht schnell. Jetzt jedoch ist es er im komatös und es ist ein ständiges auf und ab der Amtmung bzw beatmung.
Am Donnerstag kommt der Gutachter, ist er dann derjeneige der entscheidet ob und inwieweit eine Betreuung notwendig ist??

Ich habe beim Gericht eine "Zustimmung zur erklärung der Vaterschaft" einholen wollen, darauf hin kommt nun der Gutachter! Die Vaterschaft wollten wir gemeinsam auf dem Standesamt abklären bzw. wollter zustimmen wenn wir die Geburtsurkunde holen. Diese hab ich nun bereits nur ohne Vater! :-(

Was das Jugendamt will weiß ich so richtig auch nicht. Die nette Dame am Telfeon meinte nur "es könnte zu eine Interessenkonflikt kommen, da ich ja als Mutter das Kind vertrette und als Betreuer den Vater.
bine_1979 ist offline  
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Alt 22.02.2011, 19:16   #4
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Moin Sabine

Das ist ja alles noch nicht solange her. Deshalb wird der Gutachter eher noch wg. der ersten Betreuerbestellung kommen. Frage doch einfach beim Gericht nach, ob und wie das mit der Vaterschaftserklärung laufen soll, oder ob Du es über einen Vaterschaftstest regeln kannst. Der Gutachter wird sich wahrscheinlich auch mit Dir unterhalten und dabei auch sagen, was er zu begutachten hat. (Betreuungsbedarf oder Vaterschaftsangelegenheit). Vor beidem mußt Du Dir keine Sorgen machen, es gehört zum normalen Procedere des Gerichtes.

Was die Vaterschaftserklärung angeht: Hast Du da einen Antrag an das Gericht gestellt oder nur eine Anfrage oder Mitteilung gemacht?
Frage vorab telefonisch, ob du einen Vaterschaftstest durchführen lassen kannst und ob Das Gericht für eine Einwilligung z.B. einen Verfahrenspfleger bestellen will, der dann an Stelle Deines Lebensgefährten die Einwilligung gibt.
Bei solchen Sachen ist das ein Weg, um Interessenkonflikte zu lösen.

Das Jugendamt kann ich Dir beim besten Willen nicht als Gesprächspartner oder gar als Ratgeber empfehlen, wenn es auch nur halb so bräsig ist , wie in meinem Revier.

MfG

Imre
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Alt 22.02.2011, 19:22   #5
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Sabine

Was die Vaterschaftserklärung angeht: Hast Du da einen Antrag an das Gericht gestellt oder nur eine Anfrage oder Mitteilung gemacht?
Frage vorab telefonisch, ob du einen Vaterschaftstest durchführen lassen kannst und ob Das Gericht für eine Einwilligung z.B. einen Verfahrenspfleger bestellen will, der dann an Stelle Deines Lebensgefährten die Einwilligung gibt.
Bei solchen Sachen ist das ein Weg, um Interessenkonflikte zu lösen.

MfG

Imre
Ich habe heute mit den Ärzten meines Partners gesprochen, es ist alles nur noch eine Frage der Zeit, er liegt im Sterben. Morgen werde ich aufs Gericht gehen und die Feststellung der Vaterschaft beantragen,ich hoffe nur die stimmen meinen Antrag zu!! Wenn nicht weiß ich auch nicht mehr weiter.

sabine
bine_1979 ist offline  
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Alt 22.02.2011, 19:52   #6
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Moin Sabine

Zitat:
Zitat von bine_1979 Beitrag anzeigen
Ich habe heute mit den Ärzten meines Partners gesprochen, es ist alles nur noch eine Frage der Zeit, er liegt im Sterben.
sabine
Wenn das so ist, dann sprich auch ganz schnell mit den Ärzten, dass die ihre Vorbereitungen für den Vaterschaftstest treffen. Nicht, dass eine Genehmigung kommt und Dein Lebensgefährte ist schon begraben oder gar eingeäschert.

Viel Glück

wünscht

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.02.2011, 20:19   #7
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Sabine



Wenn das so ist, dann sprich auch ganz schnell mit den Ärzten, dass die ihre Vorbereitungen für den Vaterschaftstest treffen. Nicht, dass eine Genehmigung kommt und Dein Lebensgefährte ist schon begraben oder gar eingeäschert.

Viel Glück

wünscht

Imre

Die wissen das und haben einen Aktenvermerk gemacht das mir eine DNA Probe genommen wird sollte der Fall eintreffen.

Sabine
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Alt 24.02.2011, 17:35   #8
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Ich antworte hier nur für den Fall, das es mal ein Betreuer gibt der so eine Lage klären Muss.

Ich habe gestern beim Gericht den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt, zugleich habe ich den Antrag auf DNA Sicherstellung gestellt und es wurde ein Ergänzungsbetreuer bestellt der meinen Partner dann im Verfahren vertretten wird, da ich das ja leider nicht kann, dadurch das ich die Kindesmutter bin und der Betreuer des Kindesvaters.

Mir ist das unangenehm gewesen meine im sterben liegenden Partner nun noch verklagen zu müssen, damit die Vaterschaft geklärt werden kann.

Sabine
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