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Erstattung von Fahrtkosten für Heimfahrten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstattung von Fahrtkosten für Heimfahrten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mal wieder eine Frage: in wieweit kann ich bzw. meine Betreuerin einen Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten ...


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Alt 21.02.2011, 12:17   #1
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Standard Erstattung von Fahrtkosten für Heimfahrten

Ich habe mal wieder eine Frage: in wieweit kann ich bzw. meine Betreuerin einen Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten (ÖNV) für Heimfahrten in die eheliche Wohnung stellen. Hier gibt es sicherlich auch wieder eine Regel: 1 Heimfahrt im Monat oder so..?? bzw. könnte ich auch Kilometergeld beantragen, wenn mich mein Ehemann mit dem Auto abholt ( Entfernung 56km ).

zur Info ich bin noch immer vollstationär in dem Alten- und Pflegeheim; ein Antrag bei der Eingliederungshilfe läuft; habe aber noch keinen Termin für die Hilfeplanungs - Konferenz;

meine Betreuerin stellt mir mittlerweile "frei" zurück nach Hause zu gehen.
lieben Gruß
Anke
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Anke
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Alt 21.02.2011, 12:36   #2
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Standard

Wo möchtest Du den Antrag denn stellen?
Wer bezahlt das Heim?
Wovon lebst Du?
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 21.02.2011, 19:03   #3
Einsteiger
 
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Wo möchtest Du den Antrag denn stellen?
Wer bezahlt das Heim?
Wovon lebst Du?
Das Heim zahlt das Sozialamt - ich bekomme z.Z.t das übliche Taschengeld von € 96,.... Nicht gerade üppig. Und davon einfache Fahrtkosten: € 6.85
Mein Ehemann ist EU-Rentner und bekommt z.Zt. zu seiner Rente Grundsicherung, damit er die eheliche Wohnung halten kann.

Na an das Sozialamt!
Aber meine Frage ist: Gibt es generell die Möglichkeit Fahrtkosten für Heimfahrten zu beantragen? Gibt es hierfür irgendwelche Richtlinien? Wenn Ja, wo kann ich da nachlesen?
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liebe Grüße

Anke
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Alt 23.02.2011, 11:30   #4
Stammgast
 
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Beiträge: 522
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Einfache Suche ergibt z.B.
Zitat:
Zusätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts übernehmen die Rehabilitationsträger bei Bedarf die nachfolgenden Aufwendungen:
  • notwendige Fahrtkosten
  • Reisekosten für Familienheimfahrten
  • Haushaltshilfe
  • Kosten für eine notwendige Begleitperson
(aus Weinböhla - Lebenslagen)

Wenn das Sozialamt Kostenträger ist, dort beantragen.
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 23.02.2011, 11:39   #5
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Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Einfache Suche ergibt z.B.
(aus Weinböhla - Lebenslagen)

Wenn das Sozialamt Kostenträger ist, dort beantragen.
Kann ich das selbst machen? Oder übergehe ich damit wieder meine Betreuerin. Die druckst nämlich zu diesem Thema nur rum.

Eine Frage aber noch: wie viele Heimfahrten stehen mir denn eigentlich zu?
Danke!
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liebe Grüße

Anke
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Alt 23.02.2011, 12:48   #6
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Beiträge: 522
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Ich kann deine Frage so nicht beantworten, weil Du nicht gesagt hast, unter welchen Bedingungen Du dort bist (also freiwillig oder nicht, medizinische/berufliche Reha, nach welchen Vorschriften, was für eine Einrichtung etc.).

Generell kannst Du erstmal von monatlich einer oder zwei Heimfahrten ausgehen, je nachdem, ob das (§ 53 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder was anderes zutrifft.

Sprich mit deiner Betreuerin.
Stell ihr klare Fragen und bitte um klare Antworten.
Du sagst auch nicht, welche Aufgabenkreise sie hat, daher weiß ich nicht, ob ein Eigenantrag Sinn macht. Verbieten kann Dir allerdings niemand, selbst einen Antrag zu stellen.

Ansonsten kannst Du dich an den Sozialdienst in deiner Einrichtung wenden.
__________________
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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Alt 23.02.2011, 19:05   #7
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Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Ich kann deine Frage so nicht beantworten, weil Du nicht gesagt hast, unter welchen Bedingungen Du dort bist (also freiwillig oder nicht, medizinische/berufliche Reha, nach welchen Vorschriften, was für eine Einrichtung etc.).

Generell kannst Du erstmal von monatlich einer oder zwei Heimfahrten ausgehen, je nachdem, ob das (§ 53 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder was anderes zutrifft.

Sprich mit deiner Betreuerin.
Stell ihr klare Fragen und bitte um klare Antworten.
Du sagst auch nicht, welche Aufgabenkreise sie hat, daher weiß ich nicht, ob ein Eigenantrag Sinn macht. Verbieten kann Dir allerdings niemand, selbst einen Antrag zu stellen.

Ansonsten kannst Du dich an den Sozialdienst in deiner Einrichtung wenden.
Ich, 45 J., Alkoholikerin bin "freiwillig" in einem Alten - und Pflegeheim vollstationär untergebracht. Freiwillig, d.h. ohne
Richterlichen Beschluss; Aufgabenkreis meiner Betreuerin: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vermögen.

Ich hoffe ich habe deine Fragen beantwortet.
__________________
liebe Grüße

Anke
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