Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstattung von Fahrtkosten für Heimfahrten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mal wieder eine Frage: in wieweit kann ich bzw. meine Betreuerin einen Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Ich habe mal wieder eine Frage: in wieweit kann ich bzw. meine Betreuerin einen Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten (ÖNV) für Heimfahrten in die eheliche Wohnung stellen. Hier gibt es sicherlich auch wieder eine Regel: 1 Heimfahrt im Monat oder so..?? bzw. könnte ich auch Kilometergeld beantragen, wenn mich mein Ehemann mit dem Auto abholt ( Entfernung 56km ).
zur Info ich bin noch immer vollstationär in dem Alten- und Pflegeheim; ein Antrag bei der Eingliederungshilfe läuft; habe aber noch keinen Termin für die Hilfeplanungs - Konferenz; meine Betreuerin stellt mir mittlerweile "frei" zurück nach Hause zu gehen. lieben Gruß Anke
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liebe Grüße Anke
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Wo möchtest Du den Antrag denn stellen?
Wer bezahlt das Heim? Wovon lebst Du?
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#3 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Mein Ehemann ist EU-Rentner und bekommt z.Zt. zu seiner Rente Grundsicherung, damit er die eheliche Wohnung halten kann. Na an das Sozialamt! Aber meine Frage ist: Gibt es generell die Möglichkeit Fahrtkosten für Heimfahrten zu beantragen? Gibt es hierfür irgendwelche Richtlinien? Wenn Ja, wo kann ich da nachlesen?
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liebe Grüße Anke
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Einfache Suche ergibt z.B.
Zitat:
Wenn das Sozialamt Kostenträger ist, dort beantragen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Eine Frage aber noch: wie viele Heimfahrten stehen mir denn eigentlich zu? Danke!
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liebe Grüße Anke
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich kann deine Frage so nicht beantworten, weil Du nicht gesagt hast, unter welchen Bedingungen Du dort bist (also freiwillig oder nicht, medizinische/berufliche Reha, nach welchen Vorschriften, was für eine Einrichtung etc.).
Generell kannst Du erstmal von monatlich einer oder zwei Heimfahrten ausgehen, je nachdem, ob das (§ 53 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder was anderes zutrifft. Sprich mit deiner Betreuerin. Stell ihr klare Fragen und bitte um klare Antworten. Du sagst auch nicht, welche Aufgabenkreise sie hat, daher weiß ich nicht, ob ein Eigenantrag Sinn macht. Verbieten kann Dir allerdings niemand, selbst einen Antrag zu stellen. Ansonsten kannst Du dich an den Sozialdienst in deiner Einrichtung wenden.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Richterlichen Beschluss; Aufgabenkreis meiner Betreuerin: Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vermögen. Ich hoffe ich habe deine Fragen beantwortet.
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liebe Grüße Anke
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