Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung des Telefonanschlusses im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich habe den Aufgabenkreis "Fernmeldeangelegenheiten". Heißt dass, ich kann Telefonanverträge oder Telefonanschlüsse nur kündigen, wenn ich diesen Aufgabenkreis ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Guten Abend,
ich habe den Aufgabenkreis "Fernmeldeangelegenheiten". Heißt dass, ich kann Telefonanverträge oder Telefonanschlüsse nur kündigen, wenn ich diesen Aufgabenkreis habe? Ich habe eine andere Betreute, bei der ich diesen Aufgabenkreis nicht habe. Kann ich dennoch den Telefonanschluss kündigen, weil die Betreute in ein Heim geht??? LG Cinderellas |
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#2 |
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Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 198
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Um den Telefonanschluss zu kündigen reicht meines Wissens die Vermögenssorge aus.
Ging bei mir problemlos. Gruß Nadine |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
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Hallo,
die Gerichte kommen ja manchmal auf die dollsten Sachen ![]() Fernmeldeangelegenheiten - Warum hast Du denn diesen Aufgabenkreis? Macht die Betreute dauernd Verträge am Telefon o.ä.? LG silencer |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Keine macht Unsinn mit ihrem Telefon. Stand schon bei der zweiten so drin und hat mich deshalb so irritiert.
Danke für die Antworten. Bin wieder beruhigt. LG Cinderella |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin zusammen
Im Einverständnis mit der Betreuten darfst Du einen Telefonvertrag kündigen, auch wenn Du den Bereich nicht extra zugesprochen bekommen hast. Ansonsten gibt es durchaus Spezialisten, die Telefonverträge schneller abschließen, als ein Betreuer sie überhaupt in Erfahrung bringen kann. In dem Fall hilft aber eher ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Und es gibt Betreute, bei denen gerade der Bereich der "Fernmeldeangelegenheiten" sinnvoll ist. Stellt Euch vor ihr habt einen Betreuten, der im Heim lebt und die Kinoauskunft von Tokio auswendig kennt. Und auf ein Telefon besteht, oder das Heimpersonal nervt, weil er unbedingt vom Stationstelefon telefonieren muss. Das Heimpersonal darf nicht unbedingt die Nutzung des Telefones verweigern - und wird Dir dann die knackige Rechnung präsentieren... Als Betreuer mit dem Bereich der "Fernmeldeangelegenheiten" kannst Du das unterbinden und die Verantwortung für die evtl. doch entstehenden Kosten an das Heim zurückgeben (man hätte das Telefon ja nicht an den Betreuten geben dürfen). Ebenso kann eine rigide Handhabung dieses Betreungsbereiches auch zum Schutz des Betreuten sein, wenn es z.B. duchgebretzelte Verwandte oder Bekannte gibt, die den Betreuten per Telefon so terrorisieren, dass nach den Gesprächen eine Zwangsunterbringung fällig werden würde. Alles schon gehabt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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