Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter und Familienversorung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Mein Lebenspartner den ich Betreue, hat bis zum eintretten des Falles das er Betreut werden muss, die Familie also ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Hallo,
Mein Lebenspartner den ich Betreue, hat bis zum eintretten des Falles das er Betreut werden muss, die Familie also mich und die Kinder mit seinem Lohn mit ernährt und versorgt, sowie Feste Kosten wie Miete und Strom mit abgedeckt. In der ALG II berechnung wird sein Lohn mit angerechnet, wir leben in einem Haushalt. Darf ich jetzt als Betreuerin mit Vermögensangelegenheiten, weiterhin über sein Lohn bzw. ein Teil davon Verfügungen um die Familie zu versorgen, und um die Festen Kosten decken zu können??? Sabine |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Sabine
Einfache Antwort: Ja, das darfst Du. Es gehört zu deinem Betreuerjob das zu regeln. Ich gehe davon aus, dass sein Einkommen nicht so riesig war, wenn immer noch ALG 2 für Dich gewährt wurde, Du also auf sein Einkommen angewiesen bist. Wenn jetzt allerdings Zusatzausgaben auf Deinen Lebenspartner zukommen, wirst Du Anträge an das JobCenter stellen müssen, damit der Unterhalt für Dich und die Kinder wieder ausgeglichen wird. (Wenn das Einkommen des Lebensgefährten sinkt z.B. wg. Krankengeld oder EU-Rente, dann gilt das selbe.) viel Glück und Kraft wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Hm.
Genau genommen ist das doch eigentlich ein In-Sich-Geschäft. *grübel*
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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was ist den richtig und was ist falsch?? Vorher wurde ja auch die Familie versorgt und die festen Kosten wurden durch beide getragen bzw beglichen. Und weil es eben so verstrickt war meine auch berechtigt! |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Ich denke nein - innerfamiliäre Betreuungsverhältnisse (unter Ehepartnern, aber m.E. auch unter nachweislichen Lebenspartnerschaften) sind da wohl unter besonderen Gesichtspunkten zu sehen.
Betreuer handeln im Namen und im Sinne der Betreuten. Vor dem Eintritt des Betreuungsfalls bestand ja auch eine entsprechende gegenseitige Unterstützung bzw. Vereinbarung. mfg |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin zusammen
Das mit dem Insichgeschäft ist mir auch schon einige Male eingefallen. Aber Gerichte scheinen das wirklich bei Angehörigenbetreuungen anders zu sehen, als bei Berufsbetreuern. Es würde ja kaum noch eine Angehörigenbetreuung laufen können, wenn man überlegt, in wievielen Fällen der betreute Mensch von seiner/m betreuenden Angehörigen pflegerisch versorgt wird und das Pflegegeld als Lohn angenommen wird. Würde ich das als Berufsbetreuer machen, gäbe eds aber möchtig auf die Finger... Falls in dem geschilderten Fall das Gericht ein Problem damit haben sollte gibt es ja auch noch die Möglichkeit einer Ergänzungsbetreuung oder Verfahrenspflegschaft. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen zusammen,
hm, *grübel* irgendwie eine spannende Frage. Kann es nicht sein dass manchmal der gesunde Menschenverstand auch für ein Gericht die Richtlinie vorgibt? Die Betreuung bei Bine und ihrem Lebengefährten wurde eingerichtet weil er schwer krank ist und anscheinend nicht selbst entscheiden kann, aus keinen anderen Gründen wenn ich das richtig verstanden habe. Es kann doch jetzt auf einmal nicht im Sinn des Gesetzes sein eine funktionierende Lebensgemeinschaft zu "zerstören" und mit all ihren bisherigen Gegebenheiten kraftlos zu stellen? Obwohl, rein theoretisch wenn man an so manche Auswüchse denkt......dann doch wieder. Inhaltlich liegt Carlos wohl nah, aber genau wüsste ich das auch gerne. (und da ich neulich gerade erst bei Familie und Ehe schon so daneben getreten bin.... )Entschuldigung Bine, ich möchte mit meinen Fragen oder Bedenken bitte auf keinen Fall respektlos Deiner Situtation gegenüber sein, ich wünsche Dir persönlich viel Kraft. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Zitat:
Ich weiß auch nicht was richtig und was Falsch ist, von daher mache ich jetzt so wie es vorher auch war, und wenn es falsch ist dann muss ich halt das Geld zurückzahlen, wie ich das dann anstellen soll weiss ich auch noch nicht. |
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#9 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Zitat:
Er ist nachweißlich hier bei mir gemeldet und er steht auch nachweislich mit im ALG II bescheid. Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft haben wir nicht. Sabine |
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