Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter und Familienversorung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter und Familienversorung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Mein Lebenspartner den ich Betreue, hat bis zum eintretten des Falles das er Betreut werden muss, die Familie also ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 22.02.2011, 19:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
Standard Betreuter und Familienversorung

Hallo,

Mein Lebenspartner den ich Betreue, hat bis zum eintretten des Falles das er Betreut werden muss, die Familie also mich und die Kinder mit seinem Lohn mit ernährt und versorgt, sowie Feste Kosten wie Miete und Strom mit abgedeckt. In der ALG II berechnung wird sein Lohn mit angerechnet, wir leben in einem Haushalt. Darf ich jetzt als Betreuerin mit Vermögensangelegenheiten, weiterhin über sein Lohn bzw. ein Teil davon Verfügungen um die Familie zu versorgen, und um die Festen Kosten decken zu können???

Sabine
bine_1979 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2011, 19:39   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Sabine

Einfache Antwort: Ja, das darfst Du. Es gehört zu deinem Betreuerjob das zu regeln.

Ich gehe davon aus, dass sein Einkommen nicht so riesig war, wenn immer noch ALG 2 für Dich gewährt wurde, Du also auf sein Einkommen angewiesen bist.

Wenn jetzt allerdings Zusatzausgaben auf Deinen Lebenspartner zukommen, wirst Du Anträge an das JobCenter stellen müssen, damit der Unterhalt für Dich und die Kinder wieder ausgeglichen wird.
(Wenn das Einkommen des Lebensgefährten sinkt z.B. wg. Krankengeld oder EU-Rente, dann gilt das selbe.)

viel Glück und Kraft

wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2011, 11:09   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Hm.
Genau genommen ist das doch eigentlich ein In-Sich-Geschäft.
*grübel*
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2011, 14:25   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Hm.
Genau genommen ist das doch eigentlich ein In-Sich-Geschäft.
*grübel*

was ist den richtig und was ist falsch?? Vorher wurde ja auch die Familie versorgt und die festen Kosten wurden durch beide getragen bzw beglichen.

Und weil es eben so verstrickt war meine auch berechtigt!
bine_1979 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2011, 15:35   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Hm.
Genau genommen ist das doch eigentlich ein In-Sich-Geschäft.
*grübel*
Ich denke nein - innerfamiliäre Betreuungsverhältnisse (unter Ehepartnern, aber m.E. auch unter nachweislichen Lebenspartnerschaften) sind da wohl unter besonderen Gesichtspunkten zu sehen.

Betreuer handeln im Namen und im Sinne der Betreuten. Vor dem Eintritt des Betreuungsfalls bestand ja auch eine entsprechende gegenseitige Unterstützung bzw. Vereinbarung.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2011, 21:06   #6
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin zusammen

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Hm.
Genau genommen ist das doch eigentlich ein In-Sich-Geschäft.
*grübel*
Das mit dem Insichgeschäft ist mir auch schon einige Male eingefallen. Aber Gerichte scheinen das wirklich bei Angehörigenbetreuungen anders zu sehen, als bei Berufsbetreuern. Es würde ja kaum noch eine Angehörigenbetreuung laufen können, wenn man überlegt, in wievielen Fällen der betreute Mensch von seiner/m betreuenden Angehörigen pflegerisch versorgt wird und das Pflegegeld als Lohn angenommen wird.
Würde ich das als Berufsbetreuer machen, gäbe eds aber möchtig auf die Finger...

Falls in dem geschilderten Fall das Gericht ein Problem damit haben sollte gibt es ja auch noch die Möglichkeit einer Ergänzungsbetreuung oder Verfahrenspflegschaft.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 05:54   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen zusammen,

hm, *grübel* irgendwie eine spannende Frage.

Kann es nicht sein dass manchmal der gesunde Menschenverstand auch für ein Gericht die Richtlinie vorgibt? Die Betreuung bei Bine und ihrem Lebengefährten wurde eingerichtet weil er schwer krank ist und anscheinend nicht selbst entscheiden kann, aus keinen anderen Gründen wenn ich das richtig verstanden habe.

Es kann doch jetzt auf einmal nicht im Sinn des Gesetzes sein eine funktionierende Lebensgemeinschaft zu "zerstören" und mit all ihren bisherigen Gegebenheiten kraftlos zu stellen? Obwohl, rein theoretisch wenn man an so manche Auswüchse denkt......dann doch wieder.

Inhaltlich liegt Carlos wohl nah, aber genau wüsste ich das auch gerne. (und da ich neulich gerade erst bei Familie und Ehe schon so daneben getreten bin....)

Entschuldigung Bine, ich möchte mit meinen Fragen oder Bedenken bitte auf keinen Fall respektlos Deiner Situtation gegenüber sein, ich wünsche Dir persönlich viel Kraft.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 17:13   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen,

hm, *grübel* irgendwie eine spannende Frage.

Kann es nicht sein dass manchmal der gesunde Menschenverstand auch für ein Gericht die Richtlinie vorgibt? Die Betreuung bei Bine und ihrem Lebengefährten wurde eingerichtet weil er schwer krank ist und anscheinend nicht selbst entscheiden kann, aus keinen anderen Gründen wenn ich das richtig verstanden habe.
Ja genau das ist der Fall, er ist nach Herzinfarkt Komatös und laut den Ärzten sieht es sehr schlimm aus.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es kann doch jetzt auf einmal nicht im Sinn des Gesetzes sein eine funktionierende Lebensgemeinschaft zu "zerstören" und mit all ihren bisherigen Gegebenheiten kraftlos zu stellen? Obwohl, rein theoretisch wenn man an so manche Auswüchse denkt......dann doch wieder.
Ich weiß auch nicht was richtig und was Falsch ist, von daher mache ich jetzt so wie es vorher auch war, und wenn es falsch ist dann muss ich halt das Geld zurückzahlen, wie ich das dann anstellen soll weiss ich auch noch nicht.
bine_1979 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 17:15   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Ich denke nein - innerfamiliäre Betreuungsverhältnisse (unter Ehepartnern, aber m.E. auch unter nachweislichen Lebenspartnerschaften) sind da wohl unter besonderen Gesichtspunkten zu sehen.

Betreuer handeln im Namen und im Sinne der Betreuten. Vor dem Eintritt des Betreuungsfalls bestand ja auch eine entsprechende gegenseitige Unterstützung bzw. Vereinbarung.

mfg


Er ist nachweißlich hier bei mir gemeldet und er steht auch nachweislich mit im ALG II bescheid. Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft haben wir nicht.
Sabine
bine_1979 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27