Dies ist ein Beitrag zum Thema wer erhält gutachten? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, eine frage:
wenn bei einem gericht über dritte ein antrag gestellt wurde, eine andere person unter betreuung zu stellen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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hallo, eine frage:
wenn bei einem gericht über dritte ein antrag gestellt wurde, eine andere person unter betreuung zu stellen und ein gutachten erstellt werden soll - wer erhält das gutachten außer das gericht? auch die person, die untersucht werden soll? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo blacksheep,
derjenige der Untersucht wurde erhält das Gutachten auf jeden Fall, ausser der Gutachter hätte festgestellt dass ihm durch die Einsicht in das Gutachten ein weiterer (psychischer) Schaden entstehen könnte. In den Gutachten die ich kenne wird das vom Gericht so abgefragt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Möglich ist IMHO auch, das Gutachten von einem bevollmächtigten Arzt einsehen zu lassen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 37
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danke für eure antworten.
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