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Eingliederungshilfe stationär - zurück nach Hause

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eingliederungshilfe stationär - zurück nach Hause im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Betreuerin hat nun einen Antrag beim Sozialamt "S" auf Eingliederungshilfe, vorzugsweise stationär, gestellt. Es findet wohl diese ...


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Alt 23.02.2011, 11:05   #1
Einsteiger
 
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Ausrufezeichen Eingliederungshilfe stationär - zurück nach Hause

Hallo zusammen,
meine Betreuerin hat nun einen Antrag beim Sozialamt "S" auf Eingliederungshilfe, vorzugsweise stationär, gestellt. Es findet wohl diese Woche noch eine "kleine" Hilfeplankonferenz, also ohne meine Anwesenheit, statt. Hier soll lt. Ihrer Aussage, ausgelotet werden was überhaupt für mich in Frage kommt.
Zum Hintergrund: ich, 45 J., bin seit 12 Monaten Vollstationär in einem Alten- und Pflegeheim wegen meiner Alkoholkrankheit; Kosten zahlt das Sozialmat. Ich bin verheiratet und es gibt die eheliche Wohnung.
Info: auf der anderen Seite stellt meine Betreuerin es mir frei, HIER die Koffer zu packen und nach Hause zu gehen; ebenso kann/darfich meinen Wohnsitz wieder nach Hause verlegen.

Ich verstehe den Sinn nicht. Das sind doch zwei völlig conträre Ziele.
Bitte um Rückinfo; -antwort.
__________________
liebe Grüße

Anke
anke ist offline  
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Alt 23.02.2011, 20:51   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von anke Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
meine Betreuerin hat nun einen Antrag beim Sozialamt "S" auf Eingliederungshilfe, vorzugsweise stationär, gestellt. Es findet wohl diese Woche noch eine "kleine" Hilfeplankonferenz, also ohne meine Anwesenheit, statt. Hier soll lt. Ihrer Aussage, ausgelotet werden was überhaupt für mich in Frage kommt.
Hallo, Eingliederungshilfe erfordert in welcher Form auch immer Deine aktive Mitarbeit .... Sie könnte in der Folge wieder zu einen selbstbestimmten Leben führen ...
Die Prüfung, "in welche Richtung" es mit Dir gehen könnte, ist ja von der Sache her etwas Gutes, Du solltest allerdings so frühzeitig wie möglich daran beteiligt werden. (wenn Du möchtest) und Deine Wünsche und Vorstellungen mit einbringen. Also spätestens nach der "Kleinen" Hilfeplanbesprechung mit der Betreuerin reden/absprechen ... Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
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Alt 23.02.2011, 21:25   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Hallo, Eingliederungshilfe erfordert in welcher Form auch immer Deine aktive Mitarbeit .... Sie könnte in der Folge wieder zu einen selbstbestimmten Leben führen ...
Die Prüfung, "in welche Richtung" es mit Dir gehen könnte, ist ja von der Sache her etwas Gutes, Du solltest allerdings so frühzeitig wie möglich daran beteiligt werden. (wenn Du möchtest) und Deine Wünsche und Vorstellungen mit einbringen. Also spätestens nach der "Kleinen" Hilfeplanbesprechung mit der Betreuerin reden/absprechen ... Gruss andre
Ich dachte ich werde sowieso angehört bzw. mit einbezogen; so die Aussage meiner Betreuerin. Oder ist diese Info nicht korrekt?
Lt. Ihrer Aussage sind die Betreuer nicht automatisch dabei.
Bitte Info!
Danke!
__________________
liebe Grüße

Anke
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Alt 24.02.2011, 06:20   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Zitat von anke Beitrag anzeigen
Ich dachte ich werde sowieso angehört bzw. mit einbezogen; so die Aussage meiner Betreuerin. Oder ist diese Info nicht korrekt?Lt. Ihrer Aussage sind die Betreuer nicht automatisch dabei.Bitte Info!Danke!
Hallo, Eingliederungshilfe ohne Deine Mitarbeit geht schlecht ... , deshalb wirst Du mit Sicherheit einbezogen in die Hilfeplanungen. (Eingliederungshilfe siehe Sozialgesetzbuch, dort ab § 53 SGB XII) Über die konkrete Art der Eingliederungshilfe entscheidet der Sozialhilfeträger (nach verschiedenen Prüfungen wie: Bedarfsfeststellung , Hilfeplanung etc.) nach pflichtgemässem Ermessen. Die Ziele der Eingliederungshilfe sind ja Deine Ziele !!! Also nur die Ruhe und mit der Betreuerin sprechen, dort die einzelnen Verfahrensschritte und den aktuellen Stand erklären lassen. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
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