Dies ist ein Beitrag zum Thema Eingliederungshilfe stationär - zurück nach Hause im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
meine Betreuerin hat nun einen Antrag beim Sozialamt "S" auf Eingliederungshilfe, vorzugsweise stationär, gestellt. Es findet wohl diese ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Hallo zusammen,
meine Betreuerin hat nun einen Antrag beim Sozialamt "S" auf Eingliederungshilfe, vorzugsweise stationär, gestellt. Es findet wohl diese Woche noch eine "kleine" Hilfeplankonferenz, also ohne meine Anwesenheit, statt. Hier soll lt. Ihrer Aussage, ausgelotet werden was überhaupt für mich in Frage kommt. Zum Hintergrund: ich, 45 J., bin seit 12 Monaten Vollstationär in einem Alten- und Pflegeheim wegen meiner Alkoholkrankheit; Kosten zahlt das Sozialmat. Ich bin verheiratet und es gibt die eheliche Wohnung. Info: auf der anderen Seite stellt meine Betreuerin es mir frei, HIER die Koffer zu packen und nach Hause zu gehen; ebenso kann/darfich meinen Wohnsitz wieder nach Hause verlegen. Ich verstehe den Sinn nicht. Das sind doch zwei völlig conträre Ziele. Bitte um Rückinfo; -antwort.
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liebe Grüße Anke
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Die Prüfung, "in welche Richtung" es mit Dir gehen könnte, ist ja von der Sache her etwas Gutes, Du solltest allerdings so frühzeitig wie möglich daran beteiligt werden. (wenn Du möchtest) und Deine Wünsche und Vorstellungen mit einbringen. Also spätestens nach der "Kleinen" Hilfeplanbesprechung mit der Betreuerin reden/absprechen ... Gruss andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Zitat:
Lt. Ihrer Aussage sind die Betreuer nicht automatisch dabei. Bitte Info! Danke!
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liebe Grüße Anke
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Hallo, Eingliederungshilfe ohne Deine Mitarbeit geht schlecht ... , deshalb wirst Du mit Sicherheit einbezogen in die Hilfeplanungen. (Eingliederungshilfe siehe Sozialgesetzbuch, dort ab § 53 SGB XII) Über die konkrete Art der Eingliederungshilfe entscheidet der Sozialhilfeträger (nach verschiedenen Prüfungen wie: Bedarfsfeststellung , Hilfeplanung etc.) nach pflichtgemässem Ermessen. Die Ziele der Eingliederungshilfe sind ja Deine Ziele !!! Also nur die Ruhe und mit der Betreuerin sprechen, dort die einzelnen Verfahrensschritte und den aktuellen Stand erklären lassen. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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