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Betreuer wechseln aber wie?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wechseln aber wie? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen!! Seit ca 8 monaten habe ich nur einen gesetzlichen betreuer! Jetzt möchte ich in wechseln wegen folgenden ...


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Alt 23.02.2011, 17:42   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.02.2011
Beiträge: 1
Standard Betreuer wechseln aber wie?

Hallo alle zusammen!!

Seit ca 8 monaten habe ich nur einen gesetzlichen betreuer! Jetzt möchte ich in wechseln wegen folgenden gründen!!

1. hat er vor kurzem erst selber zu mir gesagt das er mit mir und meinen caotischen leben nicht klar kommt also besser gesagt er weiss nicht wo er anfangen soll mir zu helfen und schafft es allein auch nicht!

2. hat er dies auch einfach an meinen onkel weiter gesagt so obwohl ich nix davon wusste und damit auch nicht einverstanden bin!

3. fängt er immer wieder mit erlebten aus meiner vergangenheit an und das ich da was machen soll obwohl ich ihn jedesmal gesagt habe das ich das nicht machen will. mit diesen themen macht er mich auch psychisch kaputt und ich falle dadurch das er immer wieder damit anfängt in ein tiefes loch wo es mir dann schlecht geht und womit er dann auch immer wieder alles aufwühlt was in meiner vergangenheit geschehen ist. meine beziehung zu meinem partner leidet dadurch auch oft sehr stark und ich leide dadurch auch.

Ich hab jetzt die frage kann ich meinen betreuer wechseln und wie kann ich das machen bzw wohin kann ich mich wenden um bei dem wechsel hilfe zu bekommen

danke euch allen

lieben gruss crazy
Crazy ist offline  
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Alt 23.02.2011, 18:04   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo crazy,

Du kannst bei deinem Betreuungsgericht einen Betreuerwechsel einfach beantragen. Gründe dafür solltest Du nennen.

Die Gründe Deiner Unzufriedenheit die Du hier genannt hast sind wahrscheinlich nicht ausreichend, aber das kommt auch nochmal sehr auf das jeweils zuständige Gericht an.

Wenn Dein Schreiben beim Gericht ist dann wird der Betreuer zu einer Stellungnahme aufgefordert...... und dann sieht man weiter.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.02.2011, 20:39   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard Betreuer wechseln

Zitat:
Zitat von Crazy Beitrag anzeigen
1. hat er vor kurzem erst selber zu mir gesagt das er mit mir und meinen caotischen leben nicht klar kommt also besser gesagt er weiss nicht wo er anfangen soll mir zu helfen und schafft es allein auch nicht!
2. hat er dies auch einfach an meinen onkel weiter gesagt so obwohl ich nix davon wusste und damit auch nicht einverstanden bin!
3. fängt er immer wieder mit erlebten aus meiner vergangenheit an und das ich da was machen soll Ich hab jetzt die frage kann ich meinen betreuer wechseln und wie kann ich das machen bzw wohin kann ich mich wenden um bei dem wechsel hilfe zu bekommen lieben gruss crazy
Hallo Crazy, beim rechtlichen Betreuer sollte es eigentlich nicht so laufen, wie beim Arzt, den man nach Belieben wechseln kann. Selbstverständlich kann man aber einen Betreuerwechsel beim Gericht beantragen. Aber bedenken sollte man:
- der Betreuer hat "weiter nichts zu tun", als zu versuchen, Dich in Deinem Leben zu begleiten und erforderliche rechtliche Dinge zu regeln, d.h. die Einschätzung chaotisch oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Jeder lebt sein eigenes Leben so, wie er es für richtig hält.
- die Sache mit dem Onkel trägt wenig zu einer guten Zusammenarbeit bei, da gibt es keine Frage !
- was die vergangenen vielleicht belastenden Dinge betrifft: der Betreuer wird immer versuchen, nach Wegen zu suchen, damit die gesundheitliche Situation sich verbessert. Hierzu kann auch die Bewältigung der Vergangenheit gehören. Der Betreuer wird also z.B. eine Psychotherapie empfehlen... möchtest Du die nicht, dann ist das allein Deine Entscheidung.

Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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