Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwandsfrist gegen bestellten Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen,
ich habe hier schon die Suchfunktion genutzt, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet, die wäre:
Es wurde vom ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 15.01.2011
Ort: im Süden
Beiträge: 2
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Hallöchen,
ich habe hier schon die Suchfunktion genutzt, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet, die wäre: Es wurde vom Gericht ein Betreuer für meine Schwiegermutter bestellt, den wir nicht wollen. Wir können das "Rechtsmittel der Beschwerde" nutzen. Die Frist beginnt mit Zustellung oder der gerichtlich protokollierten Bekanntmachung der Entscheidung. Was nun? Das Schreiben haben wir am 24.02.2011 bekommen und die Begutachtung meiner Schwiegermutter war am 15.02.2011. Das ist auch das Datum auf dem Anschreiben. Ab wann beginnt nun die Frist? Danke für eure Antworten gruß Silva |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
ist der Beschluss als Einschreiben gekommen oder steht auf dem Umschlag "Aufgabe zur Post am .." ??? Ansonsten gilt die Zustellung wenn der Beschluss nicht verkündet wurde und sofort wirksam war. Aber ich verstehe auch dein Problem nicht, wenn deine Schwiegermutter gegen den Beschluss Beschwerde einlegen will kann sie das ja heute schon machen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 15.01.2011
Ort: im Süden
Beiträge: 2
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Danke für die Antwort.
Der Beschluss kam nicht per Einschreiben und auf dem Umschlag steht auch nicht "Aufgabe zu Post.." , frankiert wurde er am 22.02.2011. Meine Schwiegermutter legt keine Beschwerde ein, sondern wir. Es wurde ihr Sohn (der Bruder meines Mannes) als Betreuer bestellt und ihm trauen wir nicht. Wir haben im Vorfeld schon an das Gericht geschrieben, dass wir einen neutralen Betreuer möchten, aufgrund der Vorkommnisse die 2010 geschehen sind. Anscheinend hat das Gericht diese Schreiben nicht in Betracht gezogen und den einfachsten Weg gewählt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass wir 800km von meiner Schwiegermutter weg wohnen und nicht mal eben so schnell eingreifen können. Nötige Infos sind auch schwer zu bekommen, da wir keinen Kontakt zu diesem Bruder haben. Gruß Silva |
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