Dies ist ein Beitrag zum Thema WICHTIG!!! betreuung abnehmen? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, auf Grund des das Ich Betreuerin für mein Partner bin und dieser Laut den Ärzten im streben liegt, habe ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Hallo, auf Grund des das Ich Betreuerin für mein Partner bin und dieser Laut den Ärzten im streben liegt, habe ich den Kontakt zu seiner Ehefrau gesucht, da ich es unpersönlich finde wenn diese dann von einem Amt erfahren muss das ihr Mann gestoreb ist und sie sich um die Beerdigung kümmern soll.
Nun sagte sie mir am Telefon sie könne mir die Betreung wegnehmen ist das wirklich so?? Hat sie als Ehefrau das Recht darauf mir als Lebenspartnerin die Betreung wegzunehmen?? Sabine |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo Sabine,
ich denke nicht, dass die getrennt lebende Ehefrau aktiv einen Betreuuerwechsel anregen kann. Sie hätte vielleicht als Angehörige noch ein Beschwerderecht gegen Dich als Betreuerin, aber warum sollte das Gericht dem stattgeben? Zum Wohl des Betreuten soll ein Betreuerwechsel möglichst vermieden werden und Dein Partner lebte ja zuletzt mit Dir und nicht mir ihr. Da man Dir wahrscheinlich auch keine Ungeeignetheit vorwerfen kann, brauchst Du wohl kaum Befürchtungen haben. Vielleicht wird sie auch gar nicht aktiv werden, sondern wollte Dich nur verunsichern und verletzen - ich drück Dir die Daumen. Als Einsteigerin kann ich Dir jetzt zwar noch nicht alle Paragraphen runterrasseln, aber vielleicht hilft es Dir erstmal so weiter. Viele Grüße und viel Kraft für Dich BB-Interessentin |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Bine,
ganz ruhig und sich nicht aufregen. Sie kann Dir die Betreuung nicht wegnehmen, das könnte höchstens das Gericht indem es einen anderen einen anderen Betreuer bestellt. D.h. sie müsste bei Gericht Gründe vorbringen die gegen Dich als Betreuerin sprechen. So wie Du das bisher geschildert hast hätte sie damit aber keinerlei Chancen. Für einen Betreuerwechsel müssten Gründe vorliegen, es reicht nicht zu sagen, ich bin die Ehefrau und deshalb darf ich jetzt entscheiden. Mach Dir da mal nicht auch noch Gedanken darum. Weiteren Kontakt zu der Dame solltest Du aber jetzt auch nicht mehr suchen. Als Betreuer hat man den Wünsche seines Betreuten soweit möglich zu folgen. Und so wie Du die Situation bisher beschrieben hast hätte ich grosse Zweifel, dass es dem Wunsch deines Lebensgefährten entspricht jetzt seine zeternde Ehefrau an seinem Bett sitzen zu haben. Ausserdem dürfen wir persönliche Sachverhalte nur bei absolut brechtigtem Interesse an andere weitergeben. Eine getrennt lebende Ehefrau gehört deshalb nicht zu dem Personenkreis die sofort über alles informiert werden muss. Die Weitergabe der bisherigen Info ist natürlich von der menschlichen Seite her nachzuvollziehen aber damit ist es dann auch wirklich höchst ausreichend. Alles Gute, Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Erstmal Danke für Eure Antworten, etwas beruhigt mich das ja schon nur jetzt kommt das was ich mir am Ende schon dachte.
Seine Frau kontaktierte mich wie folgt: Wir benötigen die Adresse und Telefonnummer von H.... wo er zur Zeit liegt. Hat er eine eigene Wohnung , es war ja nur sein Namensschild zusehen. Ist den Arzt und Sozialdienst gemeldet wurden das ich gesetzliche Ehefrau und zwei Söhne da sind. Dann ist es nichts Rechtens und ich müsste zum Amtsgericht. wir telefonieren aber nochmals. Brauche noch etwas Zeit bis später Wie Soll ich mich jetzt verhalten??? In der Klinik wissen die Ärzte das er verheiratet ist, was soll nicht rechtens sein? Das ich die Betreuung habe??? Also ich möchte echt nicht die Betreuung verlieren, sie hat sich die letzten Jahre auch nicht gekümmert, und ich wollte nur das sie das nicht von irgendeinen Amt erfährt sich um die Beerdigung kümmern zu müssen. Sabine |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
jetzt bleib mal ruhig. Wie Michaela dir ja schon gesgt hat ist es Angelegenheit des Gerichtes den Betreuer zu benennen und nicht der getrennt lebenden Ehefau. Und die betreuerin bist nunmal du und damit Ende. Vielleicht hat sie irgendwie im Kopf das sie als (Noch)Ehefrau besondere Rechte bei der medizinischen Behandlung hätte. Dem ist aber nicht so, das hatten wir hier an anderer Stelle schon einmal. An deiner Stelle würde ich den Kontakt einstellen und dich um euer Kind und deinen Partner kümmern. Insbesondere würde ich keine Informationen mehr weitergeben. Wenn das Gericht etwas ändern will dann wird es sich schon bei dir melden. Gruß, Andreas
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Bine,
verlier jetzt nicht die Nerven, wie Andreas Dir auch sagt: Du musst Dich jetzt zuallererst um Dich, Euer Kind und Deinen Lebensgefährten kümmern und dafür mit Deinen Kräften haushalten. Nachhilfe in Rechtsfragen und auch nicht im Betreuungsrecht muss die getrennt lebende Ehefrau (das ist ihr wirklicher gesetzlicher Status) sich woanders holen. Ignoriere am besten alles was von da kommt. Die Betreuung wird das Gericht Dir nicht wegnehmen Deinen Schilderungen nach. Deine Aufgabenkreise reichen aus damit Du Dich gut um alles kümmern kannst. Wichtig ist jetzt Ruhe zu bewahren, auch wenns schwer fällt, und alles andere links liegen zu lassen. Ich drück Dir die Daumen, Gruss. Michaela
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 22
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Danke euch für eure Antworten und auch für Eure Unterstützung.
Sabine |
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