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Beschwerden und wg. gesetzl. Betreuung Frage und ich bin neu hier

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerden und wg. gesetzl. Betreuung Frage und ich bin neu hier im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage allgemein: Gibt es außer dem gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Betreuungsrichter beim Amtsgericht noch eine übergeordnete Stelle um Fragen ...


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Alt 28.02.2011, 16:37   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.02.2011
Ort: In Mittelhessen in einem betreuten Wohnheim
Beiträge: 2
Standard Beschwerden und wg. gesetzl. Betreuung Frage und ich bin neu hier

Frage allgemein:
Gibt es außer dem gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Betreuungsrichter beim Amtsgericht noch eine übergeordnete Stelle um Fragen und vor allem offizielle Beschwerden "los zu werden" ?
samos ist offline  
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Alt 28.02.2011, 17:50   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Samos,

für Beschwerden ist das Betreuungsgericht zuständig.

Für allgemeine Fragen kannst du dich an die zuständige Betreuungsstelle beim Landkreis wenden.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 28.02.2011, 20:27   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von samos Beitrag anzeigen
Frage allgemein:
Gibt es außer dem gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Betreuungsrichter beim Amtsgericht noch eine übergeordnete Stelle um Fragen und vor allem offizielle Beschwerden "los zu werden" ?
Hallo, wenn es um das eigentliche Betreuungsverfahren geht, hat Dir Andreas schon geantwortet.
Die örtlich zuständigen Betreuungsbehörden der Städte und Landkreise siond ein guter Ansprechpartner. Sollte es um andere, als die des Betreuungsverfahrens gehen, müßtest Du das konkreter schreiben. Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 01.03.2011, 15:26   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.02.2011
Ort: In Mittelhessen in einem betreuten Wohnheim
Beiträge: 2
Standard Zuständigkeit

Vielen Dank !!
samos ist offline  
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