Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerden und wg. gesetzl. Betreuung Frage und ich bin neu hier im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage allgemein:
Gibt es außer dem gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Betreuungsrichter beim Amtsgericht noch eine übergeordnete Stelle um Fragen ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 20.02.2011
Ort: In Mittelhessen in einem betreuten Wohnheim
Beiträge: 2
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Frage allgemein:
Gibt es außer dem gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Betreuungsrichter beim Amtsgericht noch eine übergeordnete Stelle um Fragen und vor allem offizielle Beschwerden "los zu werden" ? |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Samos,
für Beschwerden ist das Betreuungsgericht zuständig. Für allgemeine Fragen kannst du dich an die zuständige Betreuungsstelle beim Landkreis wenden. Gruß, Andreas
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Die örtlich zuständigen Betreuungsbehörden der Städte und Landkreise siond ein guter Ansprechpartner. Sollte es um andere, als die des Betreuungsverfahrens gehen, müßtest Du das konkreter schreiben. Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#4 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 20.02.2011
Ort: In Mittelhessen in einem betreuten Wohnheim
Beiträge: 2
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Vielen Dank !!
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