Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoeröffnung ohne Pass im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ihr Lieben,
mein Klient hat keinen Personalausweis oder ähnliches, lediglich ist er gemeldet. Sein (Taschengeld) wird auf ein Heimkonto überwiesen, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 2
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Ihr Lieben,
mein Klient hat keinen Personalausweis oder ähnliches, lediglich ist er gemeldet. Sein (Taschengeld) wird auf ein Heimkonto überwiesen, auf das aber niemand Zugriff nimmt. Ich stehe nun vor der Aufgabe, ein Konto für diese Taschengelder zu eröffnen, und bin schier am verzweifeln. Ein Konto auf meinen Namen für der Klienten löst beim Banker Bauchschmerzen mit dem Geldwäschegesetz aus, ein Konto für den Klienten ohne Ausweis ist auch nicht möglich. NächsteR Versuch: Meldestelle. Den Ausweis verloren melden um dann von der Ausweispflicht einen Antrag zur Befreiung zu stellen hat ebenso geflopt. Einen neuen Ausweis beantragen geht nicht, da mein Klient die Station nicht mehr verlässt. Rat der Meldestellenleitung: Notarielle Beglaubigung und LIchtbildausweis mitbringen... Fällt jemanden was besseres ein? Erste Gläubiger nerven schon... Vielen Dank für Euren Rat Beste Grüße Valentin |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Hallo,
ich frage mich nur, warum die Befreíung der Ausweispflicht vom Einwohnermeldeamt nicht bewilligt wurde - Alter? Du sagst er kann die Station nicht mehr verlassen und somit nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen, ist das ein dauerhafter Zustand? Wenn ja, dann sollte mit einem entsprechenden Attest die Befreiung laufen. Grüße! |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen,
da kan ich Gonzo nur zustimmen. Wenn kein Ausweis da ist, ist keiner da, also müssen sie halt ohne das Ding befreien. Aber was heisst im Zusammenhang mit dem Barbetrag : erste Gläubiger nerven schon? Schulden sollten vom Barbetrag nicht unbedingt gezahlt werden, und wenn Schulden da sind ist eine Kontoeröffnung ja doch sehr kontraproduktiv. Wenn der Klient seinen Barbetrag krankheitsbedingt nicht verbrauchen kann dann ist dieser an den Sozialhilfeträger zurück zu erstatten. Vielleicht schilderst Du die näheren Umstände bitte Valentin, irgendwas ist da noch quer. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 2
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Hey,
vielen Dank schonmal. Also, die Chefin vom Meldeamt meint, die Befreiung von der Ausweispflicht sei nur in Verbindung mit einem alten Personalausweis möglich. Da dieser ja nicht vorliegt, geht es nicht. Bisher hatte der Bruder die Betreuung meines Klienten, hat sie aber aus gesundheitlichen Gründen entzogen bekommen. Es gibt bisher keinen aktuellen Kontakt zu ihm. Das Heim hat mir der Bank bzw. dem Geldgeber vereinbart, die Taschengelder zwischen zu verwalten, da sie bei dem Bruder offenbar versackt sind...alkoholiker... Nun liegen die Gelder auf einem Heimkonto und deshalb wollte ich ein Konto eröffnen, das keinen Dispo bekommen kann, gibts ja. Gläubiger sind Fußpflege, Frisör, Apotheke. Alles Maginal. Apropos Fußpflege. Kann ich vom Heinm verlangen, das die Pflegerinnen dem Klienten selbst die Fußnägel schneiden. Er ist zwar 57, aber selbst kann er es nicht. Die Fußpflege ist für die alten Menschen im Heim sicher sinnvoll, er wohnt in einem Seniorenheim, er empfindet das Fußbad aber als überflüssig. Ihr seid alle so nett. Danke Valentin |
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#5 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 383
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Hallo Valentin!
Die Aussage vom Meldeamt finde ich nicht korrekt und da würde ich nochmal nachhaken. Habe schon diverse Male Befreiungen vom Ausweis bekommen, auch wenn der alte Ausweis nicht mehr auffindbar ist. Ausweisverlustanzeige und kurzes Attest von der Einrichtung wurde mit eingereicht. Das MUSS gehen! Ist doch Quatsch mit der notariellen Beglaubigung und Lichtbildausweis. Was soll denn das für ein Lichtbildausweis sein, wenn er die Station nicht mehr verlassen kann und was soll beglaubigt werden? ![]() Wenn Du Dich dort durchgesetzt hast, dann kannst Du damit auch ein Guthabenkonto bei der Bank bekommen. Gutes Gelingen! |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Oh oh die Fusspflege, die wird gerade überall heiss diskutiert weil die meisten Heime das auf Fusspfleger umleiten und sich damit Arbeit sparen.
Schau im Heimvertrag nach, normales Fussnägelschneiden muss vom Heim erledigt werden, nur bei Diabetikern muss eine Fachkraft ran. Andererseits finden meine Betreuten das mit der "eigenen" Fusspflege schön, sie werden bißchen ausser der Reihe gepflegt und betütelt und deshalb bin ich in der Hinsicht nicht sehr kritisch. Gruss Michaela
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Valentin,
ich konnte kürzlich bei einer Raiffeisenbank unter Vorlage des Betreuerausweises und meines Personalausweises für eine Klientin mit fortgeschrittener MS eröffnen . Die Bank verlangte desweiteren eine Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde, daß die betreffende Klientin noch lebt. Es gibt insoweit ein Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 19.2.1988 ( 1 5 - B 400) Die Problematik, wieso der Klient allerdings ein Konto braucht, verstehe ich nicht ganz. Ich kenne viele Heime, die Frisör, Apotheke, Fußpflege direkt vom Barbetragskonto bezahlen, nachdem die Leistungen ja im Haus erbracht werden. Im übrigen hätte ich keine Bedenken, mir im Heim einen bestimmten Betrag auszahlen zu lassen (oder überweisen lassen) , um dann die Rechnungen vom eigenen Konto zu überweisen. schöne Grüße fwu |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
ich schließe mich der Antwort und Frage von fwu an. Soll das Heim erst mal ein TG-Konto führen, wenn sie das Geld schon bekommen. (Blick in den Heimvertrag und in die Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger!!! Da steht das sicherlich drin, wozu das Heim verpflichtet ist und sich nur drücken kann, solange keiner klagt...) Andere Sache sind die Gläubiger: Was sind das für Gläubiger. Größere Schulden? Die würde ich leer ausgehen lassen, weil vom Heimtaschengeld keine diccken Schulden zu begleichen sind. Falls alle Stricke reissen sollten: Kennst du eine/n nette/n Notar/In? Der bzw. die wäre befugt ein Anderkonto für den Betreuten einzurichten, mit dem Du arbeiten wiederum könntest. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.05.2011
Ort: Magdeburg
Beiträge: 3
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Hallo, aber klar kann es sein, dass ein Betreuungsfall plötzlich und unerwartet ein Konto benötigt. Genauer: der Betreuer eines einrichten muss.
Ich bin grad mittendrin im Versuch, für meine Betreute (als Sohn, also privilegierter Betreuer) ein Anlagekonto zu eröffnen. Sie ist bettlägerig und von der Ausweispflicht befreit. Vor kurzem habe ich nämlich ihr Haus verkauft und bin nun gehalten, das Geld mündelsicher und einigermassen verzinst anzulegen. Onlinebanken kann ich abhaken, weil die z.T. explizit Betreute als Kunden ausschliessen (klarer Verstoss gegen das AGG?) Grund dürfte sein, dass das Geldwäschegesetz und die AO Banken dazu zwingen, die Identität ihrer Kunden klar festzustellen. Da meine Mutter nicht am Postidentverfahren teilzunehmen imstande ist, scheidet das aus. Bleiben Filialbanken. Aber auch bei einer solchen habe ich grad heute das Problem, dass es mangels gültigem Ausweis nicht weitergeht. Die Computer-Eingabemaske verlangt die Daten eines nicht abgelaufenen Ausweises. Eine Kästchen "ist befreit" zum Anklicken gibt es nicht. Also Entscheidung der Bundeszentrale abwarten. Könnte noch klappen. Ich halte dies für eine Spielart der technischen Diskriminierung, im Grunde genau wie die fehlende Rollirampe ("ja, wenn Sie in unserer Schalterhalle erscheinen könnten, dann wäre das kein Problem, aber so..."). Nur, dass hier die Banken nicht "die Bösen" sind, sondern vom Gesetzgeber getriebene. Es gab eine Petition zu dem Thema: Petition zu Bankenwesen - Kontoeröffnung ohne Ausweisvorlage in Ausnahmefällen - petition24 In der Diskussion wurden hanebüchene Argumente voller Unverständnis vorgebracht. Naja, nicht jeder kann helle in der Birne sein. Ich schau mal, ob ich den (nenneswerten!) Betrag bei irgendeiner Bank loswerde. Oder ob er auf dem Girokonto verschimmeln muß. Liebe Grüße Scionescire |
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