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Einige Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wir sind gerade in einer etwas "schwierigen" Situation, und hoffen, dass uns hier ein wenig weiter geholfen werden kann. ...


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Alt 02.03.2011, 13:19   #1
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Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 4
Standard Einige Fragen

Hallo,

wir sind gerade in einer etwas "schwierigen" Situation, und hoffen, dass uns hier ein wenig weiter geholfen werden kann.

Die Großmutter meines Mannes leidet an fortgeschrittener Demenz und hat Ende letzten Jahren plötzlich auch sehr stark körperlich abgebaut. Anfang des Jahres mußte sie leider in ein Pflegeheim, weil es zu Hause gar nicht mehr ging. Zur gleichen Zeit wurde die Betreuung beantragt, die mein Mann übernehmen soll. Leider geht es damit gar nicht voran, der Richter hat noch bis Anfang April Zeit, zu Oma ins Heim zu fahren.

Nun zum eigentlichen Problem. Opa wohnt nun ganz alleine, 30km von uns entfernt. Er möchte gern mit uns zusammen ziehen, aber weder in seinem, noch in unserem Haus ist genug Platz. Wir haben uns jetzt ein Haus angeschaut, in dem wir alle zusammen wohnen könnten. Die finanzielle Versorgung für Oma ist auf jeden Fall gesichert.

Nun die Fragen:
1. Darf Opa das Haus verkaufen, es gehört beiden zu je 50%?
2. Darf Opa die Sparbücher kündigen, um das neue Haus kaufen zu können?
3. Darf auch Omas Anteil am gespartem Geld für den Hauskauf genutzt werden?
4. Ein Teil des neuen Hauses soll meinem Mann schon jetzt übertragen werden. Geht das?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Polarfuchs ist offline  
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Alt 02.03.2011, 13:38   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Polarfuchs Beitrag anzeigen
Nun die Fragen:
1. Darf Opa das Haus verkaufen, es gehört beiden zu je 50%?
2. Darf Opa die Sparbücher kündigen, um das neue Haus kaufen zu können?
3. Darf auch Omas Anteil am gespartem Geld für den Hauskauf genutzt werden?
4. Ein Teil des neuen Hauses soll meinem Mann schon jetzt übertragen werden. Geht das?
Hallo Polarfuchs,

ich probier mich mal an den Antworten:
Zu 1. Mit dem Hausverkauf wird Opa ein Problem kriegen falls Oma demenzbedingt geschäftsunfähig ist. Dann muss er abwarten bis der Betreuer bestellt wurde.

Zu 2. Wenn es seine eigenen Sparbücher sind kann er sie kündigen, wenn es Sparbücher der Ehefrau sind nicht.

Zu 3. Ich denke nein. Oma gehören 50 % des Hauses und damit des Erlöses. Warum sollte sie dies in eine weitere Immobilie stecken wenn sie sich im Heim befindet.

Zu 4. Dies wäre eine Schenkung. Hierzu kommt es wiederum darauf an ob Oma geschäftsfähig ist oder nicht. Wenn sie nicht mehr selber die Schenkung verfügen kann dann wird es problematisch. Der Betreuer könnte eine Schenkung nicht durchführen.

Insgesamt kommen da einige Schwierigkeiten auf euch zu und ihr solltet euch auf längere Verfahrensabläufe einstellen wenn das Betreuungsgericht mit im Boot ist. Hierbei sind einige Genehmigungsverfahren notwendig.

Ausschlaggebend bei der ganzen Geschichte ist die Frage ob die Großmutter deines Mannes noch geschäftsfähig ist.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.03.2011, 14:06   #3
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Beiträge: 4
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Danke für die schnelle Antwort.
Oma kann nichts mehr alleine regeln. Wenn sie einen guten Tag hat, erkennt sie uns vielleicht und antwortet auf einfache Fragen.

Das Problem ist, wir hätten ein passendes Haus, aber das muß ja finanziert werden.

Hat man denn die Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, damit mein Mann Betreuer ist und wir wenigstens einige Dinge regeln können? Für Opa muß ja auch gesorgt werden.

Darf Opa denn schon einen Käufer suchen? Und wenn mein Mann Betreuer ist, kann das Haus dann verkauft werden?

Die Sparbücher gehören beiden. Noch gibt es ja keinen Betreuer. Darf Opa die jetzt noch, z.B. an den Hausverkäufer übertragen?

Sind leider viele Fragen, aber das Haus steht ja nicht ewig zum Verkauf.
Polarfuchs ist offline  
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Alt 02.03.2011, 20:13   #4
Gibt einen aus
 
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Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von Polarfuchs Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort.
Oma kann nichts mehr alleine regeln. Wenn sie einen guten Tag hat, erkennt sie uns vielleicht und antwortet auf einfache Fragen.
Dann ist sie defintiv nicht geschäftsfähig.

Zitat:
Zitat von Polarfuchs Beitrag anzeigen
Das Problem ist, wir hätten ein passendes Haus, aber das muß ja finanziert werden.
Das wird kaum gehen - es sei denn, der Verkäufer ist sehr geduldig.

Zitat:
Zitat von Polarfuchs Beitrag anzeigen
Hat man denn die Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, damit mein Mann Betreuer ist und wir wenigstens einige Dinge regeln können? Für Opa muß ja auch gesorgt werden.

Darf Opa denn schon einen Käufer suchen? Und wenn mein Mann Betreuer ist, kann das Haus dann verkauft werden?
Ja, aber das muss das Gericht genehmigen. Und der Oma steht vermutlich die Hälfte des Kaufpreises zu, um davon das Heim zu finanzieren. Dies ist vor allem dann zu bedenken, wenn eines Tages die öffentliche Hand ins Spiel kommen könnte - die werden das sonst zurückfordern.

Zitat:
Zitat von Polarfuchs Beitrag anzeigen
Die Sparbücher gehören beiden. Noch gibt es ja keinen Betreuer. Darf Opa die jetzt noch, z.B. an den Hausverkäufer übertragen?

Sind leider viele Fragen, aber das Haus steht ja nicht ewig zum Verkauf.
Juristisch wären das Schenkungen, die dein Mann wird angeben müssen.
Chrysologus ist offline  
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Alt 03.03.2011, 08:49   #5
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Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen

Ja, aber das muss das Gericht genehmigen. Und der Oma steht vermutlich die Hälfte des Kaufpreises zu, um davon das Heim zu finanzieren. Dies ist vor allem dann zu bedenken, wenn eines Tages die öffentliche Hand ins Spiel kommen könnte - die werden das sonst zurückfordern.
Das Heim muß nicht von dem Erspartem bezahlt werden. Das bezahlt Opa von seiner Rente und falls er vor ihr sterben sollte, hat sie dann eine ausreichende Witwenrente.

Zitat:
Zitat von Polarfuchs
Die Sparbücher gehören beiden. Noch gibt es ja keinen Betreuer. Darf Opa die jetzt noch, z.B. an den Hausverkäufer übertragen?

Sind leider viele Fragen, aber das Haus steht ja nicht ewig zum Verkauf.

Juristisch wären das Schenkungen, die dein Mann wird angeben müssen.
Wir haben kein Problem damit, dass als Schenkung anzugeben. Wäre dass denn in Ordnung? Oder würde das zurückgefordert werden? Die Heimkosten werden nicht von diesem Geld bezahlt.
Es geht ja nicht darum, Oma zu "beklauen", sondern darum, dass Opa versorgt ist. Es muß doch irgendwie gehen, dass er das Haus ohne Kredit kaufen kann. Oma hätte Geld auf dem Konto und Opa müßte einen Kredit aufnehmen. Das wäre gar nicht in ihrem Sinn.

Das Gericht dürfte doch nichts gegen einen Hausverkauf haben? So können wir ja wenigstens mit der Hälfte des Geldes rechnen.

Zur Zeit werden die Heimkosten von der Rente von Opa bezahlt und das Ersparte von Oma wird nicht angerührt. Dürfte Opa denn die Heimkosten von Omas gespartem Geld bezahlen und seine Rente für sich alleine benutzen?
Polarfuchs ist offline  
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Alt 03.03.2011, 10:39   #6
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noch eine Frage

könnte Opa denn jetzt ganz schnell das Haus mit dem vorhandenen Bargeld kaufen?
Polarfuchs ist offline  
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Alt 07.03.2011, 22:35   #7
fwu
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Beiträge: 562
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hallo Polarfuchs,

wenn Opa gegenüber der Bank berechtigt ist, das Geld von den gemeinsamen Sparkonten abzuheben , damit es für den Erwerb des neuen Hauses verwendet werden kann, dann ist das erstmal seine Entscheidung - da er ja nach außen vertretungsberechtigt ist.

Wenn er nicht den Eindruck erwecken will, Oma zu beklauen, könnte er ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben, und sich verpflichten. Oma beim Hausverkauf (aus seinem Anteil) ihren Anteil an den Sparbüchern zurückzuzahlen.

Beim Hausverkauf werdet Ihr wohl gedulden müssen. Ein Verkauf ist erst möglich, wenn für OMA vor dem Notar ein Betreuer auftreten kann. Der Verkauf muß vom Betreuungsgericht genehmigt werden . Hierzu verlangt das Gericht eine Bewertung des Grundstücks , zB Gutachten. Möglicherweise wird für Oma ein Verfahrenspfleger bestellt.

Eintragung der Vormerkung für den Käufer und damit Zahlung des Kaufpreises gibt es erst, wenn dem Notar die Genehmigung des Gerichts mit Rechtskraftvermerk vorliegt.

schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 08.03.2011, 20:16   #8
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Polarfuchs

Mir ist da ein Satz aufgefallen, der ein Problem bedeuten könnte, wenn die Betreuung beschlossen ist und Dein Mann der Betreuer von Oma werden sollte: Es wird schwierig werden, das Haus auf den Namen Deines Mannes eintragen zu lassen, wenn es auch von dem Geld der Oma (also der Betreuten) bezahlt und sozusagen an Deinen Mann / ihren Betreuer verschenkt wurde.
Üblicherweise springt ein Gericht bei so einer Gelegenheit im Viereck und riecht böse Ausbeutung - auch wenn es vielleicht gar nicht so ist bzw. der Wunsch der Betreuten gewesen wäre.
Nix gegen Deine Familie, ich kenne sie ja nicht und so wie Du es beschreibst, ist ja alles ok.
Aber in einigen Betreuungen bzw. Familien in die ich als Betreuer habe reinschnuppern dürfen, war es genau das gewesen: Gnadenlose Abzocke des hilflosesten Familienmitgliedes mit schöner Rente und nettem Vermögen. Das Misstrauen von Gerichten ist da zumindest im Allgemeinen nicht unbegründet.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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