Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir sind gerade in einer etwas "schwierigen" Situation, und hoffen, dass uns hier ein wenig weiter geholfen werden kann.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
wir sind gerade in einer etwas "schwierigen" Situation, und hoffen, dass uns hier ein wenig weiter geholfen werden kann. Die Großmutter meines Mannes leidet an fortgeschrittener Demenz und hat Ende letzten Jahren plötzlich auch sehr stark körperlich abgebaut. Anfang des Jahres mußte sie leider in ein Pflegeheim, weil es zu Hause gar nicht mehr ging. Zur gleichen Zeit wurde die Betreuung beantragt, die mein Mann übernehmen soll. Leider geht es damit gar nicht voran, der Richter hat noch bis Anfang April Zeit, zu Oma ins Heim zu fahren. Nun zum eigentlichen Problem. Opa wohnt nun ganz alleine, 30km von uns entfernt. Er möchte gern mit uns zusammen ziehen, aber weder in seinem, noch in unserem Haus ist genug Platz. Wir haben uns jetzt ein Haus angeschaut, in dem wir alle zusammen wohnen könnten. Die finanzielle Versorgung für Oma ist auf jeden Fall gesichert. Nun die Fragen: 1. Darf Opa das Haus verkaufen, es gehört beiden zu je 50%? 2. Darf Opa die Sparbücher kündigen, um das neue Haus kaufen zu können? 3. Darf auch Omas Anteil am gespartem Geld für den Hauskauf genutzt werden? 4. Ein Teil des neuen Hauses soll meinem Mann schon jetzt übertragen werden. Geht das? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
ich probier mich mal an den Antworten: Zu 1. Mit dem Hausverkauf wird Opa ein Problem kriegen falls Oma demenzbedingt geschäftsunfähig ist. Dann muss er abwarten bis der Betreuer bestellt wurde. Zu 2. Wenn es seine eigenen Sparbücher sind kann er sie kündigen, wenn es Sparbücher der Ehefrau sind nicht. Zu 3. Ich denke nein. Oma gehören 50 % des Hauses und damit des Erlöses. Warum sollte sie dies in eine weitere Immobilie stecken wenn sie sich im Heim befindet. Zu 4. Dies wäre eine Schenkung. Hierzu kommt es wiederum darauf an ob Oma geschäftsfähig ist oder nicht. Wenn sie nicht mehr selber die Schenkung verfügen kann dann wird es problematisch. Der Betreuer könnte eine Schenkung nicht durchführen. Insgesamt kommen da einige Schwierigkeiten auf euch zu und ihr solltet euch auf längere Verfahrensabläufe einstellen wenn das Betreuungsgericht mit im Boot ist. Hierbei sind einige Genehmigungsverfahren notwendig. Ausschlaggebend bei der ganzen Geschichte ist die Frage ob die Großmutter deines Mannes noch geschäftsfähig ist. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 4
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Danke für die schnelle Antwort.
Oma kann nichts mehr alleine regeln. Wenn sie einen guten Tag hat, erkennt sie uns vielleicht und antwortet auf einfache Fragen. Das Problem ist, wir hätten ein passendes Haus, aber das muß ja finanziert werden. Hat man denn die Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen, damit mein Mann Betreuer ist und wir wenigstens einige Dinge regeln können? Für Opa muß ja auch gesorgt werden. Darf Opa denn schon einen Käufer suchen? Und wenn mein Mann Betreuer ist, kann das Haus dann verkauft werden? Die Sparbücher gehören beiden. Noch gibt es ja keinen Betreuer. Darf Opa die jetzt noch, z.B. an den Hausverkäufer übertragen? Sind leider viele Fragen, aber das Haus steht ja nicht ewig zum Verkauf. |
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#4 | |||
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Juristisch wären das Schenkungen, die dein Mann wird angeben müssen. |
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#5 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat:
Es geht ja nicht darum, Oma zu "beklauen", sondern darum, dass Opa versorgt ist. Es muß doch irgendwie gehen, dass er das Haus ohne Kredit kaufen kann. Oma hätte Geld auf dem Konto und Opa müßte einen Kredit aufnehmen. Das wäre gar nicht in ihrem Sinn. Das Gericht dürfte doch nichts gegen einen Hausverkauf haben? So können wir ja wenigstens mit der Hälfte des Geldes rechnen. Zur Zeit werden die Heimkosten von der Rente von Opa bezahlt und das Ersparte von Oma wird nicht angerührt. Dürfte Opa denn die Heimkosten von Omas gespartem Geld bezahlen und seine Rente für sich alleine benutzen? |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 4
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noch eine Frage
könnte Opa denn jetzt ganz schnell das Haus mit dem vorhandenen Bargeld kaufen? |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Polarfuchs,
wenn Opa gegenüber der Bank berechtigt ist, das Geld von den gemeinsamen Sparkonten abzuheben , damit es für den Erwerb des neuen Hauses verwendet werden kann, dann ist das erstmal seine Entscheidung - da er ja nach außen vertretungsberechtigt ist. Wenn er nicht den Eindruck erwecken will, Oma zu beklauen, könnte er ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben, und sich verpflichten. Oma beim Hausverkauf (aus seinem Anteil) ihren Anteil an den Sparbüchern zurückzuzahlen. Beim Hausverkauf werdet Ihr wohl gedulden müssen. Ein Verkauf ist erst möglich, wenn für OMA vor dem Notar ein Betreuer auftreten kann. Der Verkauf muß vom Betreuungsgericht genehmigt werden . Hierzu verlangt das Gericht eine Bewertung des Grundstücks , zB Gutachten. Möglicherweise wird für Oma ein Verfahrenspfleger bestellt. Eintragung der Vormerkung für den Käufer und damit Zahlung des Kaufpreises gibt es erst, wenn dem Notar die Genehmigung des Gerichts mit Rechtskraftvermerk vorliegt. schöne grüße fwu |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Polarfuchs
Mir ist da ein Satz aufgefallen, der ein Problem bedeuten könnte, wenn die Betreuung beschlossen ist und Dein Mann der Betreuer von Oma werden sollte: Es wird schwierig werden, das Haus auf den Namen Deines Mannes eintragen zu lassen, wenn es auch von dem Geld der Oma (also der Betreuten) bezahlt und sozusagen an Deinen Mann / ihren Betreuer verschenkt wurde. Üblicherweise springt ein Gericht bei so einer Gelegenheit im Viereck und riecht böse Ausbeutung - auch wenn es vielleicht gar nicht so ist bzw. der Wunsch der Betreuten gewesen wäre. Nix gegen Deine Familie, ich kenne sie ja nicht und so wie Du es beschreibst, ist ja alles ok. Aber in einigen Betreuungen bzw. Familien in die ich als Betreuer habe reinschnuppern dürfen, war es genau das gewesen: Gnadenlose Abzocke des hilflosesten Familienmitgliedes mit schöner Rente und nettem Vermögen. Das Misstrauen von Gerichten ist da zumindest im Allgemeinen nicht unbegründet. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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