Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer-Hausverkauf im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Meine Schwester hat die Betreuung für meine Mutter.
Darunter auch für ihr Haus. Da dieses Haus mein Nachbarhaus ist,hatte ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 4
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Hallo
Meine Schwester hat die Betreuung für meine Mutter. Darunter auch für ihr Haus. Da dieses Haus mein Nachbarhaus ist,hatte ich solange meine Mutter darin wohnte, die Pflege für Haus und Garten übernommen. Da meine Schwestern (zwei)das Haus mal erben,habe ich die Instandhaltung des Hauses mitlerweile abgelehnt,weil ich mit der Entscheidung, Mutter ins Heim zu geben, auch nicht einverstanden war. Die Oberwohnung war tip top in Ordnung und hätte sofort wieder vermietet werden können. Aber meine Schwester läßt es leer stehen. Und das ganze Anwesen ist jetzt auch ziemlich herruntergekommen. Ständig muss ich mich jetzt mit anderen Nachbarn auseinandersetzen , wegen überhängender Sträucher oder Schneefegen,weil sie nicht verstehen,warum ich das Grundstück nicht mehr bearbeite. Meine Frage: Meine Schwester könnte doch das Haus verkaufen und das Geld anlegen.Sie sagt,das geht nicht,dann würde sie ihre Mutter entmündigen. Doch das hat sie meiner Meinung sowieso schon gemacht,als sie Mutter gegen ihren willen ins Heim gebracht haben. Irgendwie sehe ich auch nicht ein,daß das Geld meiner Mutter dazu gebraucht wird, das Haus zu heizen,Grundsteuer,Versicherungen und Rasen mähen zu bezahlen. An wen könnte ich mich wenden,der das Betreuerverhalten meiner Schwester überprüft. Mit der Richterin, die die Betreuung damals ausgesprochen hatte, hatte ich Kontakt ,die sagte, eine einmal ausgesprochene Betreuung könnte nicht wieder zurückgenommen werden.Stimmt das?? |
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#2 | ||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
also grundsätzlich ist das Betreuungsgericht bei Fragen oder Beschwerden über den Betreuungsverlauf zuständig. Zitat:
![]() Bei begründeten Fällen kann es natürlich einen Betreuerwechsel geben. Dies passiert aber sicherlich nicht leichtfertig und vorschnell. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Was meit denn die Mutter zum Verkauf ?
Ich kenne einige "Fälle" bei denen Bereute ausdrücklich wünschen, daß ihr Haus nicht verkauft wird . Wieso soll die immobilie verkauft werden, falls genügend Geldvermögen noch vorhanden ist ? Wenn die Situation den Nachbarn nicht passt, müssen die eben gegen die Eigentümerin vorgehen, bzw. die Behörden informieren. Die Billigvariante mit Grundsteuer und Gebäudeversicherung geht vielleicht nur, weil sich bisher noch keine Gartenbaufirma um den Heckenzuschnitt gekümmert hat und keine Firma mit dem Winetrdienst beauftragt war. schöne grüße fwu |
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#4 | ||||
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Wenn es auch um die Vermögenssorge geht, dann sollte Deine Schwester die obere Wohnung bzw wenn das Haus nun leer steht, komplett vermieten, so dass Eurer Mutter kein weiterer finazieller Schaden entsteht. Denn zZ entgehen Deiner Mutter die Mieteinnahmen, für die Deine Schwester als Betreuerin sorgen sollte und in Regerss genommen werden kann. Zitat:
Ohne rechterlichen Beschluss geht das nicht, dieser wird wenn Deine Mutter es nicht möchte auch nur erteilt, wenn das Vermögen aufgebraucht ist und das Haus zum bestereiten des Lebensunterhalts verkauft werden muss. Da die Miete mehr bringt als die Zinsen wäre es ökonomisch zudem nicht klug. Zitat:
Wenn Deine Mutter dem "Umzug" widersprochen hat und dies gegen ihren ausdrücklichen und freien Willen ist und nicht notwendig war, ist dieses Vorgehen nicht rechtens und sollte schleunigst vom zuständigen Richter überprüft werden. Zitat:
Viele Grüße! |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 4
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Welche Aufgabenkreise hat Deine Schwester?
Sie hat den gesamten Aufgabenkreis,mit Vermögen und ärztlicher Betreuung. Wenn es auch um die Vermögenssorge geht, dann sollte Deine Schwester die obere Wohnung bzw wenn das Haus nun leer steht, komplett vermieten, so dass Eurer Mutter kein weiterer finazieller Schaden entsteht. Denn zZ entgehen Deiner Mutter die Mieteinnahmen, für die Deine Schwester als Betreuerin sorgen sollte und in Regerss genommen werden kann. Sie will nicht vermieten. Ich kann da nur mutmaßen,warum Sie das macht. Wenn Mutter stirbt,kann man das Haus schneller veräußern. Mit Mietern geht das nicht,die haben ja gewisse Rechte. Erklär ihnen die Situation und verweise sie an die Betreuerin die dafür zuständig ist und ggf jemanden beauftragen muss. Das mache ich ja.Und die nächsten Nachbarn wissen mitlerweile auch bescheid und haben auch mit meiner Schwester gesprochen. Die behauptet dann,daß ich mich darum kümmere. Ohne rechterlichen Beschluss geht das nicht, dieser wird wenn Deine Mutter es nicht möchte auch nur erteilt, wenn das Vermögen aufgebraucht ist und das Haus zum bestereiten des Lebensunterhalts verkauft werden muss. Da die Miete mehr bringt als die Zinsen wäre es ökonomisch zudem nicht klug. Aber wie gesagt,wenn gar keine Miete reinkommt,kann dies bestimmt nicht ökonomisch sein. Aus welchen Gründen wurde Deine Mutter in das Heim gebracht, waren alle Möglichkeiten sie zu Haus zu Pflegen ausgeschöpft? Meine Mutter hatte sich den Oberschenkel gebrochen. 1 Monat Krankenhaus,4 Wochen Nachsorge,4 Wochen Kurzzeitpflege. Die Möglichkeiten Sie zu Hause zu pflegen,waren sicher nicht ausgeschöpft.Meine Schwester fragte mich,ob ich Mutter pflegen will,da ich das unter ihrer Aufsicht sicher nicht mache,gab es für Sie nur die Möglichkeit,Sie im Heim zu lassen. Wenn Deine Mutter dem "Umzug" widersprochen hat und dies gegen ihren ausdrücklichen und freien Willen ist und nicht notwendig war, ist dieses Vorgehen nicht rechtens und sollte schleunigst vom zuständigen Richter überprüft werden. Meine Mutter ist jetzt zwei Jahre im Heim und spricht von nichts anderem,als das Sie nach Hause will. Meine Schwester hatte Ihr erzählt,wenn du wieder laufen kannst,dann kommst du wieder nach Hause. Ein Jahr hat sie gekämpft,Sie lief wieder,bis ihr klar wurde,daß Sie nicht wieder nach Hause kommt. Also hat meine Mutter ihr Schicksal selbst in die Hand genommen und ist nach Hause gegangen(10Minuten zu Fuss).Da Sie wußte,das meine Schwester,die Haustürschlüssel hatte austauschen lassen,ist sie zum Nachbarn und hat gefragt,ob er ihr einen Ditrich macht,damit sie ins Haus kann.Was der auch gemacht hatte,aber als sie zum Haus kam,standen dort die Pfleger und dann ging es wieder ab ins Heim. Nun ist es ja so,daß das Heim die Aufsicht hat und in Anspruch genommen wird,wenn etwas passieren sollte und sich auch schützen will. Darum ist es auch der Meinung,wer wegläuft kann nur verwirrt sein.Und seiddem steht fest,sie ist dement.(Da sind nie Teste oder etwas ähnliches gemacht worden) Mit Einverständnis meiner Schwester wurde Sie am Rollstuhl angebunden,nachts im Bett angebunden und weil sie tobt gibt es Valium.Schlafentzug gibt es auch noch(kein Mittagsschlaf mehr). Manchmal ist sie so müde und entkräftet,das sie sagt,sie will so nicht leben.Dann gibt es Antidepressiva und Aufpuschmittel. Aber meine Mutter hört nicht auf.Sobald keiner aufpasst und sie etwas klarer ist,ist sie mit dem Rollstuhl auf dem Weg nach Hause.Wenn sie wieder zurückgeholt wird,ist sie jedesmal in Ausnahmezustand und keiner kann Sie beruhigen.Dann ruft meine Schwester jedesmal mich an und ich muss wieder ins Heim,um sie zu beruhigen. Ich bin kein Arzt und kann nicht sagen,wie dement Sie ist. Weil ich ja auch nie weiß,wieviel Tabletten Sie bekommen hat. Und dies ganze rauf und runter,verstoffwechselt ein älterer Mensch nicht so schnell. Jetzt wollen Sie sie unbedingt in die Gerontologie geben. Das wäre sicher schon passiert,wenn ich mich hätte breitschlagen lassen. Meine Schwester braucht dazu meine Meinung nicht,aber sie weiß,wenn sie das zulässt,mache ich ihr das Leben schwer. Wenn das Haus dann vermietet ist und Miete einspielt, trägt sich dieses Konstrukt selbst und hilft dabei den Lebensunterhalt Deiner Mutter weiter zu finanzieren, so dass letztendlich der Verkauf des Hauses, nachdem das Vermögen aufgebraucht wäre hinauszögert würde. Das sich das Haus mit Miete selber trägt,weiß ich auch, aber das Haus wird nicht vermietet. Der Lebensunterhalt meiner Mutter ist gesichert. Ich würde gerne wollen,daß das Haus verkauft wird. Weil ich nebenan wohne und u.a.die ganzen Wühlmäuse,Marder und Ratten,die sich dort ungehindert vermehren können,mir zusätzlich das Leben schwer machen. Vielen Dank für eure Antworten. |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Hallo, ich beziehe mich nur auf diesen Teil, da das meiner Meinung nach die größte Baustelle in dieser Geschichte ist. Was Du dort schilderst klingt eher nach dunkelster NS Zeit, als nach dem heutigen Deutschland. Wiederholte Sedierung ohne ärtzliche Anordnung und freiheitsentziehende Maßnahmen druch Fixieren ohne Entscheidung des Betreuungsgerichts, oder ohne Anordnung eines Artzes ist ein absolutes NO und darf nicht von dem Betreuer "genehmigt" werden - § 1906 BGB . Ebenso geht es nicht dass Deine Mutter dran gehindert wird die Einrichtung zu verlassen - sie somit geschlossen untergebracht und das wohl auch ohne richterliche Entscheidung. An Deiner Stelle würde ich das Fixierungsprotokoll sichern - denn dort ist dokumentiert wer zugestimmt hat - und Strafanzeige gegen den jenigen stellen wenn keine richterliche Entscheidung eingeholt wurde - § 239 StGB. Zudem solltest Du bei der Betreuungsbehörde dringendst beantragen, dass die Betreuung durch einen neutralen und fachkundigen Dritten statt fortgeführt werden soll, aus den oben genannten Gründen und in Bezug auf die nicht korrekt ausgeübte Vermögenssorge. Ergänzend dazu wäre es sinnvoll Deine Mutter durch den MDK auf Demenz testen zu lassen. Falls Du einen Aufenthalt in der Geriatrie meinst, ist dies ansich förderlich für die Mobilität Deiner Mutter. Viele Grüße |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Zitat:
bei meinem Vater lag sogar eine Selbsgefährdung vor. Trotzdem musste zur Fixierung ein Richter eingeschaltet werden. Auch die geschlossene Unterbringung musste genehmigt werden. Das darf Deine Schwester als Betreuerin gar nicht entscheiden. Bist Du Dir sicher das diese Genehmigung nicht vorliegt? Allerdings könnte ein Richter in Unkenntniss der von Dir geschilderten Situation durchaus auf "Weglaufen" eine geschlossene Unterbringung genehmigen. Aber Fixierung? Bei meinem Vater wurde ein Fuß teilweise amputiert. Er stand ständig vom Rollstuhl auf weil er keine Krankheitseinsicht hatte. Dadurch stürzte er mehrmals und verletzte sich. Daher war eine Fixierung notwendig. Nur ein "Weglaufen" erlaubt sicher keine Fixierung. Welches Heim macht denn sowas mit? Also ich würde Euch einen Berufsbetreuer empfehlen. Oder Du beantragst die Betreuung. Liebe Grüße Lisa |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 4
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Wiederholte Sedierung ohne ärtzliche Anordnung und freiheitsentziehende Maßnahmen druch Fixieren ohne Entscheidung des Betreuungsgerichts, oder ohne Anordnung eines Artzes ist ein absolutes NO und darf nicht von dem Betreuer "genehmigt" werden - § 1906 BGB .
Ich glaube,dies ist nicht ganz richtig. (1) Freiheitsentziehung ist die Unterbringung einer Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einer Justizvollzugsanstalt, einem Haftraum, einer abgeschlossenen Verwahranstalt, einer abgeschlossenen Anstalt der Fürsorge, einer abgeschlossenen Krankenanstalt oder einem abgeschlossenen Teil einer Krankenanstalt. (2) Das Gesetz findet keine Anwendung, wenn eine Person auf Grund des Aufenthaltsbestimmungsrechts ihres gesetzlichen Vertreters untergebracht wird. Ebenso geht es nicht dass Deine Mutter dran gehindert wird die Einrichtung zu verlassen - sie somit geschlossen untergebracht und das wohl auch ohne richterliche Entscheidung. Ein alter Mensch wird nicht für voll genommen. An Deiner Stelle würde ich das Fixierungsprotokoll sichern - denn dort ist dokumentiert wer zugestimmt hat - und Strafanzeige gegen den jenigen stellen wenn keine richterliche Entscheidung eingeholt wurde - § 239 StGB. Wird mir das Protokoll ausgehändigt? Ich muss aufpassen,daß ich nicht Hausverbot bekomme, da ich ja schon öffter meinen Mund aufgemacht habe. Zudem solltest Du bei der Betreuungsbehörde dringendst beantragen, dass die Betreuung durch einen neutralen und fachkundigen Dritten statt fortgeführt werden soll, aus den oben genannten Gründen und in Bezug auf die nicht korrekt ausgeübte Vermögenssorge. Das wäre nicht wirklich sinnvoll. Der Betreuer würde auch nur das machen,was das Heim will. Und die wollen ,vor allem, das Ruhe im Heim ist und sie da wenig mit zu tun haben. Falls Du einen Aufenthalt in der Geriatrie meinst, ist dies ansich förderlich für die Mobilität Deiner Mutter. Das kann ich nicht glauben. Denn da werden die Patienten als Dement eingeliefert und danach auch behandelt. Sie werden erstmal komplett ruhiggestellt und dann wird die Medikamentengabe bis aufs verträgliche heruntergesetzt. |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Ist Deine Mutter denn in einer der unter (1) genannten Anstalten untergebracht? Denn wenn nicht dann gilt § 1906 BGB und die Maßnahmen müssen durch das Gericht geenehmigt werden, § 1906 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung Von wem wurde dies Dir gegenüber geäußert - wenn solltest Du dies der Heimaufsicht mitteilen. Wie auch die weiteren Umstände unter denen Deine Mutter dort lebt. Das Protokoll sollte sich in der Akte Deiner Mutter befinden, so dass Du es einsehen kannst. Zitat:
Solang Du nicht aus einschlägiger Erfahrung sprichst, solltest Du es machen, denn schlimmer wird es nicht werden. Ich weiß nicht wo Du diese Erfahrungen gemacht hast, das Ziel einer geriatrischen Klinik ist, die Patienten wieder so zu mobilisieren, dass sie in ihre Wohungen zurück können. |
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#10 | |||||
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Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat:
Das wurde natürlich nicht geäußert.Aber das ganze Verhalten des Heimes spricht dafür. Zitat:
Das Fixierungsprotokoll habe ich noch nicht bekommen,ich arbeite daran. Zitat:
Ich sprech aus eigener Erfahrung. Ersten habe ich schon einen 10-Stunden Job und zweitens habe ich gleich nach der Betreuungsentscheidung mit der Richterin gesprochen,siehe oben,mit der Antwort:Ich könnte es ja anfechten,aber einmal bestellte Betreuer würden nicht zurückgenommen.Es könnte aber noch ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Dies würde mir aber nicht reichen. Zitat:
Das hat man mir im Altersheim so erklärt. Aber man hat mir auch versichert:Meine Mutter würde keine sedierende Medikamente bekommen,obwohl sie mitlerweile nicht sprechen,schlucken,kein Toilettengefühl und eine Motorik hat,wie in Zeitlupe. Das wäre eben ihre Krankheit.Und dies bezweifel ich eben. Aber es hat mir dann doch jemand die Medikamentenliste ausgedruckt, mit dem Ergegnis: Amitryptylin ,Melperon und Tavor,alles nicht sedierend. Und die setzen sie mal ab, dann hat sie aber schöne Entzugerscheinungen.Und der Kreislauf geht von vorne los. |
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