Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigungsfrist beim Heimvertrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
Er steht seit dem 23.02.11 unter gesetzlicher Betreuung.Folgende Situation: Betreuter ist am 28.02.11 auf eigenen Wunsch aus ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Hallo an alle,
Er steht seit dem 23.02.11 unter gesetzlicher Betreuung.Folgende Situation: Betreuter ist am 28.02.11 auf eigenen Wunsch aus einem Altenheim ausgezogen und wieder nach Hause zurück gekehrt. Hat im Januar den Heimvertrag auf Dauer selber unterzeichnet. Er hat auch am auszugstag eine formlose Kündigung selbst geschrieben und bei der Heimleitung abgegeben. Ich habe meinerseits am 2.03.11 die Fristgerechte Kündigung zum 31.03.11 abgeschickt. Jetzt bekam ich die Heimkostenabrechnung schon für März, die einzelen Posten haben sich deutlich erhöht hätte ich da nicht ein Recht auf eine Kündigung ohne Fristeinhaltung?????
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Vanessa,
für sinnvolle Rückmeldungen wäre es sinnvoll wenn du etwas mehr Informationen schreibst. (Aufgabenkreise, etc.) Grundsätzlich ergibt sich die Frage der Kündigungsfrist und Zahlungsverpflichtung aus dem Heimvertrag. Dein Betreuter hat den Platz gekündigt, wenn er geschäftsfähig war ist mir unklar warum du nochmals gekündigt hast. Zitat:
Gruß, Andreas
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