Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuung gegen meinen willen möglich? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine gesetzliche Betreuung für drei Jahre und möchte diese nicht mehr. Welche Chancen habe ich, wenn die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 3
|
Hallo,
ich habe eine gesetzliche Betreuung für drei Jahre und möchte diese nicht mehr. Welche Chancen habe ich, wenn die Gutachterin das so empfohlen hat? Bereiche: -Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmungsrecht im Krankheitsfall -Wohnungsangelegenheiten -Behördenangelegenheiten Ich bin letztes Frühjahr zwangseingewiesen worden und habe die Diagnose bipolar erhalten. Entgegen der Darstellung im Gutachten habe ich eine Krankheitseinsicht, bin in neurologisch-psychiatrischer Behandlung nehme meine Medikamente regelmäßig und bin seit sechs Monaten wieder berufstätig. Ich habe jetzt ohne Anwalt Einspruch gegen die Betreuung erhoben. Begründung: meine Krankheitseinsicht und das das Gutachten gegen die Schweigepflicht verstößt (die ehemals behandelnde Stationsärztin hat zur Begutachtung keine Gespräche mit mir geführt, sondern auf eigene Untersuchungen und ältere Arztberichte zurückgegriffen). Habe ich eine Chance? Viel Grüße,omid Geändert von omid (03.03.2011 um 14:08 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Hallo Omid,
Chancen hast du auf alle Fälle, aber wie es ausgeht wird dir niemand vorhersagen können. Dies entscheidet der zuständige Richter aufgrund seiner Informationen. Da wirst du wohl den Bescheid zu deinem Antrag abwarten müssen. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Zitat:
das sind in der Tat Gründe, die evt. gegen eine Betreuung sprechen. Auch fällt auf, dass keine Vermögenssorge besteht; demzufolge traut man Ihnen in wesentlichen Angelegenheiten eine vernünftige Eigenständigkeit zu. Könnten evt. von drittärztlicher Seite (Hausarzt, Fachärzte) Stellungnahmen in Ihrem Sinne eingeholt werden? Ganz chancenlos erscheint Ihr Begehren daher nicht. Maßgebend bzw. entscheidend dürfte jedoch das vom Betreuungsgericht veranlasste Gutachten sein. mfg |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 3
|
Vielen Dank für die Antworten. Ja, mein Psychiater würde mir bescheinigen, dass ich keine Betreuung benötige.
Grüße, Omid |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Zitat:
dann würde ich diese Bescheinigung umgehend bei Gericht einreichen als Ergänzung zu deinem Antrag auf Aufhebung. Damit bräuchte das Gericht kein neues Gutachten und das Verfahren könnte zügig über die Bühne gehen. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.03.2011
Beiträge: 3
|
Danke Andreas! Gruß,Omid
|
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
Übrigens einen Betreuer zu haben ist ja nichts Schimmes sondern soll Hilfe zum Führen eines selbstbestimmten Lebens sein :-) Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|