Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
könnt Ihr mich denn aufklären?
Meine Betreute wechselt morgen ins Heim. Ich habe als Aufgabenkreis u.a. Aufenthaltbestimmungsrecht, Abschluss eines ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo,
könnt Ihr mich denn aufklären? Meine Betreute wechselt morgen ins Heim. Ich habe als Aufgabenkreis u.a. Aufenthaltbestimmungsrecht, Abschluss eines Heim-/Pflegevertrags und Entscheidung über Wohnungsauflösung. Berechtigt mich dies ohne richterliche Genehmigung die Wohnung meiner Betreuten zu kündigen? |
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#2 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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§ 1907
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung (1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist. Lieben Gruß, Thorsten
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo superthor,
ja Danke, ich hatte ja erwähnt, dass mir die Regelung bekannt ist. Aus welchem Grund hat mir dann aber der Richter den Aufgabenkreis Wohnungsauflösung übertragen? Der ist ja doch eher ungewöhnlich, oder? |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo Klima,
ich kann darin nichts ungewöhnliches sehen. Eine Erklärung findet sich u.a.im §1897 BGB Abs.1. Der Betreuer kann nur in Bereichen handeln in welchen er bestellt ist. Gruß, Andreas
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
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Hallo,
ich habe gestern auch gerade die Wohnung einer Betreuten gekündigt. Den AK Wohnungsangelegenheiten hatte ich schon seit Beginn der Betreuuung (damit kannst du, Klima z.B. mietvertragliche Dinge, Mietminderungen regeln etc.). Um die Wohnung zu kündigen, benötigst du, wie schon geschrieben, die Genehmigung des Gerichts. Auf jeden Fall solltest du dringend eine Einzugsermächtigung für die Mietzahlung widerrufen und keine Miete mehr zahlen! Beim Umzug ins Heim, vorher Heimkosten klären! Dazu ist hier schon viel Gutes geschrieben worden. LG, tervall19 |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo tervall,
wie kommst Du auf die Idee die Mietzahlungen einzustellen? Über die Vermögensverhältnisse wissen wir im Moment noch nichts und wenn genug Geld da ist um diese Verpfichtung zu erfüllen sollte man das auch tun. Inzwischen werden die Sozialhilfeträger ja auch überwiegend dazu verdonnert die gesetzlichen vorgeschriebenen Mietverpflichtungen wenigstens für drei Monate zu übernehmen. Ohne Not sollte man aus keinem einen Fast- Mietnomaden machen. Man wil für jemand anderen ja auch mal wieder eine Wohnung, evtl. sogar vom selben Vermieter. ![]() Und nicht vergessen, zur richtigen Kündigung muss auch die Rechtskraft eingetreten sein. Gruss Michaela
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#7 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Gruß, Thorsten
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#8 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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#9 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Bedeutet das, dass erst eine Genehmigung ankommt und später dann ein rechtskräftiger Beschluss?
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Ja, genauso ist es.
Bzw. in der Genehmigung steht bei uns immer drin: warten Sie den Rechtskraftvermerk ab, dieser wird unaufgefordert zugeschickt....was auch nicht immer so stimmt, ich musste auch schon mal nachhaken, aber ne Wartezeit von 4 Wochen ist normal.
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