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Wohnungskündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, könnt Ihr mich denn aufklären? Meine Betreute wechselt morgen ins Heim. Ich habe als Aufgabenkreis u.a. Aufenthaltbestimmungsrecht, Abschluss eines ...


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Alt 03.03.2011, 17:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Wohnungskündigung

Hallo,

könnt Ihr mich denn aufklären?
Meine Betreute wechselt morgen ins Heim. Ich habe als Aufgabenkreis u.a. Aufenthaltbestimmungsrecht, Abschluss eines Heim-/Pflegevertrags und Entscheidung über Wohnungsauflösung.

Berechtigt mich dies ohne richterliche Genehmigung die Wohnung meiner Betreuten zu kündigen?
Klima ist offline  
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Alt 03.03.2011, 17:21   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

§ 1907
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung


(1) Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute gemietet hat, bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gleiches gilt für eine Willenserklärung, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet ist.


Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 03.03.2011, 19:13   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Hallo superthor,

ja Danke, ich hatte ja erwähnt, dass mir die Regelung bekannt ist.
Aus welchem Grund hat mir dann aber der Richter den Aufgabenkreis Wohnungsauflösung übertragen?
Der ist ja doch eher ungewöhnlich, oder?
Klima ist offline  
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Alt 03.03.2011, 19:31   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Klima,

ich kann darin nichts ungewöhnliches sehen.

Eine Erklärung findet sich u.a.im §1897 BGB Abs.1.

Der Betreuer kann nur in Bereichen handeln in welchen er bestellt ist.


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 04.03.2011, 07:05   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
Standard

Hallo,

ich habe gestern auch gerade die Wohnung einer Betreuten gekündigt. Den AK Wohnungsangelegenheiten hatte ich schon seit Beginn der Betreuuung (damit kannst du, Klima z.B. mietvertragliche Dinge, Mietminderungen regeln etc.).

Um die Wohnung zu kündigen, benötigst du, wie schon geschrieben, die Genehmigung des Gerichts.

Auf jeden Fall solltest du dringend eine Einzugsermächtigung für die Mietzahlung widerrufen und keine Miete mehr zahlen!

Beim Umzug ins Heim, vorher Heimkosten klären! Dazu ist hier schon viel Gutes geschrieben worden.

LG,
tervall19
tervall19 ist offline  
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Alt 04.03.2011, 07:15   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo tervall,

wie kommst Du auf die Idee die Mietzahlungen einzustellen?
Über die Vermögensverhältnisse wissen wir im Moment noch nichts und wenn genug Geld da ist um diese Verpfichtung zu erfüllen sollte man das auch tun.
Inzwischen werden die Sozialhilfeträger ja auch überwiegend dazu verdonnert die gesetzlichen vorgeschriebenen Mietverpflichtungen wenigstens für drei Monate zu übernehmen. Ohne Not sollte man aus keinem einen Fast- Mietnomaden machen. Man wil für jemand anderen ja auch mal wieder eine Wohnung, evtl. sogar vom selben Vermieter.

Und nicht vergessen, zur richtigen Kündigung muss auch die Rechtskraft eingetreten sein.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.03.2011, 07:26   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Und nicht vergessen, zur richtigen Kündigung muss auch die Rechtskraft eingetreten sein.
Wie war das noch mal mit der Rechtskraft???...wann ist die Genehmigung rechtskräftig?

Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 04.03.2011, 07:45   #8
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von Superthor! Beitrag anzeigen
Wie war das noch mal mit der Rechtskraft???...wann ist die Genehmigung rechtskräftig?

Gruß,
Thorsten
Wenn der Beschluss mit REchtskraftvermerk da ist.
Chrysologus ist offline  
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Alt 04.03.2011, 08:00   #9
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Wenn der Beschluss mit REchtskraftvermerk da ist.
Bedeutet das, dass erst eine Genehmigung ankommt und später dann ein rechtskräftiger Beschluss?
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 04.03.2011, 08:33   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Ja, genauso ist es. Bzw. in der Genehmigung steht bei uns immer drin: warten Sie den Rechtskraftvermerk ab, dieser wird unaufgefordert zugeschickt.

...was auch nicht immer so stimmt, ich musste auch schon mal nachhaken, aber ne Wartezeit von 4 Wochen ist normal.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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