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Betreuerpflichten - Bankkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerpflichten - Bankkonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich entstamme einer geschied. Ehe. Mein Vater wurde mit seiner 2ten Ehefrau vor Jahren in ein Seniorenstift eingewiesen und ...


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Alt 07.03.2011, 18:10   #1
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Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 4
Frage Betreuerpflichten - Bankkonto

hallo, ich entstamme einer geschied. Ehe. Mein Vater wurde mit seiner 2ten Ehefrau vor Jahren in ein Seniorenstift eingewiesen und unter Betreuung gestellt. [Ich erfuhr davon leider erst vor kurzem !]

Nach Tod der (2ten) Ehefrau kam es zu einem Betreuerwechsel. Ein neues Bankkonto wurde angelegt. Der Senior beklagt sich nun darüber, dass er keinerlei Überblick über seine Finanzen mehr hat (hohe Pension) Er bat die Betreuerin schon mehrfach um Kontoauszüge - keine Reaktion. Ich selbst bat ebenfalls, ihm Kopien dieser Kontoauszüge zuzusenden. Sie macht wieder nichts !

Das Bankkonto muss ja wohl auf den Namen des Betreuten lauten. (getrennt vom Vermögen der Betreuers !) Es ist seltsam, wenn der eigentliche Kontoinhaber - also der alte Herr - keine Kto-Auszüge erhält. Für die kontoführende Bank wäre es eine Kleinigkeit, den Senior als zusätzliche Versandandresse einzugeben. Ich verstehe das nicht und möchte das so auch nicht hinnehmen.

Ein schriftlicher Auftrag durch den Betreuten an die Bank ist nicht möglich (hatte Schlaganfall)

Was kann ich machen ? Dienstaufsichtsbeschwerde ? Oder das Betreuungsgericht um Abrechnungsunterlagen bitten ?

danke für Euren Rat
Reinhart

(Betreuung durch mich kommt leider nicht in Frage - weit entfernt)
RDSlamal ist offline  
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Alt 07.03.2011, 19:29   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von RDSlamal Beitrag anzeigen
Mein Vater wurde unter Betreuung gestellt. Der Senior beklagt sich nun darüber, dass er keinerlei Überblick über seine Finanzen mehr hat (hohe Pension) Er bat die Betreuerin schon mehrfach um Kontoauszüge - keine Reaktion.
Das Bankkonto muss ja wohl auf den Namen des Betreuten lauten. Reinhart
Hallo Reinhart, selbstverständlich muss das Konto auf den Namen des Betreuten lauten, er muss Kontoinhaber sein, der Betreuer ist "nur" verfügungsberechtigt. Die Kontoauszüge sind Eigentum vom Kontoinhaber ! Der Betreuer benötigt diese in der Regel für seinen Tätigkeit. Er muss aber - wenn der Betroffene dies wünscht - dem Betreuten eine Übersicht über all seine Kontobewegungen geben. Das kann man durch Kopien der Auszüge oder durch einen PC Ausdruck tun. Es soll ja nicht "um den Vater herum" betreut werden , sondern mit ihm, nach seinen Wünschen. Wenn der Betreuer auf den Wunsch nach Kontoübersicht nicht reagiert, sollte das zuständige Betreuungsgericht informiert werden. Das Gericht wird die Sache dann prüfen und reagieren. Wenn der Vater vermögens (mehr als 2600 Euro Ersparnisse) ist, wird er auch regelmäßig die Rechnung vom Betreuer erhalten .... Es sei denn, er ist so krank, dass er sich zu den Dingen nicht mehr hinreichend äußern kann.... Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 07.03.2011, 20:00   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Hallo Reinhart,

wie Andre schon sagte muss der Betreuer jährlich über alle Vermögendveränderungen rechenschaft ablegen, wenn der Betreute vermögend ist. Zu Beginn der Betreuung wurde zu diesem Zweck ein Vermögensverzeichnis angelegt in dem der Ist Stand aller Vermögenswerte eingetragen wird - somit ist alles nachvollziehbar.

Dass die Kontoauszüge direkt zum Betreuer gehen ist normal und keines Falls seltsam, da der Betreuer, wenn er die Vermögenssorge hat diese verwaltet - ich gehe davon aus das die Vermögenssorge übertragen ist.

Wie äussert sich der Betreuer denn, wenn Du mit ihm darüber sprichst?

Kann Dein Vater noch eine Unterschrift leisten, so dass Du ihm das Schreiben mit Bitte um Nennung der Kontostände etc. formulieren und von ihm unterschreiben lassen könntest?
Auf diese Weise hat Dein Vater etwas schriftliches, so dass wenn keine Reaktion käme, die Beschwerde bei der Betreuungsbehörde mehr gehalt hat.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 07.03.2011, 21:59   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Hallo Reinhart,

einer von meinen Betreuten bekommt Duplikate der Kontoauszüge, weil er das so wollte, das kostet halt extra. Ich frage mich aber, ob dein Vater in seinem Zustand so viel mit Kontoauszügen anfangen kann?

Zitat: "Ein schriftlicher Auftrag durch den Betreuten (...) ist nicht möglich (hatte Schlaganfall)"

Eine vermögende Betreute von mir hat eine Verfahrenspflegerin, eine Rechtsanwältin. Die bekommt - genau wie das Gericht - alle drei Monate einen Vergütungsantrag von mir auf den Tisch, zusammen mit einer Übersicht über das Vermögen der Betreuten und der Kontobewegungen des letzten Monats. Auf diese Weise wird von zwei Seiten mein Umgang mit dem Vermögen der Betreuten beobachtet.

Alles Gute, Antonia
Antonia ist offline  
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Alt 07.03.2011, 22:19   #5
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Antonia,


daß die Verfahrenspflegerin Deine Vergütungsanträge bekommt ist ja ok, wenn auch nicht überall üblich.

Aber warum bekommt die Verfahrenspflegerin eine Übersicht über alle Kontobewegungen. Das ist ja fast sowas wie eine Kontrollbetreuerin, die eine Berufsbetreuerin kontrollieren muß ???

Ich würde mir es noch eingehen lassen, daß die Verfahrenspflegerin noch kontrolliert, ob noch Vermögen über der Schonvermögensgrenze vorhanden ist und die Staatskasse nicht einspringen muß .


schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 07.03.2011, 22:28   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
Standard

hallo fwu,

die Verfahrenspflegerin bekommt nicht alle Kontobewegungen, sondern das, was das Gericht auch bekommt: den Stand des Vermögens am Stichtag und die Girokontobewegungen der letzten vier Wochen. Das ist bei uns mit dem Vergütungsantrag so üblich, ob mit oder ohne Vermögen.

Gruß, Antonia
Antonia ist offline  
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