Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerpflichten - Bankkonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich entstamme einer geschied. Ehe. Mein Vater wurde mit seiner 2ten Ehefrau vor Jahren in ein Seniorenstift eingewiesen und ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2011
Beiträge: 4
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hallo, ich entstamme einer geschied. Ehe. Mein Vater wurde mit seiner 2ten Ehefrau vor Jahren in ein Seniorenstift eingewiesen und unter Betreuung gestellt. [Ich erfuhr davon leider erst vor kurzem !]
Nach Tod der (2ten) Ehefrau kam es zu einem Betreuerwechsel. Ein neues Bankkonto wurde angelegt. Der Senior beklagt sich nun darüber, dass er keinerlei Überblick über seine Finanzen mehr hat (hohe Pension) Er bat die Betreuerin schon mehrfach um Kontoauszüge - keine Reaktion. Ich selbst bat ebenfalls, ihm Kopien dieser Kontoauszüge zuzusenden. Sie macht wieder nichts ! Das Bankkonto muss ja wohl auf den Namen des Betreuten lauten. (getrennt vom Vermögen der Betreuers !) Es ist seltsam, wenn der eigentliche Kontoinhaber - also der alte Herr - keine Kto-Auszüge erhält. Für die kontoführende Bank wäre es eine Kleinigkeit, den Senior als zusätzliche Versandandresse einzugeben. Ich verstehe das nicht und möchte das so auch nicht hinnehmen. Ein schriftlicher Auftrag durch den Betreuten an die Bank ist nicht möglich (hatte Schlaganfall) Was kann ich machen ? Dienstaufsichtsbeschwerde ? Oder das Betreuungsgericht um Abrechnungsunterlagen bitten ? danke für Euren Rat Reinhart (Betreuung durch mich kommt leider nicht in Frage - weit entfernt) |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Hallo Reinhart,
wie Andre schon sagte muss der Betreuer jährlich über alle Vermögendveränderungen rechenschaft ablegen, wenn der Betreute vermögend ist. Zu Beginn der Betreuung wurde zu diesem Zweck ein Vermögensverzeichnis angelegt in dem der Ist Stand aller Vermögenswerte eingetragen wird - somit ist alles nachvollziehbar. Dass die Kontoauszüge direkt zum Betreuer gehen ist normal und keines Falls seltsam, da der Betreuer, wenn er die Vermögenssorge hat diese verwaltet - ich gehe davon aus das die Vermögenssorge übertragen ist. Wie äussert sich der Betreuer denn, wenn Du mit ihm darüber sprichst? Kann Dein Vater noch eine Unterschrift leisten, so dass Du ihm das Schreiben mit Bitte um Nennung der Kontostände etc. formulieren und von ihm unterschreiben lassen könntest? Auf diese Weise hat Dein Vater etwas schriftliches, so dass wenn keine Reaktion käme, die Beschwerde bei der Betreuungsbehörde mehr gehalt hat. Grüße! |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Hallo Reinhart,
einer von meinen Betreuten bekommt Duplikate der Kontoauszüge, weil er das so wollte, das kostet halt extra. Ich frage mich aber, ob dein Vater in seinem Zustand so viel mit Kontoauszügen anfangen kann? Zitat: "Ein schriftlicher Auftrag durch den Betreuten (...) ist nicht möglich (hatte Schlaganfall)" Eine vermögende Betreute von mir hat eine Verfahrenspflegerin, eine Rechtsanwältin. Die bekommt - genau wie das Gericht - alle drei Monate einen Vergütungsantrag von mir auf den Tisch, zusammen mit einer Übersicht über das Vermögen der Betreuten und der Kontobewegungen des letzten Monats. Auf diese Weise wird von zwei Seiten mein Umgang mit dem Vermögen der Betreuten beobachtet. Alles Gute, Antonia |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Antonia,
daß die Verfahrenspflegerin Deine Vergütungsanträge bekommt ist ja ok, wenn auch nicht überall üblich. Aber warum bekommt die Verfahrenspflegerin eine Übersicht über alle Kontobewegungen. Das ist ja fast sowas wie eine Kontrollbetreuerin, die eine Berufsbetreuerin kontrollieren muß ??? Ich würde mir es noch eingehen lassen, daß die Verfahrenspflegerin noch kontrolliert, ob noch Vermögen über der Schonvermögensgrenze vorhanden ist und die Staatskasse nicht einspringen muß . schöne grüße fwu |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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hallo fwu,
die Verfahrenspflegerin bekommt nicht alle Kontobewegungen, sondern das, was das Gericht auch bekommt: den Stand des Vermögens am Stichtag und die Girokontobewegungen der letzten vier Wochen. Das ist bei uns mit dem Vergütungsantrag so üblich, ob mit oder ohne Vermögen. Gruß, Antonia |
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