Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkautionskonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke für Eure Beiträge!
Könnt Ihr mir auch noch erklären, was ein Mietkautionskonto ist? Hat da die Betreute Zugriff darauf ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Danke für Eure Beiträge!
Könnt Ihr mir auch noch erklären, was ein Mietkautionskonto ist? Hat da die Betreute Zugriff darauf oder der Vermieter? Grüße aus einem sonnigen aber eiskalten Bayern! Cinderella |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Ha Cinderella,
das kommt drauf an um welche Art von Kautions(=Mietsicherheits)konto es sich handelt. Das Kautionskonto kann entweder auf den Namen des Vermieters laufen, mit dem Vermerk daß es sich um Kautionskonto zugunsten von Herrn Frau .., handelt. Bei der anderen "Konstruktion" läuft das Konto auf den Namen des Mieters, es aber dann bei der Bank vermerkt, daß Verfügungen entweder nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden können oder nur bei Vorlage des Sparbuchs - das dann üblicherweise der Vermieter in Verwahrung hat. An der Mietsicherheit hat der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht, bis das Rechtsverhältnis abgewickelt ist, gegebenenfalls bis zur nächsten Nebenkostanabrechnung . Der Vermieter kann die Mietsicherheit auch mit rückständigen Mietzahlungen verrechnen oder mit Renovierungskosten. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
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Vielen Dank für die Antwort!
Muss ich die Summe im vermögensverzeichnis angeben? LG Cinderella |
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| kaution, mietvertrag |
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