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Mietkautionskonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkautionskonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke für Eure Beiträge! Könnt Ihr mir auch noch erklären, was ein Mietkautionskonto ist? Hat da die Betreute Zugriff darauf ...


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Alt 08.03.2011, 08:06   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard Mietkautionskonto

Danke für Eure Beiträge!
Könnt Ihr mir auch noch erklären, was ein Mietkautionskonto ist? Hat da die Betreute Zugriff darauf oder der Vermieter?
Grüße aus einem sonnigen aber eiskalten Bayern!
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 08.03.2011, 08:52   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard Mietkaution

Ha Cinderella,

das kommt drauf an um welche Art von Kautions
(=Mietsicherheits)konto es sich handelt.

Das Kautionskonto kann entweder auf den Namen des Vermieters laufen, mit dem Vermerk daß es sich um Kautionskonto zugunsten von Herrn Frau .., handelt.

Bei der anderen "Konstruktion" läuft das Konto auf den Namen des Mieters, es aber dann bei der Bank vermerkt, daß Verfügungen entweder nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden können oder nur bei Vorlage des Sparbuchs - das dann üblicherweise der Vermieter in Verwahrung hat.

An der Mietsicherheit hat der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht, bis das Rechtsverhältnis abgewickelt ist, gegebenenfalls bis zur nächsten Nebenkostanabrechnung . Der Vermieter kann die Mietsicherheit auch mit rückständigen Mietzahlungen verrechnen oder mit Renovierungskosten.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 10.03.2011, 17:47   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard

Vielen Dank für die Antwort!
Muss ich die Summe im vermögensverzeichnis angeben?
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Stichworte
kaution, mietvertrag

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