Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Betreung, neuer Wohnort? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
habt ihr Erfahrung mit den Anträgen?
Frau geistig eingeschränkt ( offen was es genau ist,
Attest vom Hausarzt ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 10.03.2011
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
habt ihr Erfahrung mit den Anträgen? Frau geistig eingeschränkt ( offen was es genau ist, Attest vom Hausarzt fehlt noch), Alkohol. unter Stress auch gewaltbereit,Zwänge, Alter 70.Hochverschuldet , durch Tod des Mannes. Betreuer wird gerade gesucht (Empfehlung von Sozialsachbearbeiter). Wißt ihr wie lange die Freigabe dauern kann? Was es ca. auf einen zukommen für Kosten sind (Gerichtskosten bzw. auch später von Betreuer, es geht nur um Richtwerte)? In welchen Einrichtungen die (die menschenwürdig sind ) können solche Menschen untergebracht werden? Welche Pflichten haben die Kinder? Wäre echt toll wenn ihr Anregungen habt. danke |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
meine unverbindliche Antwort hierzu: Kommt auf den Sachverhalt und die Schnelligkeit der mit dem Fall befassten Stellen und Personen an - kann sofort (als "Eilbetreuung") geschehen oder einige Wochen dauern. Wenn man ein rasches Verfahren für notwendig hält, kann es nicht schaden, bei den betr. Stellen (Gericht, Betreuungsbehörde) nachzuhaken. Zitat:
Mittellose müssen sich grundsätzlich nicht an den Betreuungskosten beteiligen; Vermögende sehr wohl. Bei ehrenamtlichen Betreuern halten sich die Kosten (Gebühren) in angemessenen Grenzen. Sollten keinen Ehrenamtliche (meistens Familienangehörige) zur Verfügung stehen, so dass Berufsbetreuer eingesetzt werden müssen, belaufen sich die mtl. Kosten - je nach dem Stadium der Betreuung, der Wohnsituation (im Heim oder zu Hause lebend) und der Qualifikation des Betreuers - zwischen 54,-- und 374,-- Euro zuzüglich angemessene Gerichtskosten bzw. -gebühren. Zitat:
Will ein Betreuter in eine Einrichtung oder erscheint dies je nach Sachverhalt unumgänglich, kann natürlich auch eine Heimeinweisung erfolgen. Zitat:
Sollten sie nicht als (ehrenamtliche) Betreuer eingesetzt werden bzw. nicht als Bevollmächtigte oder Betreuer für ihre Eltern tätig sein wollen, verlieren sie - zumindest in rechtlichen Fragen - natürlich den betr. Einfluss. mfg |
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