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Grundstück unter Wert verkauft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundstück unter Wert verkauft im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich wende mich noch mal an euch, weil ich in der Erbschaftsangelegenheit (meine Mutter ist verstorben und wurde von ...


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Alt 11.03.2011, 23:29   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard Grundstück unter Wert verkauft

Hallo,

ich wende mich noch mal an euch, weil ich in der Erbschaftsangelegenheit (meine Mutter ist verstorben und wurde von meiner Schwester betreut) nichts gutes ahne.
Als mein Vater letztes Jahr verstarb, gehörte neben einem 5stelligen Betrag auch ein großes Grundstück zum Nachlass. Meine Eltern waren beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Meine Mutter war durch Erbvertrag alleinige Erbin.
Nun ist mir erzählt worden, dass meine Schwester dieses Grundstück für ein Drittel des Wertes an die Familie ihrer Freundin verkauft hat.
der Erlöss reicht um die aufgelaufenen Sozialamtsschulden meiner Mutter zu bezahlen, was sie auch getan hat. Jetzt ist also kein Vermögen mehr im Nachlass. Heisst das, dass ich nur einen Schlußbericht von ihr fordern kann und keine Rechnungslegung ?
Ich wüßte aber gern ob die Gerüchte stimmen, damit ich hier rechtliche Schritte einleiten kann. Es war ein Käufer vorhanden der den regulären Preis zahlen wollte.

Danke für eure Antworten (evtl Schreibfehler bitte ich zu entschuldigen , es ist reichlich spät)
Nora ist offline  
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Alt 12.03.2011, 05:28   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Nora,

Deine Frage ist hier schon grösstenteils beantwortet:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...html#post48760.

Mit den Angelegenheiten nach dem Tod des Betreuten haben weder Gericht noch Betreuer etwas zu tun.
Die Prüfung der Rechnungslegung ist rechnersich definiert, nicht inhaltlich. Es wird also nicht geprüft ob die Jacke z.B. wirklich hatte gekauft werden müssen. Ausnahmen hiervon sind natürlich Dinge wie, wenn für einen Mann von 150 Kilo ständig Unterwäsche in Grösse 34 gekauft wird.

Ein Hausverkauf musste vorher vom Gericht genehmigt werden, in der Regel wird dazu ein Sacherständigengutachten über den Wert des Hauses eingeholt. Wenn Du meinst, das sei nicht mit rechten Dingen- inhaltlich- zugegangen dann kannst Du einen Rechtsanwalt beauftragen der nochmal Akteneinsicht nimmt und evtl. Klage einreicht.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.03.2011, 08:01   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

"Ein Hausverkauf musste vorher vom Gericht genehmigt werden, in der Regel wird dazu ein Sacherständigengutachten über den Wert des Hauses eingeholt. Wenn Du meinst, das sei nicht mit rechten Dingen- inhaltlich- zugegangen dann kannst Du einen Rechtsanwalt beauftragen der nochmal Akteneinsicht nimmt und evtl. Klage einreicht"

Da gibt es doch bestimmt auch wieder rechtliche Kniffe (miese Tricks?) um eine gerichtliche Genehmigung zu umgehen. Ein befreiter Betreuer muß doch nicht das Gericht fragen, wenn er behauptet, dass die Betreute den Verkauf möchte.

Geändert von Nora (12.03.2011 um 08:04 Uhr)
Nora ist offline  
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Alt 12.03.2011, 08:26   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Nora,

um was geht es Dir? Deine Fragen habe ich versucht zu beantworten. An Gerüchten und bösen Vermutungen möchte ich mich nicht beteiligen.

Ich halte es grundsätzlich für besser sich zu informieren, hier z.B.
Genehmigungspflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon , anstatt wild zu spekulieren.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.03.2011, 09:03   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Worum es mir geht, um Gerechtigkeit.
Nora ist offline  
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Alt 12.03.2011, 09:29   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Worum es mir geht, um Gerechtigkeit.

Hallo Nora,

das ist auch gut und erstrebenswert, jedoch brauchst Du dafür, wie Michaela schon sagte, harte Fakten mit denen Du die Gerechtigkeit dann auch bekommst.

Besorg Dir also alle Unterlagen zum Verkauf und prüfe sie, oder lasse sie von einem Anwalt prüfen, ob dort etwas falsch gelaufen ist.


Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 12.03.2011, 09:47   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Ja, ihr habt recht .

Danke allen. Tut mir leid, wenn ich unsachlich geworden bin.
Nora ist offline  
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Alt 12.03.2011, 10:54   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der richtig gut im Er.- und Betreuungsrecht ist und idealerweise aus dem Raum Hannover kommt?

Wenn ja, dann mailt mir doch bitte.
Nora ist offline  
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