Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe 0 im Altenpflegeheim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
ich habe zwei neue Betreute (ein Ehepaar) übernommen, die seit kurzem in einem Altenpflegeheim leben und dort auch ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo Zusammen,
ich habe zwei neue Betreute (ein Ehepaar) übernommen, die seit kurzem in einem Altenpflegeheim leben und dort auch bleiben möchten. Der Ehemann hat die Pflegestufe I. Bei der Ehefrau ist eine Pflegestufe nach der Begutachtung durch den MDk abgelehnt worden. Die Frau ist zwar nicht "pflegebedürftig", kann aber aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne die Unterstützung ihres Mannes allein in der eigenen Wohnung nicht leben. Das Pflegeheim würde sie auch auf Dauer aufnehmen. Durch ihren Aufenthalt sind schon einige Tausend Euro Schulden für das Heim entstanden. Geld bzw. Einkünfte sind nicht//kaum vorhanden. ich habe erst einmal formlos einen Antrag an den überörtlichen Sozialhilfeträger auf Übernahme der Heimkosten gestellt. Macht es Sinn, noch ein ärztliches Attest über die Heimbedürftigkeit einzuholen? Die Eheleute haben noch eine Mietwohnung. Ich bin mir unsicher, ob ich diese kündigen/auflösen kann, solange nicht klar ist, wo die Ehefrau auf Dauer verbleiben kann. Der Vermieter macht schon ziemlich Druck. Habt Ihr Erfahrungen in ähnlichen Fällen? Viele Grüße piet |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
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Ich hatte fast den gleichen Fall.
Du solltest versuchen ,die Pflegestufe 0 zu bekommen.Das ist bei einer psychischen Erkrankung meist gegeben. Stelle einfach ganz normal den Antrag beim Sozialamt und reiche alle Atesste ein die Du hast.Sollte eine Ablehnung kommen,dann hol Dir den SpD ins Boot. Mir wollte man anfangs auch weismachen,das man die Kosten nicht übernimmt.Nach einem Schreiben vom Anwalt.war die Kostenübernahme schnell da. Für die Kündigung der Wohnung,brauchst Du die Genehmigung vom Gericht. |
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