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Vorstellung und Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorstellung und Fragen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Jetzt bin ich doch ein wenig verunsichert, ob ich bei Euch richtig bin. Ihr seid ja ehrenamtliche Betreuer und seid ...


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Alt 16.03.2011, 12:56   #1
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Beiträge: 7
Standard Vorstellung und Fragen

Jetzt bin ich doch ein wenig verunsichert, ob ich bei Euch richtig bin. Ihr seid ja ehrenamtliche Betreuer und seid irgend jemandem rechenschaftspflichtig. In meiner Familie bestand eine Betreuung für meinen Vater. Die Tochter seiner Frau (nicht meine Schwester, auch nicht sein Kind) wurde von ihm notariell zu seiner Betreuung bestellt. Auf jede Rechenschaftslegung wurde von ihm ausdrücklich verzichtet. Sie darf sogar Geschäfte mit sich selbst machen. Außerdem erhält sie per Testament die Hälfte des Erbes.
Jetzt ist nun mein Vater verstorben und sie weigert sich, meiner Schwester und mir Auskunft über die Verwendung des Geldes zu geben. Ist die dazu berechtigt, wir sind doch Miterben? Ich kann noch nicht mal behaupten, dass sie das Erbe zu ihren Gunsten ausgehölt hat. Vielleicht ist es nicht so, doch über mein Ansinnen eine Aukunft über den Verbleib des Geldes (er hatte ein höhere Pension)zu erhalten, war man empört und der Familienfrieden ist dahin. Welche Rechte habe ich, was soll ich tun?
Bitte, falls ich hier falsch bin, gleich wieder löschen, dann muss ich weitersuchen.

freundliche Grüße
Summasumarum ist offline  
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Alt 16.03.2011, 20:25   #2
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin +++ =

Du bist hier zwar nicht so ganz richtig, aber auch nicht so ganz falsch. also keine Panik.

Wenn ich richtig verstanden habe geht es um eine Stiefschwester, die testamentarisch zu 50% bedacht ist. Die andere Hälfte steht Dir bzw. noch weiteren Geschwistern zu.
Die Stiefschwester wird genauso wie die anderen Erben vom Finanzamt eine Aufforderung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses bekommen, weil Vater Staat immer daran interessiert ist auch was zu kassieren. Weil sie ihn Betreut hat ist sie in der vorrangigen Pflicht - sie muss ja schließlich sein Vermögen gekannt haben um es verwalten zu können.
Auch vom Betreuungsgericht kann sie zu einer abschließenden Rechnungslegung aufgefordert werden. (Kleiner Tipp an den Rechtspfleger, vielleicht spielt der mit und fordert sie dazu auf)

Wenn die Stiefschwester tote Maus spielt und einfach nix tut, kannst du sie mit einer Stufenklage ärgern. Dafür benötigst Du einen Anwalt. Ohne den geht es nicht.
Stufenklage bedeutet, dass sie von dem Anwalt - notfalls per Gerichtsbeschluss - stufenweise aufgefordert Butter bei die Fische zu tun:
- Herausgabe von allen Erbrechtlichen Unterlagen
- Aufstellung des Nachlassverzeichnisses
- Herausgabe des ihr nicht zustehenden Erbteiles

Danach kannst Du aber das freundschaftliche Verhältnis zu ihr gepflegt vergessen (falls es eines gegeben hat)

Viel Glück & wenig Ärger bei der Geschichte

wünscht

Imre
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Alt 17.03.2011, 13:30   #3
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Beiträge: 7
Standard Betreuungsgericht

Danke Imre für Deine Auskunft. Fragt denn das Finanzamt nach jeder Testamenteröffnung nach dem Vermögen? In unserem Falle dürften kaum Erbschaftssteuern anfallen, da zu wenig Masse.
Wie wird das Vormundschaftsgericht tätig, wenn es doch gar nichts von dem Betreuungsfall weiß? Oder meldet der Notar auch eine Betreuungsverfügung, die den Betreuer von allen Verpflichtungen befreit? Kann ich vor der Testamentseröffnung schon tätig werden, indem ich beim Amtsgericht Hinweise hinterlasse? An wen sollte ich mich dort wenden?
freundliche Grüße
Summasumarum
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Alt 18.03.2011, 22:07   #4
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin

Zitat:
Zitat von Summasumarum Beitrag anzeigen
Danke Imre für Deine Auskunft. Fragt denn das Finanzamt nach jeder Testamenteröffnung nach dem Vermögen? In unserem Falle dürften kaum Erbschaftssteuern anfallen, da zu wenig Masse.
Ob das FA in jedem Fall fragt, weiß ich nicht, aber wenn der Verein Geld wittert, wird er kregel.

Zitat:
Zitat von Summasumarum Beitrag anzeigen
Wie wird das Vormundschaftsgericht tätig, wenn es doch gar nichts von dem Betreuungsfall weiß?
Wenn' nix von weiß, wird's nix von heiß.

Zitat:
Zitat von Summasumarum Beitrag anzeigen
Oder meldet der Notar auch eine Betreuungsverfügung, die den Betreuer von allen Verpflichtungen befreit? Kann ich vor der Testamentseröffnung schon tätig werden, indem ich beim Amtsgericht Hinweise hinterlasse? An wen sollte ich mich dort wenden?
freundliche Grüße
Summasumarum
Für die Frage sind einfach zu wenig Hintergrundinformationen da, um eine Antwort darauf geben zu können.

MfG

Imre
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Alt 19.03.2011, 04:50   #5
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Danke für Deine Antwort. Du hast Recht, es gibt in diesem Beitrag zu wenig Hntergrundinfos. Im Unterforum Rechtsfragen habe ich die Sachlage in dem Beitrag: Betreuer ohne Nachweispflicht, genau erläutert.

Gruss
Summasumarum

Geändert von Summasumarum (19.03.2011 um 04:54 Uhr)
Summasumarum ist offline  
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