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Betreung ohne Nachweispflicht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreung ohne Nachweispflicht? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hier die umfangreiche Schilderung, damit man alles besser beurteilen kann. Familienkonstellation: Vater mit zwei erwachsenen Töchtern heiratet Frau mit zwei ...


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Alt 17.03.2011, 10:21   #1
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Beiträge: 7
Standard Betreung ohne Nachweispflicht?

Hier die umfangreiche Schilderung, damit man alles besser beurteilen kann.

Familienkonstellation:
Vater mit zwei erwachsenen Töchtern heiratet Frau mit zwei ebenfalls erwachsenen Töchtern


Als Rentner zieht das Ehepaar in das Haus ihrer Tochter als Mieter


sie verfassen ein Berliner Testament in dem sie sich gegenseitig einsetzen, die Tochter der Frau (xxx) bekommt 50 % des Schlusserbes, (vermutlich weil beide der Meinung waren, diese pflegt sie bis zuletzt)
Die leiblichen Töchter teilen sich die andere Hälfte mit der zweiten Tochter der Frau.


2003 wurde beim Notar ein Schriftstück aufgesetzt, worin der Vater seine Frau und deren Tochter xxx mit allen möglichen Rechten, keinerlei Beschränkungen bevollmächtigt, seine Interessen im Falle einer Geschäftsunfähigkeit wahrzunehmen. Die leiblichen Töchter wurden als Ersatz-bevollmächtigte eingesetzt, diese kam nie zum Tragen.
(die Geburtsdaten der beiden Ersatz bevollmächtigten stimmen nicht. Kann man daraus eine Ungültigkeit der gesamten Vollmacht ableiten??)
Die Betreuerin musste keinem Rechenschaft abgeben. Es lag ein absolutes Vertrauen vor.


Vor ca. 4 Jahren verstarb die Ehefrau


Nach deren Tod , erfolgte keine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht. Soll man das Testament dort vorlegen oder ist das eine Kann-Bestimmung? Der Inhalt war den leiblichen Töchtern nicht bekannt und ist es bis heute nicht.


Der Vater blieb weiterhin im Haus der xxx wohnen und zahlte Miete.


Schon vor dem Tod der Frau begann, eine schon längere Zeit sich entwickelnde Demenz, weiter voranzuschreiten, sodass xxx von jetzt ab, seine Finanzen regelte.


Sie besorgte auch seine Wohnung und Wäsche, besorgte Lebensmittel, stattete Feierlichkeiten aus, veranlasste kleine Schenkungen an Kinder, Enkel und Urenkel beider Partner zu den Geburtstagen usw. Sie führte die Spendenzahlung an wohltätige Organisationen weiter, die der Vater schon vorher begonnen hatte ( angeblich waren das höhere Beträge, einen Nachweis will xxx mir gegenüber nicht leisten)
Eine körperliche Pflege war bis zum Tod nicht nötig,


xxx, die bisher mit im Haus wohnte, heiratete und zog zu ihrem Mann in ein weiter entferntes Dorf. Eine Arbeit hatte sie nicht mehr, wurde durch ihren Mann versorgt.


Sie kam weiterhin 6 x die Woche für einige Stunden zum Vater, um nach ihm zu sehen und Handreichungen auszuführen. Nach Aussage ihres Ehemannes hat sie in den 3,5 Jahren 25 T km auf dem Weg zum Vater mit ihrem Auto verfahren.


Inzwischen war die Tochter der xxx ins Haus eingezogen. Der Vater zog in eine kleinere Wohnung im selben Haus. Diese wurde für seine Zwecke zum Teil umgebaut und der Umzug durch xxx und Familie durchgeführt. (Es bestand von Vaters Seite keine Notwendigkeit für diesen Umzug). Er zahlte weiterhin Miete an xxx. Über die Höhe der Mietzahlungen ist mir nichts bekannt.Es besteht der Verdacht, dass seit Einzug in das Haus der xxx die Miete höher war, als die örtliche Vergleichsmiete, da die Mutter ihre Tochter finanziell unterstützen wollte. Auch ein Auto wurde für xxx angeschafft, damit sie die Eltern umherfahren konnte. Das muss ich sicher außen vor lassen, kann es auch nicht beweisen.


Wenn im Beisein von xxx und den beiden leiblichen Töchtern das Gespräch von Vater auf Geld gebracht wurde, blockte xxx immer ab:“Darüber reden wir jetzt nicht“. Vater war immer der Meinung, er sei reich. Hatte er doch eine Pension von 2300 €. Einen Nachweis darüber haben wir aber nicht.


Ab April/Mai 2010 ca. nahm die Demenz dahingehend zu, dass er vergaß, wann ihn jemand besucht hatte, oft von einer Minute zur anderen, sodass er ständig über Einsamkeit klagte. Einmal wöchentlich machte xxx samt Ehemann mit ihm eine Tagesausfahrt zu schönen Zielen, um ihn zu beschäftigen, auch das vergaß er schnell. Er wollte immer unterhalten werden, so wurde ein Besuchsdienst organisiert, einmal wöchentlich auch von einer Dame, die dafür bezahlt wurde.
Außenstehende merkten von der Demenz wenig, da er sehr unterhaltsam war, auch mit fast 90 Jahren körperlich fit, es wurde auch keine Pflegestufe anerkannt. Seinen 90 Geburtstag organisierte xxx und ihre Familie liebevoll und würdig. Es wurde ein sehr großes Familientreffen in einer Dorfgaststätte.


Nachdem er auch nachts im Haus und auf der Straße herumlief und nicht wusste, wo er war, wurden meine Schwester und ich um unsere Meinung gebeten, was zu tun sei. Ich schlug vor, eine polnische Pflegekraft/Haushaltshilfe einzustellen, damit er nicht allein war und seine gewohnte Umgebung nicht verlassen musste. Das lehnte xxx ab, wollte keine Fremde in der Wohnung haben. Statt dessen, wollte sie ihrer Schwester eine Einnahmequelle verschaffen. So zog der Vater in ein Zimmer, (das man eigens für ihn anmietete und einrichtete) gegenüber deren Wohnung im selben Haus.


Hier war ständig jemand um ihn herum, man war liebevoll zu ihm, trotzdem wollte er ständig unterhalten werden und redete immer wieder dasselbe. Das konnte der Ehemann nervlich nicht aushalten, sodass der Vater nun doch gegen seinen Willen in ein Altenheim gebracht wurde.


Von hier aus erhielten wir Anrufe von Vater. Er weinte und bat uns, ihn hier rauszuholen. Das war im Winter, hoher Schnee , sodass wir ihn nicht besuchen konnten.
xxx und ihre Schwester, die in der Nähe wohnten, besuchten ihn regelmäßig. Er war kein halbes Jahr dort.


Anfang März erkrankte er an vermutl. Grippe und Lungenentzündung und verstarb nach einer Woche. Wir hatten Gelegenheit, ihn noch zu sehen, er hat uns auch erkannt, sprach aber nicht mehr..


Die Beerdigung, sie war vom Feinsten, wurde von xxx organisiert. Danach bat uns ihr Mann zu sich, der schon seit einiger Zeit die Wortführung übernommen hatte. Er teilte uns mit, dass es ein Testament gibt, er hatte es bei sich, las es ab er nicht vor. Teilte uns mit, dass noch 25 T€ auf dem Konto seien, die Beerdigung kostet noch ca. 8000 €, der Rest wird entsprechen dem Testament aufgeteilt. Nachlassgericht und Testamentseröffnung seien nicht nötig.
Ich fühlte mich überrumpelt und reagierte sicher nicht richtig, fragte auch nicht nach dem Inhalt des Testaments, las es auch nicht. Die anderen beiden Miterben der verblieben 50% schwiegen ehrfurchtsvoll vor der Dominanz des Mitteilenden.


Ich war damit nicht einverstanden und bat um eine Aufstellung, wie das Geld des Vaters ausgegeben wurde, wie hoch der Kontostand nach dem Tod der Mutter war.. Diese wurde mir verweigert, man sei dazu nicht berechtigt, das Nachlassgericht müsste entscheiden, ob so etwas vorgelegt werden müsse. Man empfand meine Nachfrage als große Beleidigung. Der Familienfrieden ist wohl dahin.


Diese umfangreiche Schilderung soll die Sachlage darstellen.
Zusammengefasst und objektiv betrachtet: xxx hat schon viel geleistet, sehr viel Zeit geopfert, (meine Schwester und ich hätten den Vater schon zu uns genommen, aber er wollte in dem Haus bleiben,, in dem er mit seiner Frau gelebt hat). Seinen Wohnort zu erreichen bedeutet für uns 2-3 Std. Fahrzeit mit dem Auto.


xxx und ihre Schwester waren liebevoll zum Vater, die ganze weitere Familie war ebenfalls recht nett und hielt zusammen. Auch meine Schwester und ich mit unseren Familien wurden damals von den Eltern gut aufgenommen und gehörten dazu.


Nun kommt das!


Meine Frage jetzt:
Bei 2300 € Pension monatl. (müsste auch geprüft werden, ob das zutrifft) laufen im Jahr 27.600 € auf. Angenommen, er hat 500 € Miete gezahlt, „Essen auf Rädern“ zu sich genommen, auch sonst kein kostspieliges, aufwändiges Essen gehabt, dann dürfte er nicht mehr als 1000 € verbraucht haben. So dürften am Jahresende ca. 17000 € übrig sein. Spenden betrugen evtl 500 €, Zuwendungen für Kinder und Enkel nochmal 500 € hoch geschätzt, meine Schwester und ich erhielten einmalig jeder 3000 € als Geschenk. Seine 90 Geburtstagsfeier dürfte nicht über 3000€ gekostet haben.


Darf ich Rechenschaft, nicht als Kontrollbevollmächtigter, der ich ja nicht bin, sondern als Erbe über den Kontostand nach Ableben der Ehefrau und die weiteren größeren Ausgaben, wie Miete, Spenden, Schenkungen verlangen? Es ist vollkommen in Ordnung, wenn sich xxx eine Aufwandsentschädigung zugesteht, nur muss sie hierüber Rechenschaft geben?
Ich befürchte, dass xxx das gemeinsame Erbe durch ihren uneingeschränkten Zugang zu den Finanzen meines Vaters ausgehölt hat. Sie könnte ja das Gegenteil beweisen und alles aufklären. Ich könnte ja mit meinen Mutmaßungen falsch liegen. Da keine Rechenschaftslegung erfolgt, erzeugt das Mißtrauen.


Diese Vollmacht ging über den Tod hinaus, wann ist sie erloschen?


Ihr beurteilt meine Ausführungen objektiv und könnt mir sicher sagen, ob ich nicht zu viel Wind mache, denn es sind ja keine größeren Beträge, die man zu beanspruchen hat. Mir geht es mehr um eine allgemeine Gerechtigkeit und dass man sich von dem Ehemann der xxx, der jetzt federführend ist, etwas aufdrücken lassen muss.


Mit freundlichem Gruß
Summasumarum
Summasumarum ist offline  
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Alt 17.03.2011, 17:16   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,

wenn xxx eine notariell beglubigte Vollmacht hatte, konnte sie tun und lassen was sie wollte. Sie braucht auch keinem Rechnschaft zu geben.

Sei doch froh, dass xxx sich jahrelang um eueren Vater gekümmert hat. Das ist manchmal nicht mit Geld aufzuwiegen. Ihr ward sicherlich alle froh, dass die Verpflichtung abgenommen wurde.

Das nach dem Tod xxx noch Geld übrig hatte spricht für sie. Ich kenne Fälle, da mussten am Schluss die Erben noch die Beerdigung zahlen und hatten nichts.

Wenn xxx die Stunden, die sie für eueren Vater aufbrachte, gegenrechnen würde, müsstet ihr wohl alle noch draufzahlen.

Heiner
heiner ist offline  
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Alt 18.03.2011, 07:40   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 7
Standard Betreung ohne Nachweispflicht

Danke Heiner!
Hast ja recht, man sollte die Sache auf sich beruhen lassen. Sollen die damit glücklich werden.

Summasumarum
Summasumarum ist offline  
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Alt 18.03.2011, 09:10   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,

wird von den Angehörigen ein Testament gefunden, muss dies umgehend dem zuständigen Nachlassgericht übergeben werden. Sollten mehrere Testamente gefunden werden, müssen diese komplett übergeben werden. Dabei sollte man auch gleich die Namen und Anschriften aller im Testament genannten Personen und der gesetzlichen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten nennen. Das Gericht erstellt dann Kopien des Testaments und verteilt sie an alle in Frage kommenden Personen.

Ich verstehe nicht, wie man sich so einfach mit irgendwelchen Ausführungen zufrieden geben kann. Das sollte mir mal passieren, das Jemand ein Testament in der Tasche hat und es nicht vorliest .

Die Angst, jemand könnte den Pflegeeinsatz nachträglich in Rechnung stellen, halte ich für völlig unbegründet. Es zählt nur eines: Fakten auf den Tisch. Also Auszüge aller Konten zum Todeszeitpunkt usw., eben eine komplette Vermögensaufstellung. Alles andere ist Unsinn.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.03.2011, 10:39   #5
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Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 8
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Hallo

wenn ich das richtig verstanden habe, hat es ein Berliner Testament gegeben, dessen Inhalt Dir nach Tod der Mutter auch bekannt war.

Ein "Berliner Testament" besagt aber: Wenn einer der Partner verstorben ist, kann dieses Testament vom Hinterbliebenen nicht mehr verändert werden, denn dazu bedarf es das Einveständnis beider Partner. Genau deswegen ist das ja so, um z.B. zu verhindern, das der Hinterbliebene eine neue Partnerschaft eingeht und die Kinder mit diesem teilen müßten und zu garantueren, daß auch die Wünsche des Verstorbenen noch immer Gültigkeit haben.

Das jetzige Testament ist also das geleiche wie damals und somit weißt Du ja auch was drin steht.

Das ist das eine. Dann schreibst Du, Tochter xxx und ihr Mann hätten regelmäßig schöne Ausflüge mit dem Vater gemacht, eine Gesellschafterin wurde bezahlt (glaub mir, ich weiß was das kostet, ist nicht billig), eine Wohnung wurde umgebaut und schließlich der Aufenthalt in einem Altersheim, der auch einiges vgekostet haben wird. Das alles wird einiges an Geld verschlungen haben. Wenn ein Auto angeschafft wurde, damit eine Betreuung überhaupt stattfinden konnte, .... Immerhin war Tochter xxx 6 x die Woche da und wird ja auch einiges geleistet haben. Ich arbeite 40 h die Woche im sozialen Bereich und mein monatliches Bruttogehalt übersteigt die Pension des Vaters bei Weitem.

Tochter xxx hat sich jahrelang gekümmert, ohne daß dies für Rente, o.ä. angerechnet werden würde. Ganz ehrlich? - Selbst wenn sie sich jährlich 10.000 € in die Tasche gesteckt hätte, hätte sie das wohl auch verdient, denn wenn ihr dafür eine Fachkraft hättet bezahlen müssen, wär Euch das um Einiges teurer gekommen. Ich denke ein dickes dankeschön und eine Entschuldigung wären eher angebracht als eine Forderung offen zu legen, wann wofür wevel Geld ausgegeben wurde.

Nicht böse sein über meine offenen Worte, aber ich bin ziemlich direkt . Ich habe meinen Vater gepflegt und weiß was das für Geld vrschlingt, auch wenn Außenstehende sich das nicht so vorstellen können.

Lieben Gruß, Prem
prem ist offline  
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Alt 20.03.2011, 08:29   #6
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Beiträge: 7
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Vielen Dank für die Ausführungen.
Wenn sich xxx was für ihre Aufwendungen genommen hat, hat ja keiner etwas dagegen, nur kann man sie dann auch sagen.
Für ihre Rente hätte sie sowieso nichts tun können. Sie hatte in einem Altenheim als Stationshilfe gearbeitet und wurde arbeitslos. Da ihr Mann vermögend ist, hätte sie kein Harz 4 bekommen und mit Mitte 50 wieder Arbeit zu bekommen, wäre hier im Osten recht unwahrscheinlich.


Mit den ganzen Rechtsfragen und der Organisation ist sie eher überfordert. Ihr Mann hat sich der Sache angenommen und verhandelt mit uns kraft seiner dominanten Person.
Mit ihr wären wir schon noch klargekommen doch ihr Mann, den sie vor 6 Jahren geheiratet hat, sieht die Sache wohl aus Rentabilitätssicht.
Für ihn war mein Vater nur, wie er wörtlich sagte,der Stiefvater seiner Frau, hatte sonst keinen Bezug zu ihm.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Umbau der Wohnung auch zu Vaters Lasten gegangen ist. Er hatte ja seine im selben Haus, konnte da auch bleiben. Da aber die Tochter der xxx. in seine Wohnung wollte, musste er umziehen.


Was ich so merkwürdig finde ist, dass meine Schwester und ich nach dem Tod der Mutter nicht informiert wurden, dass es ein Berliner Testament gibt, also auch den Inhalt nicht gekannt haben.
Auch nicht, wie hoch der Kontostand zum damaligen Zeitpunkt war.
Auch nicht, dass xxx 50% erben soll.
So ein Testament muss beim Nachlassgericht hinterlegt werden, wenn nicht, passiert auch nichts. Oder? Wegen Unterlassung gibt es sicher kein Bußgeld.


Damals war mein Vater noch testierfähig. Ich hätte mit ihm reden können, um Ihn zu veranlassen seine Vorsorgevollmacht dahingehend zu ändern, dass xxx Rechenschaft über ihre Ausgaben geben muss. Wenn das nicht gegangen wäre, hätte ich noch die Möglichkeit gehabt, mich beim Amtsgericht als Kontrollbetreuer einsetzen zu lassen, da mein Vater dann mittlerweile seine Finanzen nicht mehr überschauen konnte. Wir haben der xxx vertraut.


Das Altenheim hat ca. 1000 € gekostet, da die Pflegeversicherung gezahlt hat. Da war der Vater ja kein halbes Jahr.


Ja, ich würde gerne diese dicke Dankeschön sagen können, wenn diese Ungereimtheiten nicht wären.


Gruß
Sumasumarum
Summasumarum ist offline  
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Alt 20.03.2011, 09:50   #7
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von Summasumarum Beitrag anzeigen
Damals war mein Vater noch testierfähig. Ich hätte mit ihm reden können, um Ihn zu veranlassen seine Vorsorgevollmacht dahingehend zu ändern, dass xxx Rechenschaft über ihre Ausgaben geben muss. Wenn das nicht gegangen wäre, hätte ich noch die Möglichkeit gehabt, mich beim Amtsgericht als Kontrollbetreuer einsetzen zu lassen, da mein Vater dann mittlerweile seine Finanzen nicht mehr überschauen konnte. Wir haben der xxx vertraut.

Guten Morgen Sumasumarum,

mir ist jetzt nicht ganz klar was du erreichen willst.
Du schreibst was es alles an Kontrollmöglichkeiten gegeben hätte, aber es ist halt nichts davon wahrgenommen worden.

Dies ist nunmal das Risiko bei einer Vollmacht und darüber sollte der Vollmachtgeber sich auch im klaren sein das es keine Kontrolle des Vollmachtnehmers im Regelfall gibt.

Der Kontenstand zum Todeszeitpunkt läßt sich ja aus den Mitteilungen der Bank an das Finanzamt erkennen.

Wenn du der Meinung bist das hier Veruntreuungen vorgekommen sind wirst du nicht umhin kommen einen Anwalt einzuschalten.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 21.03.2011, 13:34   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
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Beiträge: 285
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"Das Altenheim hat ca. 1000 € gekostet, da die Pflegeversicherung gezahlt hat. Da war der Vater ja kein halbes Jahr."

Vielleicht sind bei Euch ja die Heime besonders günstig - aber die Pflegekasse gibt nur einen Zuschuß und betahlt kein Heim.

Wenn Dein Vater Vermögen hatte, dürfte davon einiges an das Heim gegangen sein. Als Beispiel: In NRW kostet ein Heim ca. 1800 bis 2300 € je nach Pflegestufe.

Weisst Du - auch ich habe mich alleine um meinen Vater gekümmert. Einmal die soziale Betreuung mit allen Problemen und Verantwortungen. Dann die rechtliche Betreuung. Die Lauferei, das "Schlaumachen", die Übernahme auch hier von hoher Verantwortung.

Die Anrufe "Ihr Vater braucht dies oder jenes", die Begleitung zu Ärzten. Die Abrufbereitschaft und der Überstundenabbau um in den Krankenhäuser regelmäßig dem Arzt zur Verfügung zu stehen.

Nicht zuletzt die ganze Abwicklung seines Abblebens und der damit verbundenden Überlegungen und Laufereien.

Und dabei war er mein Vater und ich war ja auch emotional an seinem Leben und erst recht an seinem Tod beteiligt.

Und ich denke - das zumindest der Eine oder Andere meiner Geschwister kurzfristig auf der Matte stehen wird und Anteil am mittlerweile sehr kleinen Guthabens meines Vaters haben will.

Die Nerven, durchwachten Nächte, Ängste und vieles mehr wollten sie aber nicht mit mir teilen.

Denk da mal in Ruhe drüber nach.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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