Dies ist ein Beitrag zum Thema Sparguthaben im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, ich brauche dringend einen Rat.
Ich betreue eine 91 jährige Frau.
Als ich sie bekam befand sie sich ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 15
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Guten Tag, ich brauche dringend einen Rat.
Ich betreue eine 91 jährige Frau. Als ich sie bekam befand sie sich in der Kurzzeipflege. Ihre Wohnung sollte renoviert werden. Bad und Toilette sind in einem sehr schlechten Zustand. Als das Vermögensverzeichnis erstellt wurde fingen die Probleme an. Sie weigerte sich Auskunft über die Finanzen zu geben. Es stellte sich heraus, dass sie ein Sparbuch besitzt mit 5.500€ Ein Girokonto existiert nicht. Dieses Sparbuch hat sie bei sich und hütet es sehr gut. Kosten der ersten Kurzeitpflege müssten beglichen werden, die Betreuungskosten und einmal die Sozialhilfe. Dann wäre sie ja mit dem Vermögen soweit untern, dass sie nur noch ihren Selbstbehalt hätte und das Amt würde die Kosten übernehmen. Obwohl ich den Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge habe und bereits die Gehehmigung, die Kosten aus dem Vermögen begleichen zu dürfen, weigert sie sich das Sparbuch dafür zu verbrauchen. Was kann ich machen? Denn die anfallenden Kosten für das Heim sind sehr hoch Wahlsburg |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Wahlsburg
Wenn Du einen EiWi hast, ist Deine Meinung maßgeblich, nicht die der Betreuten. Das ist zwar bitter für die Betreute, aber wenn Du sie auf dem Sparbuch sitzen läßt und deshalb unnötige Schulden entstehen, hast Du die Pappnase auf. Du solltest deshalb das Heft des Handelns in deiner Hand behalten. Eröffne ein Girokonto, dass Du verwaltest und löse das Sparbuch auf (mit gerichtlicher Genehmigung natürlich). Wie bekommt die Betreute eigentlich ihre Rente? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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[quote=wahlsburg;49164]Ich betreue eine 91 jährige Frau.
dass sie ein Sparbuch besitzt mit 5.500€ Ein Girokonto existiert nicht. /quote] Hallo, wie schon geschrieben: für die laufenden Einnahmen / Ausgaben Girokonto eröffnen. Ein neues Sparbuch eröffnen . Das alte ohne es auf den Tisch zu legen aufzulösen geht meist nicht. Lasse einfach dort 1 Euro drauf .... Dann mußt Du wohl die Dinge der alten Dame regeln, die zu regeln sind .... Gruss andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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