Dies ist ein Beitrag zum Thema überzogenes Girokonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
ich habe gerade vergangene Woche einen Fall übernommen, bei dem viele Dinge schon richtig am dampfen sind: Verwitwete ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Liebe Kollegen,
ich habe gerade vergangene Woche einen Fall übernommen, bei dem viele Dinge schon richtig am dampfen sind: Verwitwete Frau, Anfang 70, lebt im eigenen Haus (gehört vermutlich zur Hälfte ihrem Sohn, habe noch keinen Grundbuchauszug), trotz behandlungsbedürftiger Erkrankungen (u.a. Diabetes, Bluthochdruck) seit 3 Jahren nicht beim Arzt gewesen (habe dies gleich veranlasst), deutliche Anzeichen von Verwahrlosung, da sie gesundheitlich zur Haushaltsführung nicht in der Lage ist. Einkommen: Witwenrente 470 EUR plus GruSi 70 EUR (wurde durch Sozialdienst vor meiner Bestellung beantragt, erscheint mir sehr niedrig, muss alles noch überprüft werden). Kein weiteres Vermögen vorhanden, dafür Schulden wegen dem Haus, z.B. beim Stromversorger (will den Strom abdrehen). Das Girokonto ist im Rahmen "geduldeter Überziehungen" ca. 1500 EUR im Minus (zu fast 10% Zinsen), die Bank (welche im Übrigen die Betreuung angeregt hat) verlangt Ausgleich bis demnächst, von der nächsten Rente müssen aber dringend Rechnungen im Zusammenhang mit dem Haus bezahlt werden. Bin gerade dabei, die Gläubiger zu kontaktieren, um einen vollständigen Überblick und etwas Aufschub zu bekommen. Es scheint mir unmöglich, von dem Einkommen ein Haus zu unterhalten, die Frau will aber keinesfalls ausziehen. Was mir jetzt kurzfristig am Wichtigsten im Zusammenhang mit den Finanzen ist: Wie kann ich von der nächsten Rente Überweisungen tätigen, wenn das Konto schon weit überzogen ist - dann würde ich ja quasi (einen sehr teueren) Kredit für die Betreute aufnehmen. Was passiert, wenn man so ein überzogenes Konto z.B. in ein P-Konto umwandelt, mit dem bestehenden Minus? Kontopfändungen gibt es keine und drohen auch nicht unmittelbar. Oder kann die Bank einfach das Minus "abkoppeln" und das Konto fortan als reines Guthabenkonto führen, welches man generell erst mal für Lastschriften sperrt? Die Betreute hat vielen Stellen Einzugsermächtigungen erteilt, die kann ich gar nicht so schnell alle aufspüren und widerrufen und für jede nicht ausgeführte Lastschrift berechnet die Bank 5 EUR Gebühren (ist ja jetzt leider rechtens). Noch ein schönes Wochenende wünscht Anni Geändert von Anni (20.03.2011 um 10:53 Uhr) |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Anni
Die 70,00 € GruSi müssen nicht zu wenig sein, wenn die Frau das haus besitzt. Wenn die Nebenkosten und Heizung nicht mehr als ca. 180,00 € ausmachen verbleiben ihr die üblichen 359,00 €. Die Gläubiger kannst du um Stundung bitten, weil ja bei GruSi sowieso nichts zu holen ist. Die Lastschriften sind so eine Sache: Wenn ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge besteht, kannst Du mit der Bank sprechen und einen Lastschriftenstopp vereinbaren. Manche Banken bieten das an, das keine Lastschriften mehr runtergehen. Einmalige Gebühr und gut - vor allem nicht jedes mal wieder... Ohne Einwilligungsvorbehalt geht das natürlich nicht (ohne Einverständnis der Betreuten). Zumindest kannst Du damit erst mal das nötigste Regeln, bis Du einen Gesamtüberblick über die Situation hast. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Anni ,
bezüglich der Kosten der Unterkunft sind 180,00 € in der Tat für ein Häuschen nicht wenig . Du solltest die Kosten allerdings mal nachrechnen. Die Hausnebenkosten wie Wasser, Grundsteuer , Abfall,Versicherung werden im übrigen meist per Lastschrift eingezogen. Solange die Kosten der Unterkunft gezahlt werden, gibt eigentlich keinen Grund diese Kosten zu zahlen. Soweit mir bekannt ist, kann die Bank eingehende Zahlungen, auch soweit sie pfändungsfrei sind, mit den eigenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kontoinhaber verrechnen. Einen Pfändungsschutz gibt es nicht . Du kannst entweder mit der Bank Kontakt aufnehmen , die Situation schildern und einen Vorschlag für die langfristige Rückführung des Überziehungszinses unterbreiten. Überprüfe , ob nicht vielleicht im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten der Bank eingeräumt ist. Sollte letzteres nicht der Fall sein, wäre zu überlegen , bei einer anderen Bank ein neues Konto zu eröffnen, auf das dann Rente und Grusi gehen . Fraglich , ob eine Rentenumleitung bis zum 1. Mai gelingt. Das "Problem" Deiner Betreuten ist das (Mit-) Eigentum am Haus . Hier ist eine Vermögensmasse vorhanden, in die die Gläubiger vollstrecken könnten . Du solltest Dir als erstes eine Übersicht über die Schulden verschaffen. In Hinblick auf eine mögliche Versteigerung und Verlust des Anwesens sollte sich Deine Betreute vielleicht auch überlegen, ob sie von ihrem eigentlich pfändungsfreien Regelsatz nicht doch kleine Beträge zur Schulden-tilgung verwendet. Sollten die Schulden höher sein, stellt sich vielleicht die Frage, ob der Sohn den Hausanteil übernimmt und als Gegenleistung die Schulden der Mutter übernimmt und ihr ein Wohnrecht am Haus einräumt. Ansonsten müsstest Du Dich informieren , wie lange ein Zwangsversteigerungsverfahren dauert . Wenn ersteinmal der Gerichtsvollzieher die Räumung androht oder durchführt , ist der Betreuten wohl ein Umzug in ein Heim leichter nahe zu bringen, da sie sonst obdachlos wird. schöne grüße f w u |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo und danke für die Antworten.
Habe mit der Bank gesprochen - man müsste den überzogenen Betrag umschichten (Kredit separat mit Tilgungsvereinbarung und daneben Girokonto auf Guthabenbasis), was einer Kreditaufnahme gleichstünde - hier bräuchte ich wohl auf jeden Fall eine Genehmigung. Eine generelle Sperre gegen Lastschriften geht angeblich nicht, auch wenn wie hier die Betreute einverstanden wäre. Was mir noch nicht ganz klar ist, auch wenn ich bisher immer davon ausgehe: Die Witwenrente (= unpfändbare Sozialleistung) plus Wohngeld (nicht GruSi, wie ich jetzt weiß) geht ja auf das überzogene Konto ein und muss ja m.E. von der Bank ausgezahlt werden - kann ich dann genehmigungsfrei über diesen Betrag verfügen (Überweisungen tätigen) oder nicht? Oder brauche ich erst dann eine Genehmigung, wenn ich mehr als die Rente bzw. ergänzende Sozialleistungen beanspruche? Das Ganze spielt sich ja immer´ausschließlich "im Minus" des Kontos ab, das heißt, wenn ich etwas von der Rente überweise, wird das Minus wieder größer. Ich stehe da gerade etwas auf der Leitung... Wenn ich über die Rente trotz des Minus auf dem Konto ohne Genhemigung per Überweisungen verfügen könnte, hätte ich der bank gegenüber natürlich einen besseren Standpunkt. Viele Grüße, Anni |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
habe ganz interessiert mitgelesn denn ich habe gerade sowas ähnliches am Laufen. Die Idee mit der Umschuldung halte ich für schlecht, wovon sollte die Tilgung bedient werden bei den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln? Abgesehen von einer zunächst rein rechnerischen Zinsersparniss bietet diese Umschuldung für die Betreute keine wirkliche Lösung. Ein bereits bestehender und genutzter Dispokredit kann im Nachhinein vom Betreuungsgericht nicht genehmigt werden. Die weitere Nutzung muss auch nicht genehmigt werden da ja schliesslich Mittel zur Lebenshaltung zur Verfügung stehen müssen. Es sollte allerdings versucht werde eine Rückführung zu erreichen. Wenn es nicht geht, geht es nicht. Eine neue Kredtaufnahme wäre allerdings gerichtlich genehmigungspflichtig. Für den laufenden Monat bleibt wohl nur Bibbern und Zagen aber für nächsten Monat würde ich eine neues Konto eröffnen, bei einer anderen Bank. rente und Grusi oder Wohngeld umleiten damit zunächst gewirtschaftet werden kann. Das ist zwar äusserst unschön für die Bank aber wohl leider nicht zu ändern. Vorrang haben Miete, Strom und Lebenshaltung. Vielleicht besteht die Möglichkeit die Haushälfte der Mutter an den Sohn zu verkaufen? Das Haus scheint auf Dauer nicht haltbar, sondern eher die Funktion eines permaneneten "Leck" zu besitzen. Aber auch dazu haben fwu und Imre ja schon alles gesagt. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Michaela,
besagter Sohn und Miteigentümer des Hauses hat bis vor etwa einem Jahr mit in dem Haus gewohnt. Damals hatte er wohl eine Vollmacht für Mutters Sparbuch und hat nicht nur Geld für seine Mutter abgehoben, sondern gleich auch immer größere Beträge für sich selbst, bis das Sparbuch leer war, dann zog er aus. Die Mutter hofft aber immer noch, dass der Sohn, an dem sie sehr hängt, wieder bei ihr einzieht. Ich habe wenig Hoffnung, dass dieser Sohn die Haushälfte abkauft, ich habe ihn noch nicht kontaktieren können. Grüße, Anni |
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