Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe hauptberuflich eine Betreuung übernommen, die zuvor einige Jahre ehrenamtlich geführt wurde. Die Dame lebt noch zuhause ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 23
|
Hallo zusammen,
ich habe hauptberuflich eine Betreuung übernommen, die zuvor einige Jahre ehrenamtlich geführt wurde. Die Dame lebt noch zuhause und ist mittellos. Welcher Stundensatz kann hier abgerechnet werden? Gruß Bianca |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo,
ganz einfach: Siehe VBVG §5. Wobei die anderen Paragraphen auch interessant sind für einen Berufsbetreuer. Gruß Heiner |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Hallo Bianca,
also die Höhe deines Stundensatzes richtet sich nach deiner Qualifikation. ![]() Ansonsten ergänzend zu Heiners Tip siehe : VBVG-Rechtsprechung ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo zusammen,
sorry, aber meinen kleinen Unmut muss ich jetzt mal loswerden. Wieso, oder warum übernimmt man eine Arbeit wenn man nicht weiss wie diese bezahlt wird? Ich will Dir Bianca damit wirklich nicht persönlich auf die Füsse treten aber sags jetzt hier stellvertretend für vielen ähnliche Anfragen auch nochmal:Als Berufsbetreuer trägt man eine hohe Verantwortung für viele Lebensbereiche anderer Menschen, wie kann man diese verantwortungsvolle Funktion ausüben wenn man nicht mal in der Lage scheint für sich selbst primär diese Verantwortung zu tragen? Teilweise wundert mich das schlechte Bild was die Öffentlichkeit von Berufsbetreuern hat wirklich nicht. Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
|
Hallo Michaela,
was denkst Du weshalb ich nur die Gesetzesangabe angegeben habe. Du hast meine volle Zustimmung. Gruß Heiner |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo,
eben - eigentlich sollte man schon davon ausgehen, dass ein Berufsbetreuer - vor Aufnahme seiner Tätigkeit - weiß, was bzw. wieviel er in Rechnung stellen darf bzw. die betr. Rechtsgrundlagen oder Tabellen kennen. Aber vielleicht bezieht sich die Frage der Kollegin auf die Modalitäten bei einem Betreuerwechsel vom Ehrenamt hin zur Berufsbetreuung. Dann wäre die Sachlage in der Tat nicht so eindeutig. Grundsätzlich wird da ja die ehrenamtliche Betreuung vergütungsmäßig für die Berufsbetreuung mitgerechnet, was eine reduzierte (Anfangs-)Vergütung für d. Berufsbetreuer bedeutet. Allerdings gibt es da auch "vernünftige Auffassungen" einzelner Gerichte, die - beim Vorliegen bestimmer Voraussetzungen - den Berufsbetreuern erlauben, wie zu Betreuungsbeginn abzurechnen; siehe hierzu den o.g. Link von agw und z.B.: http://www.skm-bistum-trier.de/fachinfo/3w3-06.pdf mfg Geändert von carlos (22.03.2011 um 14:45 Uhr) |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
|
Vielleicht ging es hier nicht um die Höhe der Stundensätze, sondern um die Zahl der Stunden, also einfach um die Frage, ob die ehrenamtliche Zeit mitgerechnet wird oder ob ab dem Zeitpunkt der Berufsbetreuung die erhöhten Stundensätze der ersten Monate bewilligt werden.
Falls dies die Frage war, ist dazu zu sagen, dass die ehrenamtliche Zeit mitgerechnet wird. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich also nach der Qualifikation. Für vermögenslose Person, die nicht im Heim leben, werden ab dem 2. Betreuungsjahr 3,5 Stunden monatlich vergütet.
__________________
Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo zusammen,
die Regelung dass bei einem Betreuerwechsel praktisch von "vorne ab" gerechnet wird gilt nur wenn der Vorbetreuer als ungeeignet entlassen werden musste. (ist in dem Urteil auch nach zu lesen) Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#9 | ||
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Zitat:
Bei den Betreuungen, die mir bisher von Ehrenamtlichen übertragen wurden (mussten), erwiesen sich diese eben - mehr oder weniger - als ungeeignet bzw. überfordert. Ich habe es bisher aber noch nicht "gewagt", diesbezüglich eine "von Anfang an Vergütung- Vergütung" zu beantragen. ![]() Und mal ehrlich: Ungeachtet dessen, dass die meisten Ehrenamtler eine unheimlich engagierte und bewundernswerte Arbeit leisten , stellen sich doch viele notgedrungene Abgaben faktisch als Betreuungen von Anfang an dar.Interessant dürften dabei auch diese aus dem o.g. Link ersichtlichen Beschlüsse sein: Zitat:
carlos |
||
|
|
|
|
|
#10 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo Carlos,
die Ungeeignetheit müsste dazu explizit im Beschluss festgehalten sein, dann sollte es wohl gehen. Aber es wird wohl nur in den ganz seltenen Fällen dann tatsächlich dort auch stehen- ebenfalls ne leidvolle Erfahrung von mir. Viele Grüsse. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|