Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale in der Steuererklärung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
jedes Jahr bin ich wieder unschlüssig, wie und wo ich die Aufwandspauschale für ehrenamtich geführte Betreuungen in der Steuererklärung ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
jedes Jahr bin ich wieder unschlüssig, wie und wo ich die Aufwandspauschale für ehrenamtich geführte Betreuungen in der Steuererklärung angebe. Für 2010 soll ja nun eine neue Steuererklärungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer gelten. Bleibt da nun die gesamte Aufwandsentschädigung steuerfrei, oder wie ist das zu verstehen? Bzw. spielt der Ehrenamtsfreibetrag da auch noch eine Rolle? Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. LG Helga |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo Helga,
spät kommt eine Antwort - aber sie kommt. Einzutragen sind Aufwandspauschalen in der Anl. N Zeile 24 der Steuererklärung. Steuerfrei sind nach §3 Nr. 26 EStG € 2.100,-. Ja, eaBs bekommen jetzt die "Übungsleiterpauschale". ![]() Grüsse inne-huhn |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo Imre,
Zitat aus bt-prax Nov.10: Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer erhöht In seiner Sitzung am 26. November 2010 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt, das vom Bundestag im Oktober beschlossen wurde. Das Gesetz bringt u.a. Änderungen des Einkommenssteuergesetzes mit sich. Nach der ab Januar 2011 geltenden Fassung wird die Vergütung für ehrenamtliche Betreuer, Pfleger und Vormünder zukünftig bis zu einem Betrag von 2100,- € jährlich steuerfrei gestellt. Der Joke war eigentlich nur die Begrifflichkeit "Trainerpauschale" auf eaBs anzuwenden und nicht der Inhalt. Gruß inne-huhn |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Inne-Huhn
Den Joke mit der Trainerpauschale habe ich auch verstanden und finde ihn gut. Das mit der Höhersetzung derPauschale war an mir vorbeigegangen (hab ja nicht so viel damit zu tun bei meinen Vergütungsanträgen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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