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Aufwandspauschale in der Steuererklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale in der Steuererklärung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, jedes Jahr bin ich wieder unschlüssig, wie und wo ich die Aufwandspauschale für ehrenamtich geführte Betreuungen in der Steuererklärung ...


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Alt 22.03.2011, 14:15   #1
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Registriert seit: 17.02.2011
Beiträge: 4
Standard Aufwandspauschale in der Steuererklärung

Hallo,

jedes Jahr bin ich wieder unschlüssig, wie und wo ich die Aufwandspauschale für ehrenamtich geführte Betreuungen in der Steuererklärung angebe. Für 2010 soll ja nun eine neue Steuererklärungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer gelten. Bleibt da nun die gesamte Aufwandsentschädigung steuerfrei, oder wie ist das zu verstehen? Bzw. spielt der Ehrenamtsfreibetrag da auch noch eine Rolle?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG Helga
Helga ist offline  
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Alt 26.03.2011, 15:47   #2
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 123
Standard

Hallo Helga,

spät kommt eine Antwort - aber sie kommt. Einzutragen sind Aufwandspauschalen in der Anl. N Zeile 24 der Steuererklärung. Steuerfrei sind nach §3 Nr. 26 EStG € 2.100,-.
Ja, eaBs bekommen jetzt die "Übungsleiterpauschale".

Grüsse
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 26.03.2011, 21:52   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Moin

Zitat:
Zitat von inne-huhn Beitrag anzeigen
Hallo Helga,

spät kommt eine Antwort - aber sie kommt. Einzutragen sind Aufwandspauschalen in der Anl. N Zeile 24 der Steuererklärung. Steuerfrei sind nach §3 Nr. 26 EStG € 2.100,-.
Ja, eaBs bekommen jetzt die "Übungsleiterpauschale".

Grüsse
inne-huhn
Spaß beiseite, das ist immerhin ein Fortschritt, wenn das so sein sollte. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass aber der zweiten ehrenamtlichen Betreuung die Aufwandspauschale versteuert werden muss. Das war die beste Werbung für berufliche Betreuung...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.03.2011, 18:34   #4
Forums-Geselle
 
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Hallo Imre,
Zitat aus bt-prax Nov.10:
Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer erhöht
In seiner Sitzung am 26. November 2010 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt, das vom Bundestag im Oktober beschlossen wurde. Das Gesetz bringt u.a. Änderungen des Einkommenssteuergesetzes mit sich.
Nach der ab Januar 2011 geltenden Fassung wird die Vergütung für ehrenamtliche Betreuer, Pfleger und Vormünder zukünftig bis zu einem Betrag von 2100,- € jährlich steuerfrei gestellt.

Der Joke war eigentlich nur die Begrifflichkeit "Trainerpauschale" auf eaBs anzuwenden und nicht der Inhalt.

Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 29.03.2011, 18:23   #5
Admin
 
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Beiträge: 1,590
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Moin Inne-Huhn

Den Joke mit der Trainerpauschale habe ich auch verstanden und finde ihn gut. Das mit der Höhersetzung derPauschale war an mir vorbeigegangen (hab ja nicht so viel damit zu tun bei meinen Vergütungsanträgen...)

MfG

Imre
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