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Betreuer aus Berlin bitte schauen - Ablauf von Beschluss

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer aus Berlin bitte schauen - Ablauf von Beschluss im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe mal eine Frage speziell an Betreuer aus Berlin: Ich habe ein Betreuung hier in Niedersachsen übernommen, lt. ...


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Alt 25.03.2011, 14:31   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Niedersachen
Beiträge: 40
Standard Betreuer aus Berlin bitte schauen - Ablauf von Beschluss

Hallo,
ich habe mal eine Frage speziell an Betreuer aus Berlin:

Ich habe ein Betreuung hier in Niedersachsen übernommen, lt. unserem 1. Beschluss hier wurde der bisherige Betreuer entlassen, statt dessen ich eingesetzt.
Die Betreute ist letztes Jahr im August von Berlin Pankow hier nach Niedersachsen gezogen. Sie meinte, die Betreuung in Berlin sei im Januar 10 ausgelaufen.
Dann habe ich in den Gerichtsakten geblättert und es ist so, der letzte Beschluss vom AG Berlin Mitte heißt:
Die Betreuung wird verlängert [...] Sie ist befristet bis zum 08.01.10.
Also hat sie theoretisch seit Januar 10 keinen Betreuer mehr.

Unser Amtsgericht hier hat das nun geprüft und den Beschluss geändert dahingehend, dass die Betreuung nicht verlängert, sondern neu eingereichtet wird.
Die Richterin hat mich angerufen und gemeint, dass das hier jedenfalls überhaupt nicht üblich ist, bei langfristigen Betreuungen einen befristeten Beschluss zu machen, sondern eben die allgemeine Überprüfungsfrist und wenn diese abläuft, dann ist ja nicht die Betreuung auch automatisch vorbei, sondern erst mit Aufhebungsbeschluss.

Die Betreute hat sich von Februar bis August 10 nicht beim JobCenter in Berlin weiter angemeldet. Nun hat sie Schulden bei der Krankenkasse, dem Vermieter und Leistungen hat sie auch nicht bekommen.

Die Frage an Euch Berliner ist: Hat das AG Berlin den Beschluss quasi verbockt und dürfte der gar nicht so gewesen sein oder ist das bei Euch tatsächlich so, dass langfristige Betreuung auch zeitlich befristet werden?

Die Idee dahinter ist die, ob, wenn das AG hier einen Fehler gemacht und die Betreuung rechtlich gar nicht befristet hätte sein dürfen, wir wegen der JobCenter-Sache Regressansprüche stellen können.

Liebe Grüße
silencer
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