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Haftungsübertragung der Bank bei Onlinebanking

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsübertragung der Bank bei Onlinebanking im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Gemeinde, ich habe jetzt mal wieder mit einer Sparkasse zu tun, die dem Betreuer das OnlineBanking nur genehmigt, wenn ...


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Alt 26.03.2011, 05:39   #1
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard Haftungsübertragung der Bank bei Onlinebanking

Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt mal wieder mit einer Sparkasse zu tun, die dem Betreuer das OnlineBanking nur genehmigt, wenn der Betreuer sie fast vollständig aus der Haftung lässt. Unterschreibt er die Haftungserklärung nicht, erhält er kein Online Banking.

In der Erklärung begründet die Bank diese Haftungsübertragung damit, dass Sie sich bei jeder Verfügung den Betreuerausweis vorlegen lassen muss, was beim Online Banking ja nicht möglich wäre. Es wird geschrieben, die Bank hätte das Recht und die Pflicht zu prüfen.

Ich bin mir noch nicht ganz schlüssig wie ich weitermache, habe das Haftungsrisiko jetzt erst mal übernommen, um eine Kopie der Vereinbarung zu erhalten und effizient arbeiten zu können.

Fakt ist, die Bank hat das Recht den Betreuerausweis einmal bei der Bevollmächtigung im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt zu bekommen. Darüber hinaus sind ihr keine weiteren Rechte gegeben.
Der Kunde wird also, möglicherweise ja sogar bewußt falsch informiert, um ihn zu zwingen, die Haftung der Bank zu übernehmen.

Sehe ich das so richtig ?

Hätte gerne die Einschätzung von Euch. Die Rechtsschutz versicherung hat leider Vertragsrecht ausgeschlossen, so dass ich auf der sicheren Seite sein will bevor ich Schritte einleite.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 26.03.2011, 05:50   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Helmut,

schau mal ob das Dir weiterhilft:
Beschluss des XI.*Zivilsenats vom*30.3.2010 -*XI*ZR*184/09*-

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.03.2011, 06:17   #3
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo Michaela,
der Beschluss war mir bekannt, trotzdem vielen Dank.
Spätestens seit März 2010 sollte Fachleuten doch nun klar sein, dass die Vorlage des Betreuerausweises kein ständiges Recht der Bank ist. M.E. wird der Kunde bewußt falsch informiert, um diesem ein Risiko zu übertragen, welches man sich von dem Kunden auch noch gut bezahlen lässt. Ich Frage mich die Ganze Zeit ist das Vielleicht schon Betrug, vorsätzliche Falschinformation oder was ist das?
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 26.03.2011, 06:41   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo,

ich denke das ist die all um sich greifende Bequemlichkeit

Aber warum hast Du trozdem unterschrieben? In der RUB hatten wir dasselbe Thema neulich. Herr Deinert, Fröschle usw. hatten dringend vom Unterschreiben abgeraten. Frag mich jetzt aber nicht nach den zahlosen Begründungen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.03.2011, 07:39   #5
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo,

ich denke das ist die all um sich greifende Bequemlichkeit
Gruss Michaela
Hallo Michaela, dass mit der Bequemlichkeit habe ich nicht verstanden.
Hätte ich nicht unterschrieben, hätte ich nicht die Möglichkeit effizient zu arbeiten, ich bin also durch VBVG genötigt.
Ich hätte auch nichts klären können, so habe ich eine Kopie der Vereinbarung und kann die Sache an die Öffentlichkeit bringen. Nur Reden und Diskutieren bringt leider reichlich wenig.
Die RUB lese ich schon lange nicht mehr, da die Fülle an mails, ziemlich unsortiert bei mir angekommen ist und ich nicht die Zeit habe durch lesen zu selektieren.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 26.03.2011, 07:52   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Helmut,

mit der Bequemlichkeit meinte ich nicht Dich, sondern das war meine Antwort auf Deine Frage warum die Bank sich so verhält.

Es gibt allenthaben die starke Tendenz alle Risiken und Verantwortng - am liebsten auf Betreuer- abzuwälzen.

Meine ganz persönliche Meinung zum unterschreiben wäre die: bevor ich etwas unterschreibe was mich evtl. um Haus und Hof bringen könnte, würde ich eher einen Bankenwechsel in Betracht gezogen haben. Schau mal über die Suchfunktion hier nach, das findet sich noch einiges zu diesem Thema.

Meine Risiokofreudigkeit ist mit der Anzahl der Jahre meiner Berufstätigkeit aber auch stark gesunken.

Gruss Michaela
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Alt 26.03.2011, 09:05   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
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Ort: Dorsten
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von REM Beitrag anzeigen
Die RUB lese ich schon lange nicht mehr, da die Fülle an mails, ziemlich unsortiert bei mir angekommen ist und ich nicht die Zeit habe durch lesen zu selektieren.
wer soll die denn bei der RUB sortieren?
Bei einem guten eMail-Client oder einem guten NewsReader übernimmt das dieser selbst. Dann gibt es einen Betreff zu sehen und darunter liegen alle Mails zu diesem Betreff. Das funktioniert so lange, bis wieder jemand meint, den Betreff durch Einfügen von Leerzeichen oder anderem Unsinn, verändern zu müssen, - was speziell bei der hier zitierten ML häufig passiert.
bedauert
Gerd
--
GerdK ist offline  
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Alt 26.03.2011, 09:10   #8
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von GerdK
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Dorsten
Beiträge: 40
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Zitat:
Zitat von REM Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt mal wieder mit einer Sparkasse zu tun, die dem Betreuer das OnlineBanking nur genehmigt, wenn der Betreuer sie fast vollständig aus der Haftung lässt. Unterschreibt er die Haftungserklärung nicht, erhält er kein Online Banking.
Das ist die richtige Stelle für dieses Problem:
www.sparkasse.de: Die Schlichtungsstelle

meint
Gerd
--
GerdK ist offline  
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Alt 26.03.2011, 19:19   #9
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von GerdK Beitrag anzeigen
Das ist die richtige Stelle für dieses Problem:
www.sparkasse.de: Die Schlichtungsstelle
Gerd
--
Danke Gerd,
den Hinweis hatte ich noch nicht und er wird verwandt.
Ich melde mich damit aus dem Funkkreis ab.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 26.03.2011, 21:32   #10
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo R.E.M.

Das selbe Drama gab es bei der Sparkasse in meinem Revier auch. Wir haben uns als Betreuer in der Region zusammengetan und die Dinger gemeinsam nicht unterschrieben. Grundsätzlich nicht.
Es hat etwas gedauert und die Bank war damit einverstanden, dass der Absatz in dem die Verantwortlichkeiten auf die Betreuer abgeschoben werden sollten einfach gestrichen wurde.
Dass ich mich verpflichte immer und umgehend Bescheid zu sagen, wenn sich betreuungsrechtlich etwas für die Bank relevantes ändert, ist ok und mache ich sowieso.
Diese Sache haben sich die Sparkassejuristen auf Bundesebene einfallen lassen. Als Bankjuristen haben sie vielleicht Ahnung von Geld, aber nicht vom Betreuungsrecht. In dieser Region ist auch die Bequemlichkeit anzusiedeln, die Michaela angesprochen hat: Warum jedes mal den Originalausweis zeigen lassen - ist ja auch Arbeit für die Bankangestellten selber - wenn man einfach alle Verantwortlichkeiten auf die Betreuer abwälzen kann. Und das sogar soweit, dass wir die Weihnachtsfeier des Bankvorstandes im Swinger-Club bezahlen müßten, wenn sie es darauf ankommen lassen wollten...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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