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Eilt! Unterbringung bei Eigengefährdung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eilt! Unterbringung bei Eigengefährdung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
75jähriger Betreuter für den ich u.a. Aufenthalbestimmungsrecht habe,ist im Pflegeheim untergebracht aufgrund Demenz. Nun bekomme ich Anruf v. Pflegeheim, dass ...


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Alt 26.03.2011, 10:22   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
Standard Eilt! Unterbringung bei Eigengefährdung

75jähriger Betreuter für den ich u.a. Aufenthalbestimmungsrecht habe,ist im Pflegeheim untergebracht aufgrund Demenz.
Nun bekomme ich Anruf v. Pflegeheim, dass sich die Situation
seit gestern erheblich verschlechtert hat und der Betreute in der Nacht außerhalb des Pflegeheims gewesen ist. Nur durch Glück ist ihm dabei nichts passiert.
Wegen dieser augenscheinlichen Selbstgefährdung steht wohl die Unterbringung einer geschl. Abteilung an. Das Pflegeheim verfügt nicht über eine solche und kann auch in der NAcht nicht auf ihn aufpassen.
Wie ist denn nun zu verfahren ?
RA MO ist offline  
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Alt 26.03.2011, 11:50   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo RAMO,

Du solltest vielleicht das Pflegeheim in die Pflicht nehmen wenigstens jetzt am WE besser aufzupassen. Bei der Sachlage sollte das machbar sein.

Ansonsten bleibt Dir nur ein ärztliches Attest einzuholen dass er sich erheblich eigengefährdet und am Gericht sofort den Antrag auf eine Unterbringung wegen Eigenfährdung stellen. Heute ist es wohl für den Notrichter schon zu spät aber morgen könnte er sich damit befassen.

Wenn Du ganz Schlimmes befürchtest dann kannst Du die Unterbringung auf deine wohlüberlegte Verantwortung wegen Gefahr im Verzug jetzt schon veranlassen, das hängt dann von der tatsächlichen Sachlage ab.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.03.2011, 13:06   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von RA MO Beitrag anzeigen
75jähriger Betreuter für den ich u.a. Aufenthalbestimmungsrecht habe,ist im Pflegeheim untergebracht aufgrund Demenz.
Nun bekomme ich Anruf v. Pflegeheim, dass sich die Situation
seit gestern erheblich verschlechtert hat und der Betreute in der Nacht außerhalb des Pflegeheims gewesen ist. Nur durch Glück ist ihm dabei nichts passiert.
Wegen dieser augenscheinlichen Selbstgefährdung steht wohl die Unterbringung einer geschl. Abteilung an. Das Pflegeheim verfügt nicht über eine solche und kann auch in der NAcht nicht auf ihn aufpassen.
Wie ist denn nun zu verfahren ?
Ich finde es erschreckend, dass ein Betreuer einen Betreuten nach dem ersten Ausbüchsen "geschlossen" unterbringen will.
Es sollte doch eine "Weglauftendenz" bestehen.
Ich glaube, kein Richter unterschreibt sofort einen Unterbringungsbeschluss, wenn ein 75jähriger einen kleinen Nachtausflug unternimmt.
Es gibt nicht nur "geschlossene", sondern auch "beschützte" Bereiche in Pflegeheime.
Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 26.03.2011, 14:01   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 11
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Zitat:
Zitat von thomzim Beitrag anzeigen
Ich finde es erschreckend, dass ein Betreuer einen Betreuten nach dem ersten Ausbüchsen "geschlossen" unterbringen will.

Gruß
thomzim
DEr Meinng bin ich auch. Erschreckend auch vom Heim diesen Vorschlag nach einmaligem Weglaufen zu machen. Was soll das bringen ? Doch nur, daß der Mann erst recht verwirrt wird und gar nicht weiß was los ist.

Warum kann das Personal nachts nicht aufpassen ?

Wenn ich sowas höre bekomme ich Wut. Wer unbequem ist wird abgeschoben.

LG Jana
Edelweiss ist offline  
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Alt 26.03.2011, 14:40   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,

ganz so abwegig ist die Idee mit der Unterbringung dann doch nicht.
Es herrschen zur Zeit nachts vereinzelt Minusgrade- für einen alten und evtl. schwächlichen Menschen reicht das zum Sterben.
Und dann?
Klar wäre zunächst das Heim soweit möglich erst mal in die Pflicht zu nehmen, aber wenn durch die Demenz der Punkt ausgereizt ist? Das Heim darf auch mit Gewalt keinen festhalten sondern müsste ebenfalls die Polizei rufen.

Ich hatte auch jemanden der knapp 10 Tage lang täglich weggelaufen ist (allerdings im Sommer), eine andere Möglichkeit wie die geschlossene Unterbringung gab es letztendlich nicht.

Gruss Michaela

PS: Rotschrift ist übrigens den Admins vorbehalten- irgendwas muss uns ja bleiben hier
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.03.2011, 16:19   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Danke für die Antworten.

Um die Empörung hier etwas abzukühlen sei noch angemerkt, dass hier das Heim nachts leider keine Möglichkeit sieht den Mann mit Sicherheit an seinen "Ausflügen" zu hindern. Ein Absprerren der Notausgänge verbietet sich und bei seinem letzten Ausflug ist er nur mit Glück durch Dritte wieder zurückgebracht worden und hatte Abschürfungen, blaue Flecke etc. Aus diesem Grunde ist hier doch erlaubterweise eine Abwägung anzustellen zwischen dem berechtigten Anliegen seine Freiheit zu gewährleisten und seiner Gefährdung durch seine unbeaufsichtbaren nächtlichen Ausflüge, die bislang noch gut ausgingen.Es geht hier nicht um die Bequemlichkeit der Beteilgten das Problem so schnell wie möglich zu lösen; doch gerade am Wochenende gestaltet sich da Ganze besonders heikel.
RA MO ist offline  
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Alt 26.03.2011, 18:26   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 11
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Seht es doch mal aus Sicht der Angehoerigen. Wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr einen Angehörigen im Heim habt und bekommt einen Anruf, daß dieser in die geschlossene Psychiatrie soll. Horror !
Besser wäre es den Angehörigen im Vorfeld zu sagen, daß sie eben weglaufgefährdete Bewohner nicht aufnehmen können, dann weiß man woran man ist und kann einen anderen geeigneteren Platz suchen.
Aber erst sagen es sei alles kein Problem und dann mit geschlossener Psychiatrie drohen oder der Bewohner "muss Medikamente bekommen, damit er endlich ruhig ist !! ", sowie es im Moment bei uns der Fall ist ist nicht in Ordnung.

Ich weiß nicht wieviel % der Demenzkranken weglaufgefährdet sind. Wenn die alle geschossen untergebracht werden sollen, wo sollen diese denn hin ?

Wir haben hier im KH eine Gerontopsychiatrie, geschlossen, klingt viel besser in meinen Ohren als geschlossene Psychiatrie. Jeder vom Personal hat einen Schlüssel und kann Besucher rauslassen, oder auch Patienten die raus dürfen. Die Station ist sehr schön, hell, freundlich, großzügig, tolles Personal. Leider ist sie sehr gefragt und somit ist man daran interessiert, daß die Patienten so schnell wie möglich entlassen werden. Und dann eben aus Zeitmangel und Mangel an geeigneten Plätzen auch in ein Heim welches für den Patienten überhaupt nicht geeignet ist.

Meiner Meinung nach wäre es besser spezielle Dementenbereiche so zu sichern, daß sie von den Bewohnern nicht unbemerkt verlassen werden können. Sei es mit Trickschlössern oder Alarmanlagen. Ich hätte damit als Angehöriger kein Problem, schließlich möchte ich ja, daß mein Angehöriger sicher ist.
Ich habe schon Verständnis dafür, daß 3 Pfleger nicht auf 30 Bewohner gleichzeitig aufpassen können, und nachts ist ja noch weniger Personal da.

Was ist den besser für den Bewohner, Sedierung, Fixierung oder eine abgeschossene Tür ?

Aber das Problem werden wir nicht lösen, hier sind andere Stellen gefragt.
Dieser §1906 ist schön und gut, aber es sollte eine Lösung zwischen geschlossener Psychiatrie ( sorry, dieser Begriff verursacht bei mir Übelkeit, hat sowas von, grau, kalt, machtlos, irre ) und chemischer Fixierung geben.

Meine Bitte, denkt auch einen kurzen Moment an die Angehörigen. Es ist so schon schwer mit der Erkrankung und der Situation Angehöriger im Heim umzugehen.

LG Jana
Edelweiss ist offline  
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Alt 26.03.2011, 19:09   #8
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Hallo Edelweiss,

niemand hat hier einem Heim das Wort geredet welches sich aus der Verantwortung stiehlt.

Sicher sind nicht alle Demenzkranke per se weglaufgefährdet, aber der eine oder andere ist sicher darunter. Bevor jemand erfriert oder sich sonstige Verletzungen zuzieht bleibt nichts anderes zu seinem eigenen Schutz übrig.
Deine Schilderungen der Psychiatrie, grau kalt und irre, kann ich ebenfalls in den Bereich der Fabel verweisen, die Zustände von "Einer flog über`s Kuckucksnest" haben sich zum Glück deutlich gebessert.
Wobei es natürlich immer und überall noch Verbesserungen geben könnte.

Ich denke alle Kollegen haben Verständnis für Nöte der Angehörigen bei einigen Entscheidungen die sie treffen müssen, aber im Vordergrund steht nun mal der Schutz des Betreuten.

Gruss Michaela
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Alt 26.03.2011, 21:14   #9
Einsteiger
 
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Hallo Michaela,

ich habe inzwschen gelesen, daß RA Mo Berufsbetreuer ist. Da sieht man sicher einiges nicht so emotional.

Kann sein ich habe so heftig reagiert weil wir im Moment eben genau dieses Problem haben, und das tut einfach nur verdammt weh.
Wobei es dabei nicht mal um weglaufen geht. Nur darum, daß mein Schwiegervater nachts "nur" von 19:00 - 3:00 schläft, und dann den Gang hin und her läuft.

Und der Ausdruck " geschlossene Psychiatrie" stammt von der PDL dieses Heims. Bei mir ist es immer noch eine Gerontopsychiatrie, ist wohl falsch rübergekommen, aber dieser Ausdruck spukt mir seit Montag im Kopf rum.

Was die geschlossen Einrichtung, beschützender Bereich angeht, wie viele davon gibt es denn ? Auf jeden Fall nicht genug.

Natürlich ist es wichtig, daß Bewohner sicher untergebracht sind. Ich sehe das auch nicht als Freiheitsbeschränkung. Hatte ich ja schon gesagt. s.u.

Meiner Meinung nach wäre es besser spezielle Dementenbereiche so zu sichern, daß sie von den Bewohnern nicht unbemerkt verlassen werden können. Sei es mit Trickschlössern oder Alarmanlagen. Ich hätte damit als Angehöriger kein Problem, schließlich möchte ich ja, daß mein Angehöriger sicher ist.
Ich habe schon Verständnis dafür, daß 3 Pfleger nicht auf 30 Bewohner gleichzeitig aufpassen können, und nachts ist ja noch weniger Personal da.
Was ist den besser für den Bewohner, Sedierung, Fixierung oder eine abgeschossene Tür ?

LG
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Alt 27.03.2011, 06:54   #10
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Hallo Edelweiss,

da liegt ein weiteres Missverständnis im Raum,wir reden von wohl von zwei verschiedenen Dingen.

RAMO hat die Akutsituation, dass jemand ständig aus dem Heim zu entweichen schein. Mit dem Wort Unterbringung hat er einen kurzen Aufenthalt (Dauer bis zu 6 Wochen) auf der Akutstation einer Psychiatrie richtig beschrieben. Es ging wohl nur um das Abklingen der Akutphase und Zeit für dauerhafte Lösungen.

Du aber redest vom Wohnen und Leben als Demenzkranker im Alltag.

Gruss Michaela
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