Dies ist ein Beitrag zum Thema Schadensersatz? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe nach langen Kampf die Betreunug für meine Mutter bekommen,nachdem mit der alten Betreuerin keinerlei absprachen getroffen werden konnten.Nun ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2011
Beiträge: 3
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Ich habe nach langen Kampf die Betreunug für meine Mutter bekommen,nachdem mit der alten Betreuerin keinerlei absprachen getroffen werden konnten.Nun habe ich die Unterlagen erhalten und gesehen das diese Frau zwar Ratenzahlungen und ähnliches vereinbart aber diese nicht bedient hat!So das auch schon Kündigungen ausgesprochen wurden!Desweiteren hat Sie eigenmächtig die Sterbegeldversicherung meiner Mutter gekündigt!Kann man diese Frau auf Schadensersatz verklagen?
Gruß Lody |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Lody
Bevor Du mit einerKlage loslegst solltest Du geprüft haben, was und warum die Vorbetreuerin alles getan bzw. nicht getan hat. Das Auflösen der Sterbegeldversicherung bedarf möglicherweise einer gerichtlichen Genehmigung, wenn die Mutter es nicht selbst getan hat. also im Gericht nachfragen bzw. in der Gerichtsakte nachsehen, ob eine Genehmigung beantragt und erteilt wurde. Bei den Vertragsgeschichten solltest du prüfen, um was für Verträge es geht, und auch ob die Betreuerin die Ratenvereinbarungen abgemacht hat - oder ggf. die Mutter. Wenn die Betreuerin das getan hat kann sie Ärger bekommen, wenn sie es wider besseren Wissens bzgl. der Vermögensverhältnisse vorgenommen hat. Ist aber nicht unbedingt leicht nachzuweisen, weil sich Vermögensverhältnisse ändern können und Zahlungsvereinbarungen deshalb nicht mehr halten lassen. und: nix überstürzen, das macht sonst nur unnötige Mehrarbeit und Stress. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2011
Beiträge: 3
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Ich weiß um welche verträge es sich handelt und bei Gericht wurde keine Genehmigung eingeholt.Die Rechtspflegerin sagte mir auch das es ein schweres versäumnis dieser Frau war und wir gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen können!
gruß Lody |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Lody
Such dir einen Anwalt und dann mal los. Viel Glück Imre
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