Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

brauche hilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema brauche hilfe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, bin neu hier im Forum und angehende Betreuerin. Bin grad mit meinem ersten Fall beschäftigt und weiß echt nicht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.03.2011, 19:06   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard brauche hilfe

hallo,
bin neu hier im Forum und angehende Betreuerin. Bin grad mit meinem ersten Fall beschäftigt und weiß echt nicht was ich mit ihr alles machen soll. habe den aufgabenkreis vertetung gegenüber ämter und behörden.mehr wollte sie erst einmal nicht. sie bezieht eine witwenrente und den rest über SGBII. Kind wurde ihr weggenommen und lebt in einer wohneinrichtung. sie darf es besuchen, macht sie wohl nicht regelmäßig. möchte es aber wieder haben. im gutachten steht sie sei alkoholikerin, streitet sie aber ab. bei mir war sie bisher immer nüchtern. um für ihre spätere rente keine fehlzeiten zu haben, muss sie nachweise für 1978 und 1979 erbringen. sie wünscht dass ich sie zu den ämtern begleite, allerdings soll ich sie mit dem auto abholen, weil sie alleine nicht mehr rauss kann. sie habe angst ohnmächtig zu werden. sie hat etliche schulden, 2009 fand eine intensivberatung schuldenberatung statt um sie in die insolvenz zu bringen. dort ist sie weil sie probleme hatte dann einfach nicht mehr hin.ich bin bisher tätig geworden indem ich:
das jobcenter, Rentenversicherung Bund ( Witwenrente), Rentenversicherung Westfalen, Jungendamt und Jugendhilfe über die Betreuung schriftlich informiert habe. Wegen den Fehlzeiten habe ich die Krankenkasse angeschrieben mit der Bitte um Überprüfung und Nachweise für die Rente. Habe Kontakt mit der damaligen Schuldnerberatung aufgenommen wegen dem Weiterverfolgen des Insolvenzverfahrens. sie sind bereit, da nochmal weiter tätig zu werden wenn ich mich drum kümmere. Habe ihr gesagt, dass ich die Termine mache und wir uns dort treffen. Aber sie will, dass ich sie begleite. Gibt es in solchen Fällen möglichkeiten wegen Angstzuständen, Panikattacken etc. einen ambulanten Dienst zu installieren, der mit ihr diese Gänge machen kann...Ausserdem ist sie schwarz gefahren, sie sagt, es sei ja alles so nicht gewesen. sie meint die Strafe nicht zahlen zu müssen. Jetzt wurde die Strafe abgegeben an ein Forderungsmanagement und somit auf 90 Euro innerhalb von 3 Monaten gestiegen...Ist es möglich, dort eine Ratenzahlung anzubieten....Müssen die Zinsen dann mitgezahlt werden oder läßt es sich vermeiden....Und um dort tätig werden zu können muss ich ja wohl sicherlich die Erweiterung der Aufgabenkreise beantragen...Ausserdem hat sie ein Termin wegen ihrer Tochter beim Familiengericht...Reicht da für mich der Aufgabenkreis Ämter und Behörden...Fragen über Fragen...Ich hoffe ihr seit so nett und helft mir weiter...Meiner Meinung brauch sie echt bei allem Hilfe....Ich sage schon einmal danke
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 19:57   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Blacky16,
zuerst einmal willkommen im Forum.
Wenn du einen Beitrag schreibst arbeite doch bitte mit Absätzen und Groß-Kleinschreibung sonst lassen sich so lange Texte nur mühsam lesen.

Zu deinem Fall fehlt mir momentan die Information welche Grunderkrankung der Betreuung zugrunde liegt?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit bei erfüllten Voraussetzungen eine Unterstützung durch das Betreute Wohnen zu installieren.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 20:02   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Hab ich gar nicht drüber nachgedacht, dass es mühsam zu lesen ist. Werde ich aber in Zukunft machen. Danke....
In dem Beschluss steht Minderbegabung an der Grenze zur geistigen Behinderung
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 20:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo,

gut kenne ich mich noch nicht aus, aber ich denke die Vermögenssorge könntest Du wohl in jedem Fall zusätzlich gebrauchen - diese Erweiterung würde ich beantragen -, sonst kannst Du ja keine Ratenzahlungen sowie vieles andere was sich mit den Behördenangelegenheiten überschneidet, regeln.

Von den anliegenden Handlungsschritten hast Du ja schon ganz gut eine Übersicht gewonnen, ich habe aber das Gefühl, dass Du auch noch etwas Struktur in den Umgang mit der Betreuten hineinbringen solltest - sie möchte verständlicherweise dabei sein, aber vielleicht kannst Du ihr ja vermitteln, dass sie nicht überall oder bei jedem Termin dabei sein muss, Du sie ja entlasten willst und auf dem Laufenden hälst! Die Mitnahme von Betreuten dürfte eventuell auch versicherungstechnisch problematisch sein?

Gutes Gelingen und Weiterkommen für Dich

Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 20:47   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Zitat:
Zitat von BB-Interessentin Beitrag anzeigen
Hallo,

gut kenne ich mich noch nicht aus, aber ich denke die Vermögenssorge könntest Du wohl in jedem Fall zusätzlich gebrauchen - diese Erweiterung würde ich beantragen -, sonst kannst Du ja keine Ratenzahlungen sowie vieles andere was sich mit den Behördenangelegenheiten überschneidet, regeln.

Von den anliegenden Handlungsschritten hast Du ja schon ganz gut eine Übersicht gewonnen, ich habe aber das Gefühl, dass Du auch noch etwas Struktur in den Umgang mit der Betreuten hineinbringen solltest - sie möchte verständlicherweise dabei sein, aber vielleicht kannst Du ihr ja vermitteln, dass sie nicht überall oder bei jedem Termin dabei sein muss, Du sie ja entlasten willst und auf dem Laufenden hälst! Die Mitnahme von Betreuten dürfte eventuell auch versicherungstechnisch problematisch sein?

Gutes Gelingen und Weiterkommen für Dich

Ingrid
Ich möchte das ergänzen und darauf hinaus, dass bei Panikattacken und einer Angststörung mit Doppeldiagnose Sucht das Ambulant Betreute Wohnen für psychisch kranke Menschen in Anspruch genommen werden kann.

Wenn deine Betreute nur Anleitung und Begleitung möchte für Dinge, die sie noch selber besorgen kann, dann bist du mit Bewo genau richtig. Das dient auch der Verselbstständigung von Menschen, die vorübergehend aufgrund einer Krise ihre Dinge nicht mehr alleine bewältigen können.

Das würde dich als rechtliche Betreuerin immens auch entlasten und du würdest nur dann tätig werden, wenn sie die Dinge nicht begleitend alleine regeln kann.

Viele Grüße,
bt-nrw2010
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 20:52   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Erst einmal danke für die schnelle Antwort.....

Ja ich denke ohne die Vermögenssorge werde nicht auskommen. Sonst kann ich ja auf Ihre Mahnungen etc. nicht antworten. Ich denke zur Schuldnerberatung muss sie auf jeden Fall mit, da ich da noch keinen Überblick bekommen habe...Kann ich mit Vermögenssorge auch allein zur Schuldnerberatung? Würde dafür der Aufgabenkreis Ämter und Behörden auch ausreichen? Also habe ihr heute schon gesagt, dass es besser wäre die Vermögenssorge zu beantragen, damit wäre sie auch einverstanden...Ich denke ich beantrage die Erweiterung...
Ja, mit ihrem Schwarzfahren weiss ich auch nicht so recht....Die Strafe muss sie ja zahlen...Sollte man denen eine Ratenzahlung von 10 Euro anbieten?
Überlege echt, ob ich nicht versuchen sollte, ein ambulant betreutes Wohnen zu installieren.
Sie hat ja schon eine Wohnung per Räumungsklage verloren, das Kind darf nicht zu Besuch kommen, sondern sie muss dort hinfahren. Hab ihr heute den Termin genannt, wann sie sich bei der Tafel anmelden kann, wann und wo sie dorthin muss....Aber sie kann diese Gänge wohl nicht alleine machen. Sie bräuchte eine Begleitung...Diese kann ich ihr nicht geben....
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 20:58   #7
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Blacky16 Beitrag anzeigen
Sie bräuchte eine Begleitung...Diese kann ich ihr nicht geben....
Hallo,
das ist auch nicht dein Job. Du bist die rechtliche Vertretung und nicht die Alltagsbegleitung.
Mit dem Problem der Abgrenzung solltest du dich auseinandersetzen wenn du dies beruflich machen willst.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 21:22   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

ja das ist mir auch klar, dass ich die rechtliche Betreuung bin. Also wir haben uns ja auch heute erst zum zweiten Mal gesehen.Sie hätte gern, dass ich den Fahrdienst spiele. Habe ihr aber heute gesagt, dass ich das nicht machen werde. Zum einen weil ich die rechtliche Betreuerin bin und zum anderen aus versicherungstechnischen Gründen und aus Zeitgründen. Habe ihr gesagt, dass ich die ganzen Termine mit ihren Ämtern und Behörden mache und das wir uns dann dort treffen. Daraufhin sagte sie, sie könne alleine ja nicht mehr raus, weil sie Angst hat etc. Ich denke sie hat vielschichtige Probleme.
Habe ihr angeboten die Vermögenssorge zu beantragen, da sie nicht richtig lesen und schreiben kann.
Sie hat Angst ihre Post zu öffnen und und und....
Ich überlege nur welche Hilfen ich für sie installieren kann, damit sie halt alles ordnen kann und ich mich dann um die rechtlichen Sachen kümmern kann....
Aber ich denke mit der Abgrenzung habe ich keine Probleme, da ich ihr schon sehr deutlich klar gemacht habe, diese Fahrten nicht zu machen....Aber trotzdem danke für den Rat...
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2011, 23:18   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
Ich überlege nur welche Hilfen ich für sie installieren kann, damit sie halt alles ordnen kann und ich mich dann um die rechtlichen Sachen kümmern kann....
Andreas hatte ja schon etwas dazu geschrieben.

Zitat:
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit bei erfüllten Voraussetzungen eine Unterstützung durch das Betreute Wohnen zu installieren
und bt-nrw2010 auch

Zitat:
Ich möchte das ergänzen und darauf hinaus, dass bei Panikattacken und einer Angststörung mit Doppeldiagnose Sucht das Ambulant Betreute Wohnen für psychisch kranke Menschen in Anspruch genommen werden kann.
Alleine mit dem Ordnen wird es wohl nicht getan sein, wenn sie Angst hat vor die Tür zu gehen. Schau Dich doch mal nach einem Anbieter um und spreche das durch.

Zitat:
Jetzt wurde die Strafe abgegeben an ein Forderungsmanagement und somit auf 90 Euro innerhalb von 3 Monaten gestiegen...Ist es möglich, dort eine Ratenzahlung anzubieten....Müssen die Zinsen dann mitgezahlt werden oder läßt es sich vermeiden...
Schlage denen doch einen Vergleich und Miniraten vor. Es geht ja erst einmal um einen zivilrechtlichen Anspruch. Bei einer Anzeige und Verurteilung kann das ansonsten möglicherweise bis zu einem Absitzen im Knast führen.

Wenn Du sehr nett bist, dann könntest Du hier ein Schreiben für Deine Betreute aufsetzen und sie das unterschreiben lassen. Bis zur Erweiterung kann es ja noch dauern... Du könntest Deine Bestellung ja trotzdem mal beilegen und mitteilen, dass eine Erweiterung schon angeregt wurde, wenn Deine Betreute damit einverstanden ist.

Zitat:
Ausserdem hat sie ein Termin wegen ihrer Tochter beim Familiengericht...
Du könntest Du Dir mal einen Überblick verschaffen was da genau anliegt. Ich habe bei 2 Frauen mit Kindern die "Familienrechtsangelegenheiten".

In einem Fall stand meiner Betreuten ein Umgangsrecht zu, leider ließ man sie völlig außen vor. In dem anderen Fall war es so ähnlich, später wollte sich der Kindsvater dann noch von heute auf morgen mit den Kindern in die USA absetzen. Das habe ich ihm ordentlich verhagel, bis die Sache durch einen Rechtsanwalt auf einen ordentlichen Weg gebracht wurde.
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2011, 06:02   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen zusammen,

Zitat:
Ich überlege nur welche Hilfen ich für sie installieren kann, damit sie halt alles ordnen kann und ich mich dann um die rechtlichen Sachen kümmern kann....
wie Tina schon sagte, mit dem Ordnen wird es nicht getan sein. Es gibt auch keinen ambulanten Dienst der das erledigen könnte denn das ist Betreuerjob. Ambulante Dienste leisten Alltagshilfen, an die persönlichen Unterlagen zum Ordnen darst Du das Betreute Wohnen nicht so ohne weiteres lassen.
Unterlagen sichten, sortieren, ergänzen, anfordern ist Teil des BetreuerjobsMinderbegabung an der Grenze zur geistigen Behinderung und Deine Beteute mit der Diagnose ja wohl auch heillos überfordert.

Als erstes würde ich versuchen die Dame an eine Institutsambulanz oder einen Neurologen anzubinden, Angstattacken und Panikstörungen verschwinden ja nicht weil plötzlich jemand mit vor die Tür geht.
Da sollte ein Facharzt her, grundsätzlich müsste geklärt werden wie die Angststörung begründet ist oder vielleicht auch aus dem zerfahrenen Leben bisher rührt- und vor allem was dagegen aus fachärztlicher Sicht getan werden kann.

So wie der Fall geschildert ist besteht doch eigentlich wenig Notwendigkeit jetzt überall persönlich hinzurennen, das Begleitszenario fällt damit doch in weiten Teilen weg.
Auch Termine bei der Insolvenzberatung kann man verkürzen indem der Betreuer, allerdings der mit der Vermögenssorge, vorher dort telefonisch anfragt was gebraucht wird. Der Sinn einer rechtlichen Betreuung ist ja nun nicht der, dass da auf einmal zwei Personen sitzen müssen.
Für die Vertrung in Kindssachen brauchst Du ebenfalls einen gesonderten Aufgabenkreis, bitte nicht vergessen dass dieser dann auch wieder sehr eingeschränkt nur wirksam sein wird. In der Suchfunktion hier findest Du dazu noch einiges.

Die 90 Euro Schulden wegen Schwarzfahren sind jetzt nicht die Welt. Geldstrafen fallen nicht in die Insolvenz aber das halte ich nun auch nicht zwingend für ein vordingliches Problem.

Für mich liest sich das Ganze recht ungeordnet, sorry, aber vielleicht wäre es nicht verkehrt das Du Dir erst mal ne Liste machst mit den vordringlichsten Problemen und die dann einfach Schritt für Schritt abarbeitest und angehst.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27