Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Sozialhilfe / Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei meiner ersten Betreuung, die ich diese Woche übernommen habe, tun sich Abgründe auf.
Nach einer langen Verhandlung über ihren ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Bei meiner ersten Betreuung, die ich diese Woche übernommen habe, tun sich Abgründe auf.
Nach einer langen Verhandlung über ihren aktuellen Übergang in ein Pflegeheim (Mittwoch) nach einem akuten Krankenhausaufenthalt (Pflegestufe I, schwer gehbehindert) – es war kaum ein (von der Sozialhilfe berechtigter ) Platz zu bekommen – habe ich seit gestern die ersten Unterlagen gesichtet (von drei weiteren Wäschekörben). Aufgabenkreis: Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten (Auflösung Wohnung), Behörden und Ämter, Post Gleich Dienstag habe ich nach Empfang des Betreuerausweises einen Sozialhilfeantrag formlos gestellt. Die zuständige Sachbearbeiterin meinte, sie habe schon drei Jahr zuvor einen formlosen Antrag bekommen, der nicht weiter verfolgt wurde, aber dadurch sei sie darüber informiert, dass die Betreute in 2006 ein Haus verkauft (in dem sie nun zur Miete wohnt) hat und fragt nun nach dem Verbleib des Geldes. Die Betreute hat mir mitgeteilt, dass sie zum einen im Vorfeld 20.000€ Schulden hatte und dass zusätzlich eine Verwandte das Geld veruntreut hat. Es gab hierzu eine Gerichtsverhandlung. Die Betreute ist mit ihrem Anliegen nicht durchgekommen. In der Urteilsbegründung wird bemängelt, dass sie keine Rechenschaft von der Verwandten eingefordert habe und dass laut Zeugenaussage die Betreute „über ihre Verhältnisse“ gelebt habe und nur dringend wieder zu Geld kommen wollte und deshalb geklagt hat. Zudem kommt, dass der Klagewert hier „nur“ bei ca 5000 Euro lag. Der Verkaufswert muss wesentlich höher gewesen sein. Unterlagen dazu habe ich noch nicht gefunden. Morgen habe ich einen Termin mit der Bank. Was passiert nun, wenn Sozialhilfe nicht genehmigt wird? Wer bezahlt das Pflegeheim.? Ihre Rente scheint sich auf ca. 990 Euro zu belaufen. Es scheint aber eine private Pflegeversicherung zu geben, die prozentual einsetzbar ist, aber wohl auch nicht reicht. Muss ich mich noch einlesen. Kann ich die Wohnung dann überhaupt schon kündigen, wenn das alles nicht klar ist? Zurück kann sie eher nicht, weil sie tatsächlich pflegebedürftig ist. Die momentane Situation sieht nur nach Schulden aus. Die Betreute hat alles Mögliche von zu Hause aus bestellt, weil sie das Haus nicht mehr verlassen konnte (Eismann, Klingel, Raiffeisen, Bauernhof u.s.w) In den meisten Fällen ist eine Zahlung ausgeblieben und so habe ich (bisher) fünf andere gerichtliche Verfahren gefunden wegen Forderungen gegen sie. Ein zweites Problem stellt das Vermögensverzeichnis dar. In 2007 hat die Wohnung gebrannt und mit der Hausratversicherung sind sehr teure Schreinermöbel angeschafft worden. Die Tochter der Betreuten behauptet, der Wohnzimmerschrank gehöre ihr. Anhand der Rechnung lässt sich nachweisen, dass der Schrank (damaliger Kaufpreis 4000 Euro) der Mutter gehörte. Aber selbst wenn es eine Schenkung wäre oder gewesen wäre, würde – da das Sozialamt ja zehn Jahre zurückrechnet und das Gericht Unterlagen zu den Werten (also genau diese Rechnung) haben will – eine Herausgabe an die Tochter nicht in Frage kommen. – Betreuer dürfen ja an Verwandte keine Schenkungen vornehmen. Wie veräußert man solche Möbel – diesen „Wert“ strahlen sie nicht gerade aus….und was schreibe ich ins Vermögensverzeichnis: 4000 Euro ist der Schrank ja nicht mehr wert…. Vielen Dank im vorraus für die Beantwortung der Fragen…. |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Fakt ist wohl, dass die pflegebedürftige Betreute derzeit - da kein relevantes Einkommen bzw. (verwertbares) Vermögen vorhanden ist - auch akut sozialhilfebedürftig ist. Da das Pflegeheim bezahlt werden muss, war es richtig einen Sozialhilfeantrag zu stellen. Dazu würde ich vorschüssliche Leistungen beantragen; siehe hierzu: SGB 1 - Einzelnorm Kommt eine Erhöhung der Pflegestufe in Betracht? Dann sollte dies ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt und zeitgleich der Sozialbehörde mitgeteilt werden. Das Heim würde ich ebenfalls über diese Aktivitäten informieren, um die (vermutliche) Zahlungsverzögerung zu begründen. Hinsichtlich der Wohnungskündigung (wenn der Betreuer kündigt - Genehmigung einholen) siehe auch: Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE Zitat:
Was die Schulden anbelangt kann in diesem Fall der Gang zur Schuldnerberatung nicht schaden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
mfg |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Ist die Betreute jetzt schon im Heim ?
Wenn ja, würde ich das Heim darüber informieren , daß es mit der Gewährung der Sozialhilfe wohl gewisse Probleme gibt. Wenn das Heim clever ist, kündigt es dann Deiner Klientin, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Wenn Du die Kündigung hast, leg sie der Sozialhilfebehörde vor. Ich weiß natürlich nicht, ob jetzt der örtliche oder überörtliche Träger zuständig ist. Aber ne pflegebedürftige Person in einer Obdachlosenunterkunft ist doch eine nette Sache, wobei sie mit 900 € sich ja ne Wohnung mieten , oder die bestehende weiter finanzieren kann. Dann wird vielleicht der Sozialhilfeträger doch lieber irgendwie unter Vorbehalt auf Darlehensweise die Heimkosten bezahlen. Der Verkauf des Hauses und die Fragen um den Verbleib des Geldes haben natürlich auch ein gewisseses "Geschmäckle" , für das letztlich die Betreute selbst verantwortlich ist. Und wenn die Betreute noch in der Wohnung lebt, würde ich eben eine maximale Pflege mit den vorhandenen Mitteln organisieren und eventuell Hilfe zur Pflege beantragen . Leider bekommt der Betreuer zusätzlich zum Betreuerausweis bisher noch keinen Gelddrucker ! fwu |
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