Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlüsselübergabe an Angehörige???? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
(Es geht um eine ehrenamtliche Betreuung / Betreute ist übergangslos von Krankenhaus ins Heim gekommen in dieser Woche / Bisher ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
(Es geht um eine ehrenamtliche Betreuung / Betreute ist übergangslos von Krankenhaus ins Heim gekommen in dieser Woche / Bisher hat sich noch kein Angehöriger darum kümmern können)
Ich hab nur eine kurze Frage: Wenn eine Angehörige (Tochter) in die Wohnung der Mutter will, um noch - wertlose aber immaterielle Sachen der Mutter zu holen und auch grundsätzlich die benötigten und gewünschten Sachen der Betreuten ihr ins Heim zu bringen....muß ich dann dabei sein? Oder kann ich gegen eine Quittung den Schlüssel kurzfristig aushändigen ? Wie sieht das rechtlich aus? Am Sonntag ist das immer eine Zeitfrage und die Angehörige kann nur sonntags, weil sie sehr weit weg wohnt. Die Tochter ist über -nicht zu entfernende- Wertgegenstände eigentlich informiert und war bisher informativ und kooperativ. Was meint ihr? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Wenn es keinerlei Hinweise auf mögliches Fehlverhalten der Tochter gibt, dann kann ich da kein Problem erkennen.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Campina
So rein grundsätzlich: Ist denn die Betreute damit einverstanden? Wenn ja, dann handelst Du nach ihrem Willen, wenn Du der Tochter den Schlüssel gibst - und goldrichtig. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
|
Ja das ist auf jeden Fall im Sinne der Betreuten....vielen Dank für den Hinweis. Bin ich ja beruhigt.....Schönes (Rest)- Wochenende...
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 17
|
Hallo Campina.
Alles richtig was gesagt wurde. Ich habe vor einigen Jahren einen Fall gehabt, bei dem ich im Willen meiner Betreuten, den Schlüssel der Wohnung an eine scheinbar differenzierte und kooperative Tochter ausgehändigt habe. Leider hat sie im Winter vergessen die Balkontür zu schliessen und hat die Wohnung verlassen. Der nahegelegene Heizkörper ist geplatzt und das Wasser drei Etagen nach unten gelaufen..... Lieber zeitnah nach Besuch der Angehörigen die Wohnung der Betreuten nochmal aufsuchen und schauen ob alles seine Ordnung hat. ![]() Gruß
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|