Dies ist ein Beitrag zum Thema Qualitätskontrolle im BeWo??? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen!
Wie schaut es aus, wenn ich den Eindruck habe, dass der B. im Betreuten Wohnen nicht ausreichend und ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hallo Zusammen!
Wie schaut es aus, wenn ich den Eindruck habe, dass der B. im Betreuten Wohnen nicht ausreichend und nicht entsprechend der Hilfebedarfsermittlung betreut wird - das BeWo das aber anders sieht?....mal von Kündigung und Anbieterwechsel abgesehen? Mir fehlt hier irgendwie eine Kontrollinstitution, vergleichbar mit der Heimaufsicht in den Wohnstätten und Heimen! ...oder gibt´s die doch? Der Kostenträger ist ja sicher auch nicht an einem besonders gründlichen "Hinter-die-Fassade-Schauen" interessiert...schließlich ist BeWo doch die erheblich günstigere Alternative zum stationären Wohnen! Gibt es eigentlich für das BeWo bestimmte Richtlinien (Pflichten?), die allgemeingültig erfüllt werden müssen? ...wie sieht es mit der "normalen" Dokumentationspflicht (z.B. Medi-Vergabe (Dosetten-Stellen) / TG-Verwaltung etc. ) aus? ...hat der Betreuer Rechte, Einsicht in die Dokumentation der geleisteten Fachleistungsstunden (und deren inhaltliche Leistungen!) zu verlangen? Vielleicht hat ja Jemand die entsprechenden BeWo-Erfahrungen! Schönen Feierabend und liebe Grüße! Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
hey Thorsten,
so ganz verstehe ich jetzt die Frage nicht. redest Du vom ambulanten oder stationären BeWo? Vom ambulanten BeWo kenne ich z. B. die Frage des Medi-stellens überhaupt nicht. Das wäre ja auch nicht Sinn der Sache, dazu sollte man dann lieber eine Verordnung und einen Pflegedienst bemühen z. B. Wenn ich mit meinem ambulanten BeWo nicht so ganz glücklich bin dann setzen wir uns zu dritt zusammen bis das geklärt ist- (natürlich zu meiner Zufriedenheit )Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
|
Zitat:
ich habe 8 Jahre Bewo gemacht in NRW und kann dir zu jedem Punkt was sagen. Es gibt keine "Heimaufsicht" für die Bewo-Anbieter, aber es soll perspektvisch eingeführt werden. Die Anbieter schließen mit dem LVR oder LWL ihre Rahmenverträge. Da sind die Richtlinien an die sich der Anbieter dann halten sollte. Dort ist genau definiert wie und was Fachleistungsstunden sind, wie die zu erbringen sind und was tatsächlich Leistungen sind. http://www.lvr.de/soziales/service/anlage3lpv.pdf Allerdings ist für die konkrete Arbeit erheblich, was im IHP steht. (Hilfplan, den der Bewo-Anbieter mit dem Klienten als erstes bearbeitet). Das ist die Grundlage für die Festlegung der Fachleistungsstunden, die wöchentlich geleistet werden sollen und vor allem inhaltlich vereinbart wurde. Wobei die Stunden nicht starr zu verstehen sind. Wenn die eine Woche nichts zu tun ist, bin ich halt kürzer da gewesen und hab dann in der kommende Woche, als mehr geplant war, mehr gemacht. Man muss dann nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes schauen, dass man mit den Stunden hingekommen ist. Wenn es weniger war, dann wird im nächsten Zeitraum weniger beantragt und wenn es mehr wurde innerhalb der Zeit, dann wurden Zusatzstunden beim LVR begründet beantragt. Natürlich mussten wir Doku machen. JEDEN Kontakt, ob telefonisch, Gruppe oder Hausbesuch MUSS dokumentiert werden. Jedoch besteht keine Pflicht, die einem zu zeigen. In 5 Jahren wollte noch NIE jemand meine Doku sehen, weder rechtl. Betreuer noch LVR, noch Klient. Ich weiß nur, dass man sie bei groben Vergehen rausrücken muss (z.B. gegenüber dem LVR) und man hat diese 10 Jahres Aufbewahrungsfrist bei der Doku. Was du auf jeden Fall einsehen kannst und solltest ist der Fachleistungsbogen. Den muss der Klient unterschreiben. Da steht drin, wann und bis wann der Betreuer da war. Bei Zweifel würde ich dem Klienten auftragen sich das mal zu notieren, ob der Bewo-Betreuer auch wirklich so lange da war und was er da gemacht hat. Wir hatten da einen Kollegen, der hat sich mit Bewo sein Häuschen finanziert.....aber die Klienten wollten ihn auf keinen Fall als Betreuer mehr haben, nicht mal mehr zur Vertretung. Woran das bloß lag.... ![]() Was mich jetzt ein wenig wundert? Taschengeldausgabe? Medi stellen? Das ist definitiv NICHT die Aufgabe von Bewo. Ich weiß nur von einer Kollegin, die das Geld der rechtl. Betreuerin nochmal eingeteilt hat, aber auch nur, weil die Klientin meinte, dass sie mit dem Batzen einmal im Monat nicht zurecht kommt und es gern wöchentlich eingeteilt haben wollte. Das lief dann in Briefumschlägen und Quittungen bei Aushändigung. Aber alles freiwillig und in loyaler Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Betreuer, um ihn zu entlasten und natürlich für die gute Zusammenarbeit. Medi stellen dürfen wir rechtlich gar nicht. Dafür gibt es Pflegedienste. Falls du noch Fragen hast, gerne, denn mein Wechsel vom Bewo auf die andere Seite der Macht ist noch frisch! ![]() Liebe Grüße, bt-nrw2010
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
|
|
|
|
|
|
#4 | ||||||
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Moin bt-nrw2010!
Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Ich meine auch die Zuteilung des Taschengeldes...Betreuer gibt Monats-TG an BeWo, BeWo teilt dem B. das Geld z.B. wöchentlich zu! Die Medis werden in diesem Fall 1 x wöchentlich vom BeWo in einer Dosette gestellt (das würde der B. nicht hinbekommen) und dem B. ausgehändigt...er verwaltet diese dann selbst (Bekommt er hin)!...nur, dass Ganze läuft ohne Doku ab!!!!...kann doch nicht sein, oder???? Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
||||||
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
|
Hallo Superthor,
dass du mitbekommen hast, dass keine Doku gemacht wird, kannst du schon ansprechen. Das finde ich von deiner Seite kein schlimmes Vergehen. Ich würde einen Termin zu Dritt ausmachen (Bewo, Du und Klient) und quasi so einen Art "neues" Hilfeplangespräch initiieren. Ich würde schon in dem Gespräch die Wichtigkeit des Fahrtrainings erwähnen und dass dies Vorrang vor einem Kochtraining hat. Du solltest das nur vorher mit deinem Betreuten absprechen, ob er das auch so wichtig findet. Denn im Grunde ist der Hilfeplan für ihn und seine Wünsche gedacht und nicht, was wir (Bewo und Betreuer) uns wünschen. Frag, ob die die Mitarbeiterin eine Doku schreibt. Wenn sie entsetzt reagiert (ertappt), dann argumentiere, dass du das von anderen Anbietern so kennst und dachtest, dass das Pflicht wäre. Ich bin mal auf die Aussage den Bewo-Mitarbeiter gespannt. Mein letzter Bewo-Fall war so: ehrenamtlicher Betreuer wünschte sich ein S-Bahn/Zugtraining, damit Klient selbstständig auch im Winter seine Termine (Frühstücksgruppe SPZ, Einkaufen...) wahrnehmen kann. Klient war hochgradig depressiv, bei Isolationstendenzen suicidal und Analphabet. Letzteres hat das Fahrtraining zu einer echten Herausforderung gemacht. Ich habe extra eine sehr, sehr einfache Verbindung heraus gesucht, die sowohl hin als auch zurück gleich bleibt....wir haben das genau einmal gemacht und danach nicht mehr (gut bin ja auch weggezogen ), aber der gute Mann war total fertig mit den Nerven, obwohl es echt gut gelaufen ist. Er wollte lieber reden, mal zusammen einkaufen gehen. Der Klient persönlich sah seine größte Baustelle im Waschen/Bügeln der Hemden. Nicht falsch verstehen, aber nicht der rechtl. Betreuer ist der Auftraggeber beim Bewo, sondern der Klient. Und die Hilfe an der Front der Klienten ist als Prozess zu verstehen und Bedarf noch mehr der Zusammenarbeit als bei der rechtlichen Betreuung. Mit Zwang kann man da gar nichts ausrichten. Ich sag es mal so wegen der Doku - Geschichte: Entweder liegts am Bewo-Kollegen, der schludert (hat ich ein Paar in den 5 Jahren) oder es ist eine kleine private Bewo-Klitsche, die nicht sauber arbeiten und die in ein paar Jahren eh vom Markt wieder weg sind.) Die großen Anbieter können sich eine unsaubere Arbeit nicht leisten und achten mehr auf die Qualität. Und dass sie unsauber arbeiten sieht man daran, dass sie Medis stellen. DAS hätte ich auch nicht dokumentiert als Bewo-Mitarbeiter, denn dann wäre man mir aufs Dach gestiegen. Aber ich hätte das von vornherein nicht als Aufgabe angenommen und einen Pflegedienst vorgeschlagen. Wenn das Gespräch nichts verändert, dann würde ich den Bewo-Anbieter wechseln. Geht ratzefatze innerhalb von 4 Wochen. Lg bt-nrw2010
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hi!
Ja, das stimmt natürlich alles!...werde die Ratschläge befolgen! Besten Dank für die ausführlichen Infos!!! Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 19.05.2010
Beiträge: 11
|
Hallo,
ich würde durchaus auch mal auf den Kostenträger zugehen, wenn sonst sich nichts tut. Denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass es die durchaus interessiert, dass die Betreuung für die sie Geld ausgeben auch was bringt. Grüße |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|