Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Brauche noch einmal Hilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche noch einmal Hilfe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, habe meinen 2. Fall. Bei diesem Betreuten habe ich alle Aufgabenkreise, er lebt in einem Seniorenheim.. Habe ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.04.2011, 06:35   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Brauche noch einmal Hilfe

Hallo an alle,

habe meinen 2. Fall. Bei diesem Betreuten habe ich alle Aufgabenkreise, er lebt in einem Seniorenheim..
Habe diesen Fall von einem anderen Betreuer übernommen.

Heute findet die Aktenübergabe statt. Muss ich auf irgendetwas besonders achten? Gibt es etwas was ich auf keinen Fall machen darf?

Habe ja auch die Vermögenssorge. Muss ich bei einem Betreuerwechsel einen Eingangsbericht schreiben oder reicht der Jahresbericht?
Muss ich mir bei der Bank einen Finanzstatus holen?Habe gestern die Bestellung bekommen? Muss ich nochmal ein Vermögensverzeichnis einreichten?

Auf was muss ich noch alles bei einem Betreuerwechsel achten?

Ich danke schon einmal für eure Hilfe..

LG
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2011, 07:40   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Blacky,

was ich bei einem mir unbekannten Kollegen nie machen würde wäre ein Entlastungserklärung zu unterschreiben.

Ansonsten, schau Dir die vorherigen Aufgabenkreise an und mache ein Protokolll was Du an Unterlagen bekommen hast. Wenn in dieser Betreuung die Vermögenssorge war dan frag nach der Schlussrechnung, es kann allerdings sein, dass diese noch am Gericht liegt.
Du fertigst am besten am Tag der Betreuungsübernahme ein Vermögensverzeichnis an, da hast Du am schnellsten einen Überblick Du kannst auch warten bis die Schlussrechnung zurück kommt und von da an weiter rechnen aber auch das beinhaltet Risiken.

Eingangsberichte kenne ich nicht aber das ist von Gericht zu Gericht verschieden, am besten fragst Du den Kollegen wie das gehandhabt wird oder Du fragst den zuständigen Rechtspfleger.
Was Berichte an das Gericht betrifft, da schreibe ich z.B. freiwillig immer mal eine Sachstandsmitteilung, das erleichtert das Leben bei späterere Antragstellung oder Erweiterung dann ungemein.

Frag nach den Kontokarten des bisherigen Betreuers, wenn die nicht da sind kostet eine Sperre 7,50 Euro manchmal.

Mehr fällt mir jetzt auf die Schnelle nicht ein.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2011, 07:50   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Der Betreuer hat den Termin grad abgesagt. Er sagte, ich brauche mir keine Sorgen machen, es brennt nichts an. Wir haben den Termin auf nächste Woche gelegt....

In dem Pflegeheim war ich gestern schon, habe meine Bestellung, Telefonnummer usw. hinterlegt..
Das einzige war wohl wäre, sein Personalausweis ist abgelaufen. Da hab ich dem Heim schon Bescheid gegeben, wegen den Passbildern...

Hab grad gefragt, bei welcher Bank er ein Konto hat. Er hat nur ein Heimkonto wo sein Taschengeld drauf geht und die Rente ist ans Heim übergeleitet...
Weil sie nich ausreicht, kommt der Rest vom Sozialamt...Er hat kein Geld und nichts....

Kann ich beim Pflegeheim das Konto einsehen? Muss ich mir den Auszug geben lassen, damit ich das Vermögensverzeichnis machen kann? Muss ich denn das Vermögensverzeichnis bei einem Wechsel dann nochmal anfertigen?
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2011, 19:53   #4
Berufsbetreuerin, Studentin Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Plauen
Beiträge: 198
Standard

Hallo,

einen Ausdruck mit dem aktuellen Stand des Taschengeldkontos im Heim bekommst du dort sicher problemlos.

Ein Vermögensverzeichnis muss in der Regel auch bei einer Übernahme erstellt werden, es stellt dann "deinen" Anfangsbestand dar, den du in einem Jahr der Rechnungslegung zugrunde legst.

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2011, 20:46   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

danke schön für die antworten.
habt mir schon wieder sehr weitergeholfen....
habe ja gestern die bestellung bekommen, datiert ist sie aber mit dem 30.04.2011. nehme ich aber fürs Vermögensverzeichnis das Datum von gestern, oder?
reicht es denn wenn ich morgen den ausdruck vom Taschengeldkonto hole?

lg
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 06:21   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Tag Blacky,

da steht der 30.4.? dann solltest Du auf der Geschäftsstelle anrufen, das kann nur ein Versehen sein aber sollte korrigiert werden.
Das Vermögensverzeichnis und der Stand des Taschengeldkonto müssen derselbe sein wie der beginn der Betreuung.

Für das TG Blatt musst Du doch nicht hinlaufen, sowas kann man sich auch faxen lassen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 08:11   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Hallo,

nee, ich habe mich vertan. dort stand 30.03.2011.Habe aber die Bestellung erst am 05.04.2011 in der Post gehabt...

Also datiere ich das Vermögensverzeichnis mit dem 05.04.2011, oder?

Muss ich denn auch eine Bescheinigung beilegen, das die Rente direkt ans Heim übergeleitet wurde?

Muss ich auch einen Bescheid beilegen, wieviel das Sozialamt beisteuert?

Wusste gar nicht das bei der Betreuung Fragen über Fragen auftauchen werden.

Vielen Dank
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 08:32   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Blacky,

nein, das Vermögensverzeichnis muss ab dem Tag der Übernahme laufen. Die Geldbewegungen müssen nahtlos nachvollziehbar sein, also ohne einen Null und Nichtig-Tag.
Das Datum wann Du den Beschluss bekommen hast betrifft lediglich Deinen Vergütungsanspruch.

Wegen deiner anderen Fragen solltest Du Kontakt zum Rechtspfleger suchen, das wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt und der zuständige RPf alleine kann Dir sagen wie er es gerne hätte.

Sag bloss nicht, du gehörst auch zu denen die denken dass Betreuungen mal locker so angenommen werden könnten weil..... ist ja `n easy Job.
Schau Dir doch mal das Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert an, ein Grundrüstwissen braucht man unbedingt, da kommt man nicht drum rum.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 09:09   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

ja ich denke so ein Grundgerüst an Wissen habe ich schon, aber es sind viele Kleinigkeiten, wo ich dann echt nicht so weiter weiss.
Das es kein easy job ist, das war mir vorher klar...
Ach ich denke, aller Anfang ist halt schwer, aber ihr habt mir ja echt schon soviel weitergeholfen.
Habe mir jetzt per Fax den Auszug des Taschengeldkontos schicken lassen. Habe ihn mit den Abbuchungen der letzten 30 Tage bekommen und ich denke so bin ich doch dann auf der sicheren Seite, oder?

Vielen lieben Dank
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27