Dies ist ein Beitrag zum Thema Tochter steckt Vater einfach ins Pflegeheim im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
also ich weiss jetzt nicht wirklich ob ich mein Anliegen in diesem Unterforum richtig bin.
Ich versuche es mal ...
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Gesperrt
Registriert seit: 06.04.2011
Beiträge: 1
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Hallo,
also ich weiss jetzt nicht wirklich ob ich mein Anliegen in diesem Unterforum richtig bin. Ich versuche es mal zu erläutern, es ist selber schwierig für mich das zu verstehen vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig Licht ins dunkle bringen. Der Lebensgefährte meiner Tante (er ist 70, sie sind nicht verheiratet keine gemeinsamen Kinder, aber er hat aus 1. Ehe eigene Kinder, die sich dazu nicht mit meiner Tante verstehen) ist an der Krankheit Parkinson erkrankt, und bekam somit auch Tabletten für diese Krankheit. Nun hatte er voriges Jahr im Herbst, innerhalb eine Woche, sehr schwere Halluzinationen bekommen, und kam darauf hin ins Krankenhaus. Das Krankenhaus (Station Neurologie) verlegte ihn dann jedoch auf die Station Psychiatrie (weil die meinten es wäre Demenz). Natürlich wurde darauf hin, seine nächste Verwandschaft benachrichtigt (seine Kinder). Die Tochter verbot meiner Tante darauf das Besuchsrecht. Nur durch nette Krankenschwestern und heimlichen Besuchen erfuhr meine Tante dann, das ihr Lebensgefährte in ein Pflegeheim kommen soll. Da er zwischenzeitlich ins Koma gefallen war, und dazu wohl anscheinend auch noch leichte Halluzinationen hatte. Dies alles ging recht zügig, und kaum war er im Pflegeheim, erfuhren wir auch das seine Tochter die volle Vormundschaft für ihn erhalten hat. Jedoch auch, das es keine Demenzkrankheit ware, sondern eine Tablettenvergiftung der Parkinsonmedikamente. Zwischenzeitlich "vergnügten" sich seine Kinder an seinen Haus/Inventar/Vermögen etc..Da auch das "Theater" mit der Tochter und das Besuchsrecht weiter lief, nahm sich meine Tante einen Anwalt, und versuchte so wenigstens das Besuchsrecht zu bekommen. Was auch nach einiger Zeit geling. Der Tochter jedoch, war dies wohl alles anscheinend zuviel, da der Lebensgefährte von meiner Tante auch wieder auch sehr guten Weg der Besserung war, und auch forderte wieder aus dem Pflegeheim zu kommen, stellte sie sich quer und gab alles ab.Naja und jetzt ist es wohl so, das die Tochter die Vormundschaft abgegeben hat, dies wohl an das zuständige Gericht. Und meint, sie wolle damit nichts mehr zu tun haben.Das eigentliche Problem ist jetzt, das er keine Vormundschaft besitzt nichts bestimmen/verwalten etc. kann. Meine Tante hat jetzt auf dem Gericht beantragt das sie die Vormundschaft haben möchte, um ihn auch in erster Linie aus dem Heim zu holen. Sie bekommt halt bloss nicht wirklich viel Auskunft, da sie ja auch nicht verheiratet sind. Da ich erst in dieser Woche mit zu Besuch war im Heim, und auch den wirklich sehr guten geistigen wie körperlichen Zustand von ihm gesehen habe, verstehe ich einfach nicht, wie er trotzdessen, dass er noch nicht einmal eine Pflegestufe hat, er einfach in den Heim "festgehalten" werden kann??!! Ist es nicht besser einen Menschen, nicht die letzten Jahre, egal wieviel das sind, so leben zu lassen wer er das gerne haben möchte, und nicht weg zu sperren, gegen den Willen. Er kann für sich selber sorgen, die Parkinsonkrankheit war auch vor der ganzen Sache schon, und auch da kam er zurecht. Sicherlich ist es ein Einschnitt in diesem Alter sowas zu erleben, und dann wieder auf die Beine zukommen, aber selber die Ärzte des Pflegeheimes sagen, das er geistig wie körperlich völlig ok ist. Was kann meine Tante jetzt machen, in wie weit kann ein Anwalt helfen? Vielleicht wisst ihr mehr. Sorry wenn das so durcheinander geschrieben ist, aber es ist einfach soviel passiert. Freue mich auf Antwort MfG |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Moin
Erst mal vorneweg: Die Tochter hat sicherlich nicht die Vormundschaft, sondern die rechtliche Betreuung übernommen - und die hat dann jetzt Deine Tante beantragt. Grundsätzlich finde ich es auch besser, wenn jemand die Betreuung bekommt, der/die die letzten Jahre mit dem zu betreuenden Maenschen zusammengelebt hatte. Wg. der Erkrankung des Lebensgefährten Deiner Tante ist sicherlich ein hoher Pflegebedarf da. Ob deine Tante das alles schaffen kann ist fraglich. Wenn sie die Betreuung bekommt, sollte sie prüfen bzw. sich auch von einer Sozialstation beraten lassen, ob das alles zu hause zu leisten ist. Wenn das schwierig oder gar grenzwertig ist, dann besteht auch die Möglichkeit, dass beide in ein Betreutes Wohnen für alte Menschen umziehen. Das gibt es zwar nicht geschenkt, aber da können sie eigenständig zusammen wohnen und die notwendige Unterstützung ist üblicherweise vor Ort abrufbar. Es gibt Heimträger, die bieten auch das Betreute Wohnen an, dass dann auf dem Heimgelände ist. Also eigene Wohnung, was grünes drumherum, soziale und pflegerische vor Ort abrufbar etc.. Wenn dann irgendwann einmal der Pflegebedarf dann zu groß werden sollte, stationäre Kurzzeitpflege notwendig oder sogar ein dauerhafter Wechsel in ein Heim notwendig werden sollte, ist man eigentlich schon so sehr in der Nähe, dass es sich nur um einen kleinen Umzug handelt - und die Besuchsmöglichkeit kein Problem ist. Die Tante wohnt ja gleich um die Ecke. Dass sich die Tante einen Anwalt genommen hat, um sichgegen die Sippschaft des Lebensgefährten durchzusetzen finde ich völlig OK. Das spart eigene Nerven. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
wenn ich es richtig verstanden habe besteht doch derzeit keine Betreuung mehr für den Lebensgefährten deiner Tante?? Zitat:
Dann kann er doch hingehen wo er möchte und halt auch wieder zurück nach Hause gehen. Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Heimvertrag muss er halt erfüllen. Vielleicht solltet ihr erst einmal mit dem Gericht klären ob derzeit überhaupt noch eine Betreuung besteht, anstatt sich auf irgendwelche Aussagen in der Verwandschaft zu berufen. Gruß, Andreas
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