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Mietkaution / Mitmieter verstorben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkaution / Mitmieter verstorben im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, kurze Info: Meine Betreute ist ins Heim gekommen. Ich habe die Betreuungsbereiche: Vermögenssorge, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Versicherungen + Behörden und ...


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Alt 08.04.2011, 15:38   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
Standard Mietkaution / Mitmieter verstorben

Hallo,

kurze Info: Meine Betreute ist ins Heim gekommen. Ich habe die Betreuungsbereiche: Vermögenssorge, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Versicherungen + Behörden und Post.

Ich kümmere mich gerade um die Wohnungsauflösung.

Die Betreute hat bis 2008 mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung gelebt, er ist dann gestorben. Eine Sterbeurkunde ist nicht zu finden.

Der Mietvertrag (abgeschlossen in 2006) ist von beiden abgeschlossen. Das Mietkautionskonto läuft auf beide Namen.

Den Mietvertrag habe ich nun schon (gerichtlich erlaubt) alleinig für die Betreute gekündigt. Das war kein Problem. Das Gericht weiß aber von dem Eintrag des Verstorbenen im Mietvertrag nichts. Ist mir erst später aufgefallen.

Problematisch wird nun die Auflösung des Mietkautionskontos zugunsten der Vermieterin.

Die Bank macht es sich zwar nicht einfach, will aber "Schwierigkeiten umgehen", in dem die Vermieterin (von mir dementsprechend informiert und beauftragt) die Auflösung des Kontos - sie hat das Kautionsbuch - baldigst beantragen soll.

Die Bank würde daraufhin die Kontoinhaber anschreiben, welche sich innerhalb vier Wochen gegen eine Auflösung aussprechen und äußern müssen, wollten sie dies verhindern. Wenn keine Meldung käme, würde das Geld an die Vermieterin ausgezahlt.

Probleme:
1. Ich hab auch den Betreuungspunkt "Post" und kann nicht vier Wochen Post ignorieren. Auf der anderen Seite ist es im Interesse der Betreuten, dass "nichts umständlich ist" und die Vermieterin das Geld für die Kaution bekommt. Allerdings kann mich auf das "vernünftige" Interesse hier nicht verlassen. Beide Parteien (Betreute und Vermieterin) würden sich am liebsten richtig viel Schwierigkeiten machen....wenn es nach der Betreuten ginge, hätte ich schon einen Job als Rechtsanwalt....

2. Wenn man es genau nimmt, hätte der Mietvertrag schon in 2008 abgeändert werden müssen. Gehört die Hälfte der Kaution in die Erbmasse des Lebensgefährten? Die Erben kenne ich nicht.

3. Muss ich (bzw. die Bank) die Erben ausfindig machen, um deren Willen hinsichtlich dieses Kontos zu erfragen?

4. Ist mein Kündigungsschreiben an die Vermieterin wegen dieses Formfehlers nichtig?

5. Die Miete für Januar 2011 ist noch nicht bezahlt, wird also noch fällig aus der Kaution. Es gibt aber auch noch andere Schäden. Meine Betreute behauptet, die Schäden habe vor 2008 alleinig der Lebensgefährte verursacht, der sei alleinig dafür haftbar - tot oder nicht - und für diese Schäden würde sie nicht aufkommen.

Ich habe ihr erklärt, dass sie seitdem ja die Gesamtmiete überweist und deshalb der Anschein geweckt worden ist, sie habe den Mietvertrag alleinig übernommen. Gilt das so ohne Schriftstück?

Ich habe das bestimmte Gefühl, dass Vermieterin und Bank hier was "mauscheln" möchten, was gerichtlich nicht korrekt ist. Keine Lust das unwissentlich zu unterstützten oder mich irgendwie gesetzlich in die Nesseln zu setzen.

Mein Bauchgefühl brummelt.

Habt Ihr einen Tipp?
campina ist offline  
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Alt 08.04.2011, 17:21   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Campina,


ich würde gegenüber der Bank und dem Vermieter alle Erklärungen abgeben , die in den Aufgabenkreis des Betreuers der Betreuten fallen.
Du bist nicht berechtigt , irgendwelche Erklärungen für die Erben des Lebensgefährten abzugeben , im Klartext : Dein Nachsendeantrag bezieht sich doch nur auf Deine Betreute.
Was die Bank mit dem Kontoanteil des Verstorbenen macht ist dessen Sache .

Für die Schäden an der Wohnung haften wohl beide Mitmieter als Gesamtschuldner , also im zweifelsfall Deine Klientin, die sich das Geld von den Erben holen kann, sofern es da überhaupt was zum holen gibt. (Anscheinend wohl eher nicht)

Das Problem Deiner Klientin ist ja nicht, wie die Vermieterin zu ihrem Geld kommt, wenn der verstorbene Mitmieter keine Erklärungen mehr abgeben kann , sondern allenfalls , ob Deine Klientin noch einen Cent von der Mietkaution überhaupt sieht.
Und das was bei der Rückzahlung herauskommt müsste sie ja auch mit den Erben des Lebensgefährten teilen .

Wenn also eh schon eine Monatsmiete verrechnet wird und gegebenenfalls noch Schäden durch die vermieterin behoben werden, wird wohl eh nicht mehr allzuviel übrig bleiben .


schöne Grüße


f w u


ps. das ist jetzt niocht die Nach-mir-die-Sintflut Argmentation, oder "Vermieterrisiko" , sondern das Problem, wenn der Vermieter
die Mietsicherheit nicht auf einem Konto anlegt, das auf seinen Namen lautet. Ähnliches Problem hätte er auch wenn der Mieter
abhaut.
fwu ist offline  
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Alt 08.04.2011, 18:01   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
sondern das Problem, wenn der Vermieter
die Mietsicherheit nicht auf einem Konto anlegt, das auf seinen Namen lautet.
Schön blöd
Tina L. ist offline  
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