Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichten Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute,
Meine Mutter ist mit Alzheimer im Seniorenhein und wird dort von meiner Nichte Betreut.Wie weit ist sie verpflichtet ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 09.04.2011
Beiträge: 1
|
Hallo Leute,
Meine Mutter ist mit Alzheimer im Seniorenhein und wird dort von meiner Nichte Betreut.Wie weit ist sie verpflichtet miir über den Zustand meiner Mutter zu informieren. Das Verhältnis zwischen mir und meiner Nichte ist nicht das beste, so das ich nicht ein Ton von ihr höre.Desweiteren habe ich als Sohn kein vertrauen zu dieser Person.Da meine Mutter in ein Zustand ist wo sie garnichts mehr entscheiden kann ist es schwer für mich ein betreuerwechsel zu veranlassen. Habe das schon im vergangenen Jahr versucht, wurde abgelehnt. Hinzu kommt noch das ich vom Gericht ein Umgangsverbot habe und ich sie nicht kontaktieren darf.Habe ich nun keine Gelegenheit mehr etwas für meine Mutter zu tun und muss ich mit ansehen wie das Vertrauen meiner Mutter missbraucht wird. Würde mich freuen wenn sich jemad mit solch einer Situation aus kennt. Danke Wolflo |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo wolflo,
der Betreuer ist gegenüber Angehörigen nicht Auskunftsverpflichtet. Da gibt es keine Möglichkeit etwas zu ändern. Das Ganze ist vom Inhalt her auch ziemlich unverständlich, wieso und von wem aus sollte Interesse an einer Änderung bestehen? Das Gericht hat ein Umgangsverbot ausgesprochen, bevor so etwas geschieht wird geprüft. Genaue Auskünfte über einen Vertrauensmissbrauch könen ebenfalls kaum vorliegen und mit haltlosen Verdächtigungen sollte man wirklich vorsichtig sein. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
was sind denn hierfür die konkreten Gründe? Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betreueraufgaben, pflichten |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|