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Tod der Betreuten - Erbe zahlt Aufwandsentschädigung nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod der Betreuten - Erbe zahlt Aufwandsentschädigung nicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr! Meine Betreute ist am 01.02.2011 verstorben. Ich habe den Schlussbericht und das Vermögensverzeichnis mitsamt Angabe meiner Bankverbindung beim ...


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Alt 12.04.2011, 18:20   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.05.2010
Ort: Offenburg/Ba-Wü
Beiträge: 6
Standard Tod der Betreuten - Erbe zahlt Aufwandsentschädigung nicht

Hallo Ihr!
Meine Betreute ist am 01.02.2011 verstorben. Ich habe den Schlussbericht und das Vermögensverzeichnis mitsamt Angabe meiner Bankverbindung beim AG eingereicht und ich wurde mit Beschluß vom 14.03.2011 aus dem Amt entlassen. Es wurde für meine ehrenamtl.Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung angesetzt und der Betrag soll lt. Beschluß aus dem Nachlassvermögen/Betreutenvermögen entrichtet werden. Ein Sohn meiner verstorbenen Betreuten ist Erbe. Am 18.03.11 habe ich ihm sämtliche Unterlagen seiner Mutter (mit Übergabeprotokoll), sowie ein Schreiben von mir, mit Angabe der Höhe der Aufwandsentschädigung, sowie meiner Bankverbindung, ausgehändigt. Am 05.04. habe ich den Betrag angemahnt. Habe ihm zeitgleich eine Frist zur Zahlung bis zum 15.04. gesetzt. Was kann ich tun, sollte er auch diese Frist verstreichen lassen? Kann und soll ich mich an das AG wenden? Hattet Ihr auch schon einmal so ein Problem?
MichaelaM ist offline  
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Alt 12.04.2011, 20:45   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Hallo,

mir fallen spontan drei Weg an um an Dein Geld zu kommen:

1. Anruf beim Erben und erst mit freundlichen und wenn nötig deutlichen Worten erklären, dass er als Erbe diese Zahlungsverpflichtung mitgeerbet hat und auch begleichen muss.
Ihm die Passage aus dem Beschluss vorlesen/erläutern und wenn noch nötig erklären, dass Du das Geld notfalls auch einklagen wirst - was Du auf Grund des Gerichtsbeschlusses auch gewinnst.

2. Zum Anwalt dem den Beschluss und Deine Rechnungen/Mahnungen geben und den dann alles machen lassen.

3. Einschreiben mit letzter Frist inkl. Ankündigung des Mahnbescheides und dann selbst Mahnbescheid beantragen.

Viel Erfolg!
gonzo ist offline  
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Alt 12.04.2011, 23:52   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Michaela,

bin mir jetzt mit der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Betreuer nicht ganz sicher, aber ich würde beim Betreuungsgericht die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen den Erben beantragen. (bzw beim Rechtspfleger nachfragen) Möglicherweise setzt der Rechtspfleger die Aufwandsentschädigung fest und Du bekommst auf diese Weise einen "Titel" , du müsstest dann nur noch die vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses beantragen, die Du dann an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle beim Amtsgerichts des
Erben schicken müsstest, mit dem Antrag, hieraus die Zwangsvollstreckung gegen den Erben zu betreiben .


fwu
fwu ist offline  
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Alt 13.04.2011, 07:57   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Hier noch ein paar §§ die je nach Situation des Betreuten gut oder schlecht für Dich sind.

§ 1836e BGB Gesetzlicher Forderungsübergang

§ 102 SGB XII Kostenersatz durch Erben

Geändert von gonzo (13.04.2011 um 08:00 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 13.04.2011, 11:11   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.05.2010
Ort: Offenburg/Ba-Wü
Beiträge: 6
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Lieben Dank für Eure Antworten! Selbstredend, dass ich kosten-und zeitaufwendige Mahnverfahren vermeiden möchte. Der Erbe war schon während der Betreuungszeit ein schwieriger Zeitgenosse und irgendwie habe ich den jetzigen Verlauf schon geahnt. Ich habe gesehen, dass ich am Freitag sowieso einen Termin beim AG habe und werde bei dieser Gelegenheit mal die Rechstpflegerin fragen, ob und wie sie mich unterstützen kann. Ich werde berichten.
Liebe Grüße
Michaela
MichaelaM ist offline  
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Alt 15.04.2011, 20:22   #6
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Michaela

So was ähnliches läuft bei mir auch gerade: Es steht eine Vergütung von weniger als 200,00 € gegen die Erben offen. Die Unterlagen etc. sind schon alle an die drei Erben übergeben. Eigentlich sinde die ja ganz OK gewesen, aber einer der Drei ist für die Zahlung zuständig und das ist eine bräsige Dumpfbacke. ich bekomme auch nach über einem Jahr noch die Kontoauszüge des Erbenkontos (Abgesehen von der zurückgegangenen Rente ist da sonst nix passiert, aber noch gut was drauf.)
Ich hatte mir eigentlich nicht so viel Streß wg. der restlichen Vergütung vorgenommen (Arbeitszeit x Stundenlohn > Vergütung ... lohnt also nicht so), aber ich werd' jetzt trotzdem durchsetzen.

Ich wünscht Dir auch viel Glück und wenig Aufwand bei Deiner Geschichte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.06.2011, 18:22   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.06.2011
Ort: Ammerland
Beiträge: 7
Standard Ich war so blöd...

Auch ich kann hier mitreden - nur die Schuldnerin ist eine Berufsbetreuerin. Nach 8 Monaten Stress und Ärger (über 120 Briefe u Faxe, über 6000 km Fahrten, über 250 Stunden Arbeit...) gab ich eine meiner ehrenamtlichen Betreuungen in Absprache mit dem Gericht an eine sog. Berufsbetreuerin, die - weil sie Anwältin ist - uns allen besser geeignet schien, sich mit der doofen Verwandtschaft rumzuschlagen. Die Verwandtschaft nahm sich einen Anwalt aus der Betreuerszene und vergällte mir jeden Tag das Leben. Die Betreute kennt die erben-wollende Familie nicht mal, seit 50 Jahren kümmerten die sich nicht, aber nun hat meine Betreuung die auf die Idee gebracht, dass 325 Eur Vergütung pro Jahr ja das Erbe schnmälern könnten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bat den Richter, im Interesse meiner Betreuten, um eine Berufbstreuung als Nachfolge.
Mein größter Fehler. Die Dame kostet nur, macht null, hält nicht das Geld der Betreuten zsm, so wie ich, Außenstände im Sinne der Betreuten holt die Lady nicht ein - kurzum: außer Spesen nix gewesen. Mir tut das sehr leid für die alte Dame. Der Oberclou ist nun: Die beschlossene Betreuervergütung zahlt die neue Betreuerin auch nicht. Ohne Grund, es gab keinen Widerspruch, sie zahlt halt nicht, weil sie wahrscheinlich von der Betreuten und dem Umfeld dauernd Lobshymnen auf meine Arbeit hört (die allerdings im Vergleich zu ihr angebracht sind!)

Ich gehe nun mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses zum Gerichtsvollzieher und lass die alte Dame, vertreten durch die Berufsbetreuerin, pfänden.

Ich hab in meiner Betreuungsverfügung (hab keine Nachkommen) verfügt, dass ich keine solche Berufsbetreuerin wünsche und kann verstehen, warum das Business einen so schlechten Ruf hat!
samtmops ist offline  
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Alt 02.06.2011, 00:06   #8
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Beiträge: 6
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Hallo Ihr!

Ich komme heute erst dazu zu schreiben, weil ich zwischenzeitlich umgezogen bin und mit dem Umzug (in ein anderes Bundesland) und der Übergabe meiner gesamten Betreuungen ziemlich beschäftigt war.

Ich wollte erzählen, was nun aus der Zahlung der Aufwandsentschädigung geworden ist.

Ich bin beim Amtsgericht, der zuständigen Rechtspflegerin, vorstellig gewesen.
In der Tat ist es so, dass der Beschluß ein rechtskräftiger Titel ist. Jedoch richtet sich dieser Titel aus diesem Beschluß gegen meine verstorbene Betreute. Ich hätte demnach einen Titel gegen die Rechtsnachfolge beim Nachlassgericht bewirken müssen. Sobald ich diesen vollstreckbaren Titel habe, hätte ich quasi ein Zimmer weitergehen können und einen Gerichtsvollzieher beauftragen können. Selbstverständlich hätte ich die Kosten vorab zahlen müssen, diese wären aber dem Erben zu Lasten gelegt und mit vollstreckt worden.

Bevor wir aber diese Schritte eingeleitet haben, hat die Rechtspflegerin in meinem Beisein ein sehr unmissverständliches (und nochmals mit großem Nachdruck die möglichen Folgen und Kosten aufgeführt) Telefonat mit dem Erben geführt. Das hatte zur Folge, dass doch tatsächlich nach weiteren 5 Tagen das Geld auf meinem Konto eingegangen ist!

Alles in allem kann ich sagen, dass es eine sehr mühselige Angelegenheit war, aber ich dennoch auf die Unterstützung des Gerichtes zählen konnte.
Sollte ich noch einmal in eine ähnlichen Situation kommen, werde ich künftig nach nur einer Zahlungsauforderung mit Fristsetzung gleich zum Amtsgericht gehen und vollstrecken lassen.

Viele Grüße
Michaela

PS: Sollte jemand aus dem Raum Offenburg kommen, würde ich mich über Nachricht freuen!
MichaelaM ist offline  
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Alt 02.06.2011, 10:33   #9
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Moin,

und danke für die Rückmeldung - das hat sich ja dann doch mal geschmeidig gelöst - gut zu wissen dass es auch ohne Axt geht

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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