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Wohnung explodiert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung explodiert im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer, ich möchte gerne Euren geschätzten Rat einholen: innerhalb von 10 Minuten erhielt ich heute morgen zwei Hammer-Mitteilungen, wo ...


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Alt 13.04.2011, 08:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard Wohnung explodiert

Liebe Teilnehmer,

ich möchte gerne Euren geschätzten Rat einholen:

innerhalb von 10 Minuten erhielt ich heute morgen zwei Hammer-Mitteilungen, wo ich mich jetzt allerdings auf folgende Beschränken möchte:

Die Wohnung einer Betreuten ist gestern explodiert!
Die Immobiliengesellschaft berichtete, der Schaden sei beträchtlich.
Ursache: Anbohrung der Heizungsanlage (durch Mieterin).

Hintergrund: Die Wohnung steht sei 5 Wochen leer (somit konnte der Betreuten zum Glück nichts passiert sein).
Sie lebt seitdem in einem Pflegeheim. Antrag auf Genehmigung zur Wohnungskündigung nach BGB § 1907 habe ich gestellt.

Nun zu meiner Frage:

Die Betreute hat keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Sie lebte von EU-Rente und bekam aufstockende Sozialhilfe.
Kann ich zur Verantwortung gezogen werden, da ich den Versicherungsschutz hätte herstellen können.
Muss ich womöglich bescheinigen, dass die Betreute keine Versicherung abschließen wollte.
Die Betreuung übernahm ich übrigens erst vor knapp 2 Monaten.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Klima ist offline  
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Alt 13.04.2011, 14:21   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo Klima,


eine gesetzliche Pflicht-Haftpflichtversicherung für Betreute gibt es nicht !

Im übrigen würde eine "nomale" Haftpflichtversicherung auch nicht greifen, wenn frau absichtlcih etwas an/aufbohrt - es sei denn es wäre ein Unfall beim Bohren gewesen . Wenn die gute deliktsunfähig war, zB im Wahn würde sie im übrigen auch nicht haften.

Über einen gewissen Berufsverband gibt es bei der AXA Versicherung Sammelhaftpflichtversicherungen für Menschen mit Betreuung ( ca. 26 € pro Jahr), versichert sind auch Handlungen im Zustand der Deliktsfähigkeit. (Kann zur Vermeidung von Rechtsstreiten ganz sinnvoll sein )


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 13.04.2011, 15:40   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo,

ist es denn wirklich erwiesen, dass das Loch in der Heizung durch Deine Betreute entstanden ist? Wurde dies durch einen Sachverständigen herausgefunden oder ist es eine Vermutung des Vermieters? Aufgrund einer reinen Verdächtigung würde Deine Betreute ja nicht haften.

Viele Grüße

Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 13.04.2011, 15:45   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard Nachtrag

Immerhin liegt Deine Betreute ja schon 5 Wochen im Pflegeheim - also stellt sich für mich als nicht technisch oder handwerklich versierte Person die Frage, ob sie davor wirklich fit genug war, um ein Loch durch Metall zu bohren, zu schlagen. Das dürfte durchaus einen Kraftaufwand erfordern das hinzukriegen und hätte eine mutwillige Beschädigung dann nicht unmittelbar auslösen müssen?

Viele Grüße

Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 13.04.2011, 16:42   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Ja, die ganze Geschichte ist schon merkwürdig.
Also, um es präzise zu formulieren: Die Heizungsanlage in der Wohnung ist explodiert.

Das geschah alles erst gestern nacht, von daher ist eine klare Aussage zur Ursache noch nicht möglich. Die Feuerwehr habe aber bereits als Auslöser ein Loch in der Heizungsanlage erkannt.

Der Betreuten traue ich durchaus zu, daran herumgebohrt zu haben, es gibt noch weitere handwerkliche Merkwürdigkeiten in der Wohnung. Aber Fakt ist auch, dass sie seit 5 Wochen nicht mehr in der Wohnung war und eigentlich keiner Zutritt gehabt haben dürfte.

Die Frage nach dem Versicherungsschutz stellte sich mir, da ich auf einer Fortbildung erklärt bekam, dass man eine Haftpflicht- (die hier wahrscheinlich wie schon geschrieben nicht greifen würde) bzw. Unfallversicherung möglichst abschließen solle.
Wenn der/die Betreute dies nicht wünsche, solle man sich dies schriftlich geben lassen.
Klima ist offline  
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Alt 14.04.2011, 03:30   #6
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Die Feuerwehr habe aber bereits als Auslöser ein Loch in der Heizungsanlage erkannt.
Hallo Klima,
hast Du die Aussage direkt von der Feuerwehr, oder vom Vermieter?
Ich bin selber aktiver Feuerwehrmann und zur Grundregel gehört solche Aussagen nicht zu treffen.
Nach den Feuerwehrleuten kommen die Brandermittler, die oft in stundenlanger, sogar tagelanger Kleinarbeit die Brandursache feststellen.
Zu solch einer Explosion gehört ausströmendes Gas, welches derart stinkt, dass man es in der Wohnung nicht mehr aushalten kann.

Warte mal in Ruhe die Ermittlungen ab, die Ermittler können sehr genau festellen wann etwas angbohrt wurde und warum es lange Zeit dicht war.
Du bist auf gar keinen Fall haftbar. Erst mal ist die Wohngebäudeversicherung an der Reihe.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 14.04.2011, 05:51   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Klima,

schau mal unter der Suchfunktion hier nach, gerade neulich gabs was ähnliches wegen einem Wohnungsbrand.

Und wie die anderen schon richtig gesagt haben, es gibt keine Verpflichtung eine solche Versicherung abzuschliessen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.04.2011, 11:17   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
Standard

Ihr habt sicher recht, dass es kein Gesetz gibt, das eine Versicherungspflicht vorschreibt.

Ich sehe nur eine indirekte Verpflichtung zumindest eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (ob die in diesem Fall etwas gebracht hätte, lasse ich jetzt mal unbeachtet), da Kostenträger von SGB XII - Leistungsbezieher zu einer Kostenerstattung der Versicherungskosten verpflichtet sind.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen: 3 K 4954/04, Datum der Entscheidung: 17.02.06, Paragraph: § 76 Abs. 2 BSHG / § 82 Abs. 2 SGB XII

Da halte ich eine Verpflichtung des Betreuers zum Versicherungsschutz als logischen Umkehrschluss.
Klima ist offline  
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Alt 14.04.2011, 12:51   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Klima Beitrag anzeigen
Da halte ich eine Verpflichtung des Betreuers zum Versicherungsschutz als logischen Umkehrschluss.
Nee, umgekehrt paßt der Schuh nicht.
Beispiel: Es darf Dir niemand verbieten, dich als Betreuer selbstständig zu machen. Es kann Dich aber niemand dazu zwingen.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 16.04.2011, 09:07   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 44
Standard

Hallo Klima,

eine Unfallversicherung würde bei einer Explosion sowieso nichts helfen, wenn es sich dabei nur um Sachschaden handelt. Eine Unfallversicherung ist eine reine Personenversicherung. Ich denke auch, dass erst einmal abgewartet werden muss, was die Sachverständigen herausfinden. Ich kann Deine Aufregung verstehen und die Sorge, dass man Dir einen Vorwurf wegen fehlendem Versicherungsschutz machen könnte. Ist Deine Betreute evtl. über das Heim versichert? Manche Heime bieten eine günstige Pfivathaftpflichtversicherung beim Abschluss eines Heimvertrages mit an. Kannst ja mal nachfragen, vielleicht sind da auch Mietsachschäden mit versichert.
Ich bin auch ein Freund von Versicherungen. Aber wenn ein Betreuter einfach nur am Existenzminimum rumkrebst, was will man denn bei dem holen? Auch wenn er einen Schaden anrichtet für den er gerade stehen müssste? Schließlich hast nicht Du den Schaden verursacht. Niemand ist gesetzlich gezwungen eine Privathaftpflicht abzuschließen. Im Gegensatz zu einer KFZ_Haftpflicht. Die ist gesetzlich zwingend.
Bin in Gedanken bei Dir. Ist schon ne aufregende Angelegenheit.
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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haftpflichtversicherung, versicherung

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