Dies ist ein Beitrag zum Thema Existenznot im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen,
ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben, da ich in einer Betreuung die ich neu übernommen habe ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Liebe Kollegen,
ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben, da ich in einer Betreuung die ich neu übernommen habe in der Sackgasse stecke. Ich betreue einen Mann (griech. Staatsbürger aber in D geboren), der vor ca. einem Jahr aus Griechenland zurückgekommen ist. Dort hat er sich ca. 12 Jahre aufgehalten und auch gearbeitet. Er wohnt jetzt bei seinen Eltern im Haus, und hat dort eine eigene Wohnung. Er versucht sich seit er in D ist mit geringfügigen Jobs und Gelegenheitsarbeiten über Wasser zu gehalten. Seit diesem Monat ist er jedoch erneut arbeitslos, hat aber laut Aussage der AA keinen Anspruch auf ALG II und auch Sozialhilfe wurde abgelehnt, da er zwar das Recht hat zu Arbeiten oder nach Arbeit zu suchen, aber er wohl keine Anspruch auf staatliche Unterstützung (was ja auch verständlich ist, da ein Zuzug ins Sozialsystem unterbunden werden soll). Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ihn wieder sozial abzusichern wäre schnellst möglich einen Job zu findet. Jedoch wird dies mit seiner Arbeitsbiografie und der nicht vorhanden Mobilität (hat ja kein Geld für Fahrkarten) sehr schwer. Es gibt selbst ein Problem sich bei Zeitarbeitsfirmen vorzustellen, da er das Fahrtgeld nicht aufbringen kann. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass er ein Alkoholproblem hat, was die arbeitssuche natürlich nicht gerade erleichtert. Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben wohin ich mich wenden kann. Danke Geändert von Steffenji (13.04.2011 um 08:39 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 23.12.2007
Ort: Betreuungsbüro
Beiträge: 31
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Hallo
ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf ALG II beim zuständigen Jobcenter stellen. Die verlangen dann auch eine Prüfung ob Anspruch auf ALG I besteht, so das du auch im Falle einer Ablehnung mal was schriftliches in den Händen hast. Und dann kannst du mal weitersehen. Am besten noch heute den Antrag stellen, da ab dem TAg der Antragsstellung gezahlt wird. Viel Erfolg Timm |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 38
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Hallo Timm,
danke für die Rückmeldung. Es wurde bereits im vergangen Jahr (vor meiner Betreuung) ein Antrag gestellt, eine Weiterbewilligung wurde damals aus den oben genannten Gründen abgelehnt und da er in den vergangen Monaten durch seine stundenweise Tätigkeit max 150,- € verdient hat wurden nach Aussage der Sachbearbeiterin, mit der ich gestern telefoniert habe, auch kein neuer Anspruch generiert. Aussage der Sachbearbeiterin: Erst wenn eine mehrmonatige sozialversicherungpflichtige Tätigkeit vorliegt, aus der er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, würde ein neuer Anspruch entstehen. Arbeitslosmeldung erfolgte bereits in der vergangen Woche mit Ihm, Unterlagen liegen Zuhause und könnten ausgefüllt werden. Geändert von Steffenji (13.04.2011 um 09:18 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Ich betreue einen Mann (griech. Staatsbürger aber in D geboren), der vor ca. einem Jahr aus Griechenland zurückgekommen ist. Dort hat er sich ca. 12 Jahre aufgehalten und auch gearbeitet.
Griechenland gehört zur EU und vielleicht hat er Ansprüche von dort (Arbeitslosenversicherung), die er dann nach Deutschland mitnehmen kann. Er wohnt jetzt bei seinen Eltern im Haus, und hat dort eine eigene Wohnung. Er versucht sich seit er in D ist mit geringfügigen Jobs und Gelegenheitsarbeiten über Wasser zu gehalten. Seit diesem Monat ist er jedoch erneut arbeitslos, hat aber laut Aussage der AA keinen Anspruch auf ALG II und auch Sozialhilfe wurde abgelehnt, da er zwar das Recht hat zu Arbeiten oder nach Arbeit zu suchen, aber er wohl keine Anspruch auf staatliche Unterstützung (was ja auch verständlich ist, da ein Zuzug ins Sozialsystem unterbunden werden soll). Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dein Betreuter eigentlich nicht berechtigt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu beziehen. Aber es gibt ein Sozialgerichtsurteil, dass sich auf die EU-Freizügigkeit beruft, die nicht mit dem Bezug von Sozialleistungen begrenzt werden darf. Bei dem Urteil spielte wohl eine große Rolle, dass die Person wenigstens 5 Jahre Aufenthalt in der BRD nachweisen kann. Zumindest könnte eine begrenzte Zeit Alg2 bewilligt werden, damit die Existenz während der Arbeitssuche gesichert ist. Einzige Möglichkeit, die ich sehe, ihn wieder sozial abzusichern wäre schnellst möglich einen Job zu findet. Jedoch wird dies mit seiner Arbeitsbiografie und der nicht vorhanden Mobilität (hat ja kein Geld für Fahrkarten) sehr schwer. Es gibt selbst ein Problem sich bei Zeitarbeitsfirmen vorzustellen, da er das Fahrtgeld nicht aufbringen kann. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass er ein Alkoholproblem hat, was die arbeitssuche natürlich nicht gerade erleichtert. Vielleicht wäre Betreutes Wohnen für Suchtkranke etwas für deinen Betreuten. Das Bewo unterstützt bei der alltäglichen Lebensführung, Teilhabe am Arbeitsleben, Soziale Kontakte und Gesundheit. Viele Grüße, bt-nrw2010
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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