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Sparbuch und Sterbegeldversicherung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sparbuch und Sterbegeldversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, habe die Betreuung von einem anderen Betreuer übernommen... Der Betreute hat noch ein Sparbuch mit 20 Euro. Ich glaube ...


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Alt 13.04.2011, 13:22   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Sparbuch und Sterbegeldversicherung

Hallo,

habe die Betreuung von einem anderen Betreuer übernommen...
Der Betreute hat noch ein Sparbuch mit 20 Euro. Ich glaube das Sparbuch tauchte nicht im Vermögensverzeichnis bei dem anderen Betreuer auf. Was mache ich jetzt damit? Nehme ich es ins Vermögensverzeichnis auf?
Und er hat eine Sterbegeldversicherung, wo 1800 Euro drauf sind...Ich denke die gebe ich doch auf jeden Fall an...
Der Betreute ist im Seniorenheim..Die Kosten werden abgedeckt von seiner Rente, Pflegeversicherung und Rest vom Sozialamt...
Müssen die 1800 Euro beim Sozialamt angegeben werden?
Ansonsten habe ich von 2009 keine Belege mehr von der Abrechnung des Heims gefunden...Weiß jetzt gar nicht wo die Gelder alle herkommen...
Habe im Heim schon Bescheid gegeben, dass sie mir die Leistungsübersichten zukommen lassen. ich denke, da müsste ich doch ersehen können, wo die Gelder herkommen und wen ich so benachrichtigen muss, oder????

Danke, für eure Hilfe...
Blacky16 ist offline  
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Alt 13.04.2011, 14:08   #2
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Für Dein Vermögensverzeichnis trägst Du Verantwortung - im Zweifel würde ich alles angeben.
Chrysologus ist offline  
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Alt 14.04.2011, 03:38   #3
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Für Dein Vermögensverzeichnis trägst Du Verantwortung - im Zweifel würde ich alles angeben.
Im Vermögensverzeichnis sind alle Werte anzugeben, Versicherungen welche Vermögenswerte enthalten (natürlich keine Sachversicherungen), Girokonten, Sparbücher und der Vermögensstand des Heimkontos und was es sonst noch so alles gibt, natürlich auch Schulden.
Wenn sich nach Erstellung des Vermögensverzeichnisses noch neue Erkenntnisse ergeben, wird einfach eine korrigierte Fassung des Verzeichnisses eingereicht.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 14.04.2011, 05:56   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Blacky,

Du schreibst:
Zitat:
.Die Kosten werden abgedeckt von seiner Rente, Pflegeversicherung und Rest vom Sozialamt...
Müssen die 1800 Euro beim Sozialamt angegeben werden?
Ansonsten habe ich von 2009 keine Belege mehr von der Abrechnung des Heims gefunden...Weiß jetzt gar nicht wo die Gelder alle herkommen...
Von welchen Geldern redest Du denn bzw. welche suchst Du?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.04.2011, 10:32   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Habe die Leistungsübersicht vom Heim geholt...Weiss jetzt auch wo die Gelder herkommen..

Danke, für die Antworten...
Blacky16 ist offline  
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